Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Erbschaftsteuer

Der für die Erbschaft- und Schenkungssteuer zuständige 3. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat mit Urteil vom 19.09.2012 entschieden, dass der Jahreswert von Nutzungen eines Wirtschaftsguts, das für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer nach den §§ 157 ff. BewG mit dem Verkehrswert angesetzt wird, nicht nach § 16 BewG gedeckelt werden darf (Az.3 K 194/12).

Zum Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 werden - entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts - alle wesentlichen Vermögensgruppen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer mit dem gemeinen Wert (bzw. Verkehrswert) angesetzt.

§ 177 BewG bestimmt ausdrücklich, dass den Bewertungen des Grundvermögens der gemeine Wert zugrunde zu legen ist. Die Berücksichtigung von Grundstücksbelastungen ist dabei grds. nicht vorgesehen. § 198 BewG erlaubt es dem Steuerpflichtigen aber, den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes zu führen. Der Gesetzgeber hat dabei die Möglichkeit zugelassen, dass der niedrigere Verkehrswert auch aus der Belastung des Grundbesitzes mit einem Nutzungsrecht resultieren kann.

Wird das Nutzungsrecht - im Streitfall handelte es sich um ein Wohnrecht - allerdings nicht bereits bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes berücksichtigt, ist es (im Umkehrschluss zu § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG) bei der Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer abzuziehen. Es ist dann „nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes" zu bewerten. In diesem Fall kommt grds. auch die Vorschrift des § 16 BewG zur Anwendung. Danach kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsgutes der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut „nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert" durch 18,6 geteilt wird. Anders als bei einer Berücksichtigung der Nutzungen im Rahmen des nachgewiesenen niedrigeren Verkehrswertes nach § 198 BewG findet bei einem Abzug der Nutzungen bei der Erbschaft­- bzw. Schenkungsteuer somit eine wertmäßige Deckelung des Jahreswertes statt.

Je nachdem, ob die Nutzungen somit bei dem Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes im Rahmen der Feststellung des Grundbesitzwertes oder bei der Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer berücksichtigt werden, können sich bei identischem Sachverhalt und gleicher steuerlicher Leistungsfähigkeit somit stark unterschiedliche Steuerbelastungen ergeben, die alleine aus den unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten resultieren.

Der 3. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält dieses Ergebnis für nicht folgerichtig und begrenzt § 16 BewG deshalb in verfassungskonformer Weise dahingehend, dass die Vorschrift nicht zur Anwendung kommt, wenn es sich bei dem „nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende[n] Wert" um den nach §§ 157 ff. BewG ermittelten Verkehrswert des Wirtschaftsgutes handelt.

Der Deckelungsvorschrift des § 16 BewG liegt die gesetzgeberische Überlegung zugrunde, dass der Wert der Nutzungen nicht den Wert des Eigentums als Vollrecht übersteigen soll. Dieses Ergebnis trat regelmäßig dann ein, wenn als „nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende[r] Wert" eines Wirtschaftsgutes der unrealistisch niedrige Einheits- oder Bedarfswerte angesetzt wurde. § 16 BewG sorgte dann dafür, dass auch der Wert der Nutzungen auf dieses unrealistisch niedrige Wertniveau herabgesenkt wurde.

Diese Deckelung ist jedoch nach Auffassung des 3. Senats dann nicht mehr geboten und gerechtfertigt, wenn das belastete Wirtschaftsgut - wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben - nach §§ 157 ff. BewG mit dem Verkehrswert angesetzt wird. In diesem Fall verhinderte die Anwendung des § 16 BewG vielmehr eine Verkehrsbewertung der Nutzungen, die ebenfalls verfassungsrechtlich geboten ist.

Der 3. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat die Revision zugelassen. Ein Revisionsaktenzeichen des Bundesfinanzhofs liegt derzeit noch nicht vor.

(Nds. FG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
"Vielen Dank! Super Service."

14.08.2026
"Eine sehr gründliche, konsequente und professionell formulierte Beratung. Alle Fragen wurden strukturiert und verständlich beantwortet. Ich kann diesen Steuerberater auf jeden Fall weiterempfehlen!"

13.08.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr schnelle und kompetente Antworten. Die Zusammenarbeit finde ich sehr gut!"

12.08.2026
"Einfach Top"

12.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat uns – wieder einmal – exzellent beraten. Was wir besonders an ihm und seiner Arbeit schätzen, sind seine strukturierte Herangehensweise, sein fundiertes Wissen, seine umfang- und detailreiche Darstellung und Lösung der Problematik und natürlich seine superschnelle Reaktion bzgl. unserer Anfragen. Unsere Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Die Formulierungsvorlage für unser Antwortschreiben an das Finanzamt stellt den krönenden Abschluss seiner Arbeit dar. Wir können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

11.08.2026
"Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Herr Wegner ist auf meine Fragen sehr detailliert eingegangen, hat auch komplexere steuerliche Zusammenhänge verständlich erklärt und konkrete, praxisnahe Lösungsvorschläge sowie Formulierungshilfen geliefert. Auch auf Rückfragen wurde umfassend und nachvollziehbar eingegangen. Ich habe mich während der gesamten Beratung sehr gut unterstützt gefühlt und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.08.2026
"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche, umfassende und detaillierte sowie auch sehr schnelle Beantwortung meiner Steuer-Anfrage. Es blieb keinerlei Fragestellung offen, und ich würde Herrn Wegner jederzeit sehr gerne für andere Kunden empfehlen! Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt auch genau. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche und verstä#ndliche Ausarbeitung. Danke"

05.08.2026
"Sehr umfangreiche und informativ Vielen Dank "

04.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6583 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77