Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 3 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Umsatzsteuer

Empfänger einer Gutschrift schuldet die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer
Mit Urteil vom 9. September 2014 (Az. 15 K 2469/13 U) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass der Empfänger einer Gutschrift die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer jedenfalls dann schuldet, wenn er sich die Gutschrift zu Eigen gemacht hat.
Die Klägerin erbrachte Vermittlungsleistungen, über die sie von der Leistungsempfängerin Gutschriften mit offenem Umsatzsteuerausweis erhielt. Diese Gutschriften zeichnete die Klägerin ab und sandte sie der Leistungsempfängerin zurück. Da die Klägerin aufgrund der Höhe ihrer Umsätze Kleinunternehmerin war, gab sie keine Umsatzsteuererklärungen ab. Das Finanzamt gelangte aufgrund einer Betriebsprüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass sie die in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nach § 14c Abs. 2 UStG schulde und erließ entsprechende Umsatzsteuerbescheide.
Empfänger trifft Steuerschuld, wenn er sich die Gutschrift zu Eigen macht
Die hiergegen von der Klägerin erhobene Klage wies das Gericht ab. Für die Vermittlungsleistungen der Klägerin sei keine gesetzliche Umsatzsteuer angefallen, weil die sog. Kleinunternehmerregelung eingreife, auf deren Anwendung die Klägerin nicht verzichtet habe. Weil in den als Rechnung anzusehenden Gutschriften dennoch Umsatzsteuer offen ausgewiesen wurde, greife die Regelung des § 14c Abs. 2 UStG ein. Die in der Literatur umstrittene Frage, wer die in Gutschriften unberechtigt ausgewiesene Steuer schulde (der Aussteller oder der Empfänger der Gutschrift), entschied der Senat dahingehend, dass den Empfänger die Steuerschuldnerschaft jedenfalls dann treffe, wenn er sich die Gutschrift zu Eigen gemacht habe. Dies habe die Klägerin im Streitfall getan, weil sie den Gutschriften dadurch zugestimmt habe, dass sie sie unterzeichnet und zurückgesandt hat. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(FG Münster / Redaktion)

 

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Jürgen Hütl
Jürgen Hütl
Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
"Ich danke Herrn Wegner für die sehr schnelle (Anfrage Sonntagnachmittag – Antwort Sonntagabend) und fundierte Beratung. Ich kann seine Dienstleistungen daher wärmstens weiterempfehlen."

19.07.2026
"Mr Wegner has been a great help to me and I am really glad that I found him. "

18.07.2026
"Ich bin Inhaber und GF meiner GmbH. Ich bat Herrn Wegner um eine Zweitmeinung zu einem Hinweis meines Steuerberaters, dass in meinem Arbeiten vom Home Office eine Betriebsaufspaltung liegen könnte. Mit dem Ergebnis der Beratung bin ich außerordentlich zufrieden. Es kam schnell, es war sehr gut begründet und hergeleitet, mit der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis versehen, trennte exakt die Themenfelder, die steuerlich betroffen waren (Reisekostenrecht, Abgabensteuerrecht und Ertragssteuerrecht) und gab mir eine glasklare Einschätzung zu meinem Status Quo. Außerdem erhielt ich einen Formulierungsvorschlag, wie ich meinen Anstellungsvertrag präzisieren sollte, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen. Die Tiefe der Problemdurchdringung in Kombination mit der Verständlichkeit der Darstellung war außergewöhnlich. "

18.07.2026
"Die Antworten zum Problem kommen von Herrn Wegner schnell und ausführlich und münden in präzise Empfehlungen zur praktischen Umsetzung! Immer gern wieder!"

17.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einem komplexen Fall außerordentlich gut und in jedem Detail kompetent beraten und meine Erwartungen um einiges übertroffen. Ich kann Herrn Wegner in vollem Umfang empfehlen. "

17.07.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war einfach hervorragend. Meine Anfrage zu einem Schenkungsvertrag wurde nicht nur extrem detailliert und fachlich fundiert beantwortet, sondern auch durch eine sehr sorgfältige Analyse meines individuellen Falls untermauert. Diese präzise und verlässliche Beratung hat mir das nötige Vertrauen und die Sicherheit gegeben, die nächsten Schritte beruhigt anzugehen. Man merkt sofort, dass hier mit höchster Genauigkeit und echtem Engagement gearbeitet wird. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"

14.07.2026
"Äußerst freundliche und schnelle Beratung mit Fokus auf verständliche Erläuterungen, die auch für Laien sehr gut nachvollziehbar sind. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!"

14.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6539 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77