Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Erbschaftsteuer

Wer etwas zu vererben hat, steht nicht nur vor der emotionalen Entscheidung, wer was bekommen soll. Die große Frage ist, wie der Erblasser rechtzeitig sicherstellen kann, dass seinen Wünschen zur Aufteilung des Erbes nach seinem Tode Rechnung getragen wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, errichtet ein notarielles Testament. Denn häufig sind die

gesetzlichen Regelungen im Erbrecht anders, als viele es annehmen.

Pflichtteil wird oft übersehen

Opa Wilhelm konnte kaum glauben, dass er nicht völlig frei über sein hart erspartes Eigenheim in seinem Testament verfügen können soll. Er war davon ausgegangen, dass er seinen jüngeren Sohn zum Erben einsetzen könne und dass sein älterer Sohn, mit dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr pflegt, seinem Willen entsprechend nichts erhalten würde. Der Notar klärte den älteren Herrn zum Glück über den so genannten Pflichtteil auf, der bewirkt, dass gewisse nächste Angehörige nicht völlig leer ausgehen dürfen, wenn sie im Testament übergangen werden. Zwar kann Opa sein Haus seinem jüngeren Sohn vererben, sein älterer Sohn hat aber das Recht, von seinem Bruder einen Ausgleich in Geld zu verlangen - den Pflichtteil.

Beachtung des Pflichtteils insbesondere bei Immobilienbesitz wichtig

Der Pflichtteil ist insbesondere dann tückisch, wenn das Nachlassvermögen vor allem aus Sachwerten, wie Immobilien besteht. Der Pflichtteil besteht nämlich nicht - wie man vom Begriff her vermuten könnte - in einer bestimmten Beteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsberechtigte hat vielmehr einen Anspruch gegen die testamentarisch eingesetzten Erben auf Geldzahlung und zwar in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbrechts. Um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen, hat schon mancher Erbe das die Erbschaft ausmachende Haus kurzfristig unter Wert verkauft müssen.

Pflichtteilsentziehung meist wirkungslos -

Pflichtteilsverzichtsvertrag ratsam

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben ist die Entziehung des Pflichtteils kaum möglich. Die Pflichtteilsentziehung kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen - z.B. bei der Begehung eines strafrechtlichen Vergehens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten oder ihm nahestehenden Personen - erfolgen. Zwar wurden diese Pflichtteilsentziehungsgründe im Zuge der jüngsten Erbrechtsreform neu gefasst, doch genügt nach wie vor eine bloße Vernachlässigung des Erblassers nicht, um eine Pflichtteilsentziehung zu begründen.

Während die Pflichtteilsentziehung in der Praxis nur eine sehr geringe Rolle spielt, ist die Möglichkeit, in einem notariellen Vertrag einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht zu erklären, viel bedeutender. Ein solcher Verzicht kann entgeltlich oder unentgeltlich

erfolgen.

Verminderung des Pflichtteils durch Übergabevertrag lohnt sich

stärker nach neuem Recht

Zudem bieten sich Übergabeverträge an, um seine Lieben vor unliebsamen Pflichtteilsforderungen der Verwandtschaft zu schützen. Sind seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen, bleibt die Übergabe unberücksichtigt und dem Pflichtteilsberechtigten steht dann kein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr zu. Innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes gilt seit 2010 eine gleitende Ausschlussfrist:

Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger findet sie Berücksichtigung. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. Opa Wilhelm könnte sein

Häuschen also seinem älteren Sohn übertragen. Jedes Jahr zählt.

Durch rechtzeitige Schenkungen lässt sich also das Pflichtteilsrecht mindern oder sogar gänzlich ausschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Frist nicht zu laufen beginnt, sofern sich der Schenker den Nießbrauch oder die Nutzung noch vorbehalten hat.

Zu den steuerlichen Aspekten im Erbfall geben Ihnen unsere Experten der Deutschen-Steuerberatungshotline gerne weitere Auskünfte.

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe Herrn Christiansen bestimmt schon 5x zu verschiedenen Steuerthemen kontaktiert. Er erklärt alles wunderbar verständlich, so dass es auch der Laie sehr gut nachvollziehen kann und er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen. Hier gibt es ganz klar 5-Sterne+"

09.12.2025
"Schnelle und ausführliche Antwort. Alles vollkommen zufriedenstellend. Top!"

08.12.2025
"Ich wurde sehr kurzfristig und dennoch äußerst kompetent von Herrn Wegner beraten. Alle Themen wurden sehr ausführlich und nachvollziehbar erklärt, sodass ich mich jederzeit bestens informiert und gut aufgehoben gefühlt habe - ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

08.12.2025
"Sehr umfangreiche und detaillierte Analyse - schnelle Antwort auf Rückfragen. Sehr freundlich, präzise und hilfsbereit. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen!"

08.12.2025
"Danke für die Beratung-MFG"

07.12.2025
"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
"Super schnelle Beratung. Viel Geduld und gut erklärt. "

06.12.2025
"Schnell, klar verständlich - hat meine Frage vollumfänglich geklärt !"

05.12.2025
"Sehr rasche und ausführliche Beratung"

05.12.2025
"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
"was für eine ausführliche kompetente Beantwortung. Bei einer Prüfung des Finanzamtes bin ich bestens vorbereitet"

03.12.2025
"Das war eine unglaublich schnelle und sehr ausführliche Beratung mit sehr guten Erklärungen und Tipps für die Zukunft. Ich bin begeistert!"

03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
"Excellente Leistung! Super Beratung. Hr. Wegner ist auf alle meine Fragen in Detail eingegangen, und hat mich auf höchstem Niveau beraten. Eine klare Weiterempfehlung. "

01.12.2025
"Sehr gute verständliche Beratung, umfangreich und sehr gute Darstellung aller steuerlichen Aspekte und Maßnahmen mit Handlungsempfehlungen"

30.11.2025
"Dr Lorenz hat mir innerhalb kürzester Zeit eine sehr gute Übersicht zu Lösungswegen dargelegt. Vielen Dank!"

29.11.2025
"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6121 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77