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Mit den jüngst herausgegebenen Informationen zum Jahreswechsel bietet die Finanzverwaltung der Praxis erneut Unterstützung beim Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren. Die Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge des Wechsels 2013/2014 und im Hinblick auf den Abschluss des Einführungsjahres.

Umstiegszeitpunkt nicht verpassen!

Die Broschüre, die in Kürze auch auf der Internetseite Elster abrufbar sein soll, bildet den faktischen Schlusspunkt der Einführungsphase. Es gilt zwar weiterhin die Kulanzfrist, wonach der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers auf die Anwendung der erstmals abgerufenen ELStAM verzichten und weiter die Merkmale der Lohnsteuerkarte 2010 oder der entsprechenden Ersatzbescheinigungen für die Dauer von bis zu sechs Monaten zugrunde legen kann. Dieser Zeitraum reicht jedoch nur dann in 2014 hinein, wenn der Arbeitgeber pro Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Lohnsteuerverfahren im bald endenden Einführungszeitraum 2013 vornimmt.

Daher naht der späteste Umstiegszeitpunkt: Mit der Lohnabrechnung 12/2013 muss der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer mit dem elektronischen Lohnsteuerverfahren begonnen haben.

 

BMF-Schreiben ab 2014 beachten!

Ab 2014 ist in der Praxis nicht mehr das extra für den Einführungszeitraum 2013 verfasste BMF-Schreiben vom 25.07.2013, sondern das generell für ELStAM geltende BMF-Schreiben vom 07.08.2013 zu beachten.

(DStV / Redaktion)

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Fabian Klement
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