Empfangene Sozialleistungen verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung
Für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals fallen auch Eltern- und Krankengeld unter diese mitzuteilenden Leistungen.
Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen als solche sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe des Steuersatzes aus, sodass es in einzelnen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen kann.
(OFD Koblenz / Redaktion)
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