Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerfalle Eigenheim

Die eigenen vier Wände sollen heute mehr denn je Geldanlage und Zukunftssicherung für die Familie sein. Doch in Sachen Erbrecht gibt es Einiges zu bedenken, das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH - Az. II R 45/12). Denn die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Erbschaftsteuer gilt laut BFH nur, wenn der überlebende Ehegatte tatsächlich endgültig Eigentümer der Immobilie wird.

Dem Urteil der obersten deutschen Steuerrichter aus München lag ein alltäglicher Sachverhalt zugrunde: ein Mann verstirbt und hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. In seinem Testament hat der  Verstorbene angeordnet, dass das Familienwohnheim ins Eigentum der Kinder übergehen soll. Die Ehefrau soll im Haus wohnen bleiben und ein Wohnungsrecht erhalten.

Ehegatte muss Eigentümer werden

Was auf den ersten Blick hochvernünftig klingt, kann schnell zum steuerlichen Bumerang werden. Zwar kennt das Erbschaftsteuergesetz eine Vorschrift, wonach der überlebende Ehegatte keine Steuer auf das geerbte Familienheim zahlen muss. Aber diese Vorschrift findet, so der BFH, nur Anwendung, wenn der überlebende Ehegatte tatsächlich endgültig Eigentümer der Immobilie wird. Bekommt er "nur" ein Wohnungsrecht, droht - wenn die Freibeträge bereits ausgeschöpft sind - die Belastung mit Erbschaftsteuer. Dies bestätigte jüngst der Bundesfinanzhof.

Wohnungsrecht für den Ehegatten nicht begünstigt

Ein falsches Urteil? "Kann man so nicht sagen...", erläutert Notar Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. "Nach derzeit geltendem Recht konnte wohl keine andere Entscheidung ergehen". Aber: "Überzeugend ist das Ergebnis nicht. Der Gesetzgeber sollte über eine Änderung des Gesetzes nachdenken", so Notar Uerlings. Wenn das Gesetz den familiären Lebensraum besonders begünstigen will, sollte es nicht darauf ankommen, ob der überlebende Ehegatte das Haus kraft Eigentums weiterbewohnt. "Auch ein Wohnungsrecht für den Ehegatten sollte von der Erbschaftsteuer befreit werden", so die Forderung aus dem Berufsstand der Notare. Denn es gibt gute Gründe, den Kindern das Haus direkt zuzuwenden und dem Ehegatten nur die Nutzung zu überlassen. "Wenn die Immobilie aber zunächst dem überlebenden Ehegatten zufällt, sind in Deutschland komplizierte und für den Laien kaum praktizierbare Regelungen erforderlich, wenn die  Kinder das Haus am Ende wirklich bekommen sollen", weiß Notar Uerlings.

(Hamburgische Notarkammer / Redaktion)

 

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ausfuehrliche und verstaendliche Beratung. Herr Wegner zeigt auf was wichtig ist und erfragt auch was wichtig sein koennte. So muss es sein. Schnellste Bearbeitung des Auftrags und aller Nachfragen! Die Antworten zeugen von fundierter Sachkenntnis und Einarbeitung in individuelle Umstaende. Ich bin sehr, sehr zufrieden!"

31.07.2026
"Uneingeschränkte Weiterempfehlung! Meine Fragestellung war nicht alltäglich: ein steuerlicher Wegzug ins nicht-europäische Ausland mit entsprechend komplexen Implikationen. Die Beratung durch Herrn Werner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Die Ausarbeitung war umfänglich, klar strukturiert und verständlich formuliert, inklusive Fragestellungen, die ich nicht adressiert hatte, die aber von hoher praktischer Relevanz sind. Neben der rechtlichen Einordnung mit nachvollziehbaren Begründungen und Handlungsempfehlungen, gab es eine Schritt-für-Schritt-Umsetzungsanleitung mit relevanten Fristen und Formulierungsvorlagen für Behörden. Gerade das ist etwas, was man sich im Beratungsfall wünscht, aber nur selten bekommt. Zusätzlich herausragend schnelle Bearbeitungszeit, offene Kommunikation, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bei voller Kostentransparenz. Für mich als Erstnutzer der Plattform eine rundum positive Überraschung. Vielen Dank Herr Werner, für die ausgezeichnete Beratung! Wir fühlen uns nun bestens vorbereitet und würden uns jederzeit wieder an Sie wenden. "

31.07.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und aufmerksame Beratung. Herr Wegner ist auf alle Fragen präzise eingegangen, hat auch kleine Unstimmigkeiten erkannt und die Zusammenhänge verständlich erklärt. Ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut unterstützt gefühlt und würde ihn klar weiterempfehlen. "

31.07.2026
"Sehr gute Analyse, Beratung und Korrekturvorschläge für meine Einkommensteuer."

31.07.2026
"Ich habe nun bereits zum zweiten Mal eine Beratung von Herrn Wegner erhalten und bin erneut sehr zufrieden. Er hat mir bei einem komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalt geholfen. Seine Analyse war gründlich, exzellent recherchiert und sehr verständlich. Besonders wertvoll waren die direkt umsetzbaren Handlungsempfehlungen, die mir in einer unübersichtlichen Situation die nötige Sicherheit gegeben haben. Ich kann Herrn Wegner ohne jegliche Einschränkung weiterempfehlen und werde mich auch in Zukunft jederzeit wieder an ihn wenden."

30.07.2026
"Frau Kramer hat sehr professionell und zuverlässig gearbeitet. Sie hat meine Fragen verständlich beantwortet und immer sehr schnell reagiert. Die Bearbeitung erfolgte zügig und sorgfältig. Ich bin mit ihrer Unterstützung sehr zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.07.2026
"Sehr schnelle und freundliche Beratung. Auf meine Nachfragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Besonders hilfreich waren die konkreten Handlungsempfehlungen inklusive passender Formulierungsvorschläge. "

30.07.2026
"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6555 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77