Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Erbschaftsteuer

Wer etwas zu vererben hat, steht nicht nur vor der emotionalen Entscheidung, wer was bekommen soll. Die große Frage ist, wie der Erblasser rechtzeitig sicherstellen kann, dass seinen Wünschen zur Aufteilung des Erbes nach seinem Tode Rechnung getragen wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, errichtet ein notarielles Testament. Denn häufig sind die

gesetzlichen Regelungen im Erbrecht anders, als viele es annehmen.

Pflichtteil wird oft übersehen

Opa Wilhelm konnte kaum glauben, dass er nicht völlig frei über sein hart erspartes Eigenheim in seinem Testament verfügen können soll. Er war davon ausgegangen, dass er seinen jüngeren Sohn zum Erben einsetzen könne und dass sein älterer Sohn, mit dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr pflegt, seinem Willen entsprechend nichts erhalten würde. Der Notar klärte den älteren Herrn zum Glück über den so genannten Pflichtteil auf, der bewirkt, dass gewisse nächste Angehörige nicht völlig leer ausgehen dürfen, wenn sie im Testament übergangen werden. Zwar kann Opa sein Haus seinem jüngeren Sohn vererben, sein älterer Sohn hat aber das Recht, von seinem Bruder einen Ausgleich in Geld zu verlangen - den Pflichtteil.

Beachtung des Pflichtteils insbesondere bei Immobilienbesitz wichtig

Der Pflichtteil ist insbesondere dann tückisch, wenn das Nachlassvermögen vor allem aus Sachwerten, wie Immobilien besteht. Der Pflichtteil besteht nämlich nicht - wie man vom Begriff her vermuten könnte - in einer bestimmten Beteiligung am Nachlass. Der Pflichtteilsberechtigte hat vielmehr einen Anspruch gegen die testamentarisch eingesetzten Erben auf Geldzahlung und zwar in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbrechts. Um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen, hat schon mancher Erbe das die Erbschaft ausmachende Haus kurzfristig unter Wert verkauft müssen.

Pflichtteilsentziehung meist wirkungslos -

Pflichtteilsverzichtsvertrag ratsam

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben ist die Entziehung des Pflichtteils kaum möglich. Die Pflichtteilsentziehung kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen - z.B. bei der Begehung eines strafrechtlichen Vergehens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten oder ihm nahestehenden Personen - erfolgen. Zwar wurden diese Pflichtteilsentziehungsgründe im Zuge der jüngsten Erbrechtsreform neu gefasst, doch genügt nach wie vor eine bloße Vernachlässigung des Erblassers nicht, um eine Pflichtteilsentziehung zu begründen.

Während die Pflichtteilsentziehung in der Praxis nur eine sehr geringe Rolle spielt, ist die Möglichkeit, in einem notariellen Vertrag einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht zu erklären, viel bedeutender. Ein solcher Verzicht kann entgeltlich oder unentgeltlich

erfolgen.

Verminderung des Pflichtteils durch Übergabevertrag lohnt sich

stärker nach neuem Recht

Zudem bieten sich Übergabeverträge an, um seine Lieben vor unliebsamen Pflichtteilsforderungen der Verwandtschaft zu schützen. Sind seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen, bleibt die Übergabe unberücksichtigt und dem Pflichtteilsberechtigten steht dann kein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr zu. Innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes gilt seit 2010 eine gleitende Ausschlussfrist:

Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger findet sie Berücksichtigung. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. Opa Wilhelm könnte sein

Häuschen also seinem älteren Sohn übertragen. Jedes Jahr zählt.

Durch rechtzeitige Schenkungen lässt sich also das Pflichtteilsrecht mindern oder sogar gänzlich ausschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Frist nicht zu laufen beginnt, sofern sich der Schenker den Nießbrauch oder die Nutzung noch vorbehalten hat.

Zu den steuerlichen Aspekten im Erbfall geben Ihnen unsere Experten der Deutschen-Steuerberatungshotline gerne weitere Auskünfte.

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
"Exzellente, fachkundige und ausführliche Beratung/Berechnungen mit sehr kurzen Antwortzeiten. Eine klare Weiterempfehlung!"

08.04.2026
"Schnell, kompetent - Hervorragend!"

08.04.2026
"Ich habe die Dienste Herrn Wegners über MyExpert in Anspruch genommen, um einige kompliziertere Steuerfragen zu klären, und bin absolut begeistert von der Abwicklung. Warum ich 5 Sterne vergebe: • Ausführlich & Präzise: Meine Fragen wurden nicht nur oberflächlich gestreift, sondern sehr detailliert beantwortet. • Verständlichkeit: Besonders geschätzt habe ich, dass es Herrn Wegner wirklich wichtig war, dass ich die Materie verstehe. Er hat die komplexen Sachverhalte so erklärt, dass ich sie nun sicher und richtig umsetzen kann. • Praxisnähe: Die Antworten waren direkt anwendbar und haben mir die nötige Sicherheit im Umgang mit meinen steuerlichen Problemen gegeben. Fazit: Wer einen Experten sucht, der nicht nur Fachwissen besitzt, sondern dieses auch verständlich vermitteln kann, ist hier genau richtig. Ich kann ihn zu 100 Prozent weiterempfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung."

08.04.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur Wegzugsteuer sehr schnell, sehr umfangreich beantwortet. Ich würde gerne sechs Sterne geben, was hier leider nicht möglich ist. Exzellente Arbeit! "

08.04.2026
"Sehr guter Steuerberater, hilfreich und schnell."

08.04.2026
"Umfassend und kompetente Antwort. 100 Prozent weiterzuempfehlen. Danke."

07.04.2026
"Großartige Unterstützung in einer Abgeltungssteuer- und Erbschaftssteuer-Angelegenheit. Prima Eingrenzung und Fokusierung der Problematik und dann innerhalb weniger Tage - obwohl Feiertage dazwischen lagen - sehr ausführliche, gut verständliche Umsetzungs-Anleitung. Hut ab und vielen herzlichen Dank! Super Preis-Leistungs-Verhältnis!"

06.04.2026
"Volle 10 Punkte. Ich hatte 3 relevante Steuerfragen als Selbständiger. Diese wurden zum einen sehr schnell beantwortet und das auch noch in einem Umfang und in einer Detailtiefe, die ich nicht erwartet hätte. Zudem hat Herr Wegner auch noch weitere hilfreiche Tipps und Hinweise gegeben. Jederzeit gerne wieder. "

04.04.2026
"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
"Fragestellung wurde vollständig, umfangreich beantwortet und dabei gut strukturiert, relevante Informationen konnten schnell und einfach aufgenommen werden. "

02.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6355 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77