Erbschaftssteuer sparen - gewusst wie!
Die GfK hat eine repräsentative Umfrage unter gut 1.000 Personen durchgeführt. Zehn Prozent der Befragten wissen schon jetzt, dass in den nächsten zehn Jahren eine Erbschaft ansteht. Doch, was sie mit dem Geld tun werden, darüber haben sich knapp drei Viertel von ihnen noch keine Gedanken gemacht.
Unzureichend informiert sind die Deutschen über das Thema Erbschaftssteuer: 84 Prozent haben keine Kenntnis davon, dass man für geerbtes Geld, das man innerhalb von 24 Monaten nach Eintritt des Erbfalls als Zustiftung an eine gemeinnützige Stiftung gibt, keine
Erbschaftssteuer zahlen muss. 20 Prozent würden das mit diesem Wissen aber in Betracht ziehen, wobei 70 Prozent von ihnen Kinder unterstützen würden. Mit einer Zustiftung steigen das Stiftungskapital und somit die jährlichen Erträge daraus. Der eingesetzte Betrag hilft dauerhaft. "Wir erleben immer wieder, wie überrascht die meisten sind, wenn sie von dieser Regelung in § 29 des Erbschaftssteuergesetzes erfahren. Sie freuen sich dann aber
natürlich umso mehr, dass der zugestiftete Betrag ungeschmälert dem guten Zweck zukommt. Oft verändert sich zudem der Erbschaftssteuersatz des Stifters zum Positiven, da sich sein Erbe entsprechend verringert", erzählt Petra Träg, Geschäftsführung
SOS-Kinderdorf-Stiftung.
(SOS-Kinderdorf-Stiftung / Redaktion)
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