Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, für das ihnen der Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Allein stehend in diesem Sinne sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen des Ehegatten-Splittings erfüllen und nicht mit einem Partner zusammenleben. Mit dem Entlastungsbetrag sollen die höheren Kosten, die ein Haushalt eines Alleinerziehenden gegenüber einem Haushalt von in Partnerschaft lebenden Personen mit sich bringt, ausgeglichen werden. Heiratet ein Steuerpflichtiger im Laufe eines Kalenderjahres, so hat er grundsätzlich für das ganze Kalenderjahr Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings.

Diesen Vorteil muss er aber nicht in Anspruch nehmen; insbesondere im Jahre der Eheschließung können Ehegatten sich steuerlich so behandeln lassen, als sei die Ehe nicht geschlossen worden. Ihr Einkommen wird dann nach den für Unverheiratete geltenden Regelungen ermittelt. Machen Ehegatten von diesem Wahlrecht Gebrauch, so steht demjenigen, der bis zur Eheschließung als allein stehend anzusehen war, anteilig bis zum Monat der Eheschließung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.07.2011 (Az. 1 K 2232/06) entschieden hat.

Das Finanzamt hatte die Gewährung des Entlastungsbetrags versagt, weil die Klägerin grundsätzlich die Voraussetzungen des Ehegatten-Splittings, nämlich Eheschließung im laufenden Kalenderjahr, erfüllt habe. Die Richter sahen es hingegen als maßgeblich an, dass die Klägerin sich dafür entschieden hatte, im Veranlagungszeitraum der Eheschließung so besteuert zu werden, als sei die Ehe nicht geschlossen worden. Jedenfalls bis zum Monat der Eheschließung sei sie daher so zu behandeln, als habe sie die Voraussetzungen des Ehegatten-Splittings nicht erfüllt.

(Finanzgericht Berlin-Brandenburg / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277