Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerfalle Eigenheim

Die eigenen vier Wände sollen heute mehr denn je Geldanlage und Zukunftssicherung für die Familie sein. Doch in Sachen Erbrecht gibt es Einiges zu bedenken, das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH - Az. II R 45/12). Denn die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Erbschaftsteuer gilt laut BFH nur, wenn der überlebende Ehegatte tatsächlich endgültig Eigentümer der Immobilie wird.

Dem Urteil der obersten deutschen Steuerrichter aus München lag ein alltäglicher Sachverhalt zugrunde: ein Mann verstirbt und hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. In seinem Testament hat der  Verstorbene angeordnet, dass das Familienwohnheim ins Eigentum der Kinder übergehen soll. Die Ehefrau soll im Haus wohnen bleiben und ein Wohnungsrecht erhalten.

Ehegatte muss Eigentümer werden

Was auf den ersten Blick hochvernünftig klingt, kann schnell zum steuerlichen Bumerang werden. Zwar kennt das Erbschaftsteuergesetz eine Vorschrift, wonach der überlebende Ehegatte keine Steuer auf das geerbte Familienheim zahlen muss. Aber diese Vorschrift findet, so der BFH, nur Anwendung, wenn der überlebende Ehegatte tatsächlich endgültig Eigentümer der Immobilie wird. Bekommt er "nur" ein Wohnungsrecht, droht - wenn die Freibeträge bereits ausgeschöpft sind - die Belastung mit Erbschaftsteuer. Dies bestätigte jüngst der Bundesfinanzhof.

Wohnungsrecht für den Ehegatten nicht begünstigt

Ein falsches Urteil? "Kann man so nicht sagen...", erläutert Notar Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. "Nach derzeit geltendem Recht konnte wohl keine andere Entscheidung ergehen". Aber: "Überzeugend ist das Ergebnis nicht. Der Gesetzgeber sollte über eine Änderung des Gesetzes nachdenken", so Notar Uerlings. Wenn das Gesetz den familiären Lebensraum besonders begünstigen will, sollte es nicht darauf ankommen, ob der überlebende Ehegatte das Haus kraft Eigentums weiterbewohnt. "Auch ein Wohnungsrecht für den Ehegatten sollte von der Erbschaftsteuer befreit werden", so die Forderung aus dem Berufsstand der Notare. Denn es gibt gute Gründe, den Kindern das Haus direkt zuzuwenden und dem Ehegatten nur die Nutzung zu überlassen. "Wenn die Immobilie aber zunächst dem überlebenden Ehegatten zufällt, sind in Deutschland komplizierte und für den Laien kaum praktizierbare Regelungen erforderlich, wenn die  Kinder das Haus am Ende wirklich bekommen sollen", weiß Notar Uerlings.

(Hamburgische Notarkammer / Redaktion)

 

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner sehr zufrieden. Auf Rückfragen wurde schnell reagiert. Die Beratung hat mir geholfen, mich gut auf meinen Auslandsaufenthalt in den USA vorzubereiten und steuerliche Fragestellungen frühzeitig zu klären. Vielen Dank für die Unterstützung."

01.06.2026
"Sehr detailliert, gut nachvollziehbar und sehr hilfreich - vielen lieben Dank!"

31.05.2026
"Sehr genial, ich habe erstmals eine Steuerberatung über eine Internetplatform ausprobiert. Sensationell schnell, zuverlässig und extrem kompetent! Ich bin absolut begeistert von der schnellen Bearbeitung meiner Unterlagen durch Herrn Hannu Wegner. Hier wird Kundenservice noch großgeschrieben. Uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

30.05.2026
"Sehr gute und kompetente Beratung. Bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen!"

29.05.2026
"Sehr gut und detailliert. Danke"

29.05.2026
"Herr Wegner hat uns schnell und ausführlich geantwortet, auf auf unsere Rückfrage. Auf unsere offene Frage ("Müssen wir sonst noch etwas beachten?") ist er mit mehreren Punkten eingegangen. "

29.05.2026
"vielen Dank nochmals für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich bin mit Ihrer Ausarbeitung sehr zufrieden. Besonders hilfreich fand ich, dass Sie nicht nur die deutsche steuerliche Seite, sondern auch die Besonderheiten des vietnamesischen Rechts bzw. der Eigentumsverhältnisse so konkret eingeordnet haben. Damit hatte ich in dieser Tiefe ehrlich gesagt nicht gerechnet."

28.05.2026
"Vielen Dank für die schnelle, kompetente und ausführliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurde unser Anliegen bearbeitet, sehr umfassend und verständlich erklärt... inklusive Mustertext für das Finanzamt und zukünftigen Vorgehensweisen bzw. Empfehlungen. Absolut zufrieden!"

27.05.2026
"Super schnelle, ausführliche und inhaltlich verständliche Analyse. Vielen Dank!"

27.05.2026
"Fabian Klement was quite helpful and answered my questions carefully. I really liked his structured way of clarifying the issue and setting further steps. He is also fine with English. Definitely recommend! "

27.05.2026
"Herzlichen Dank. Das war super hilfreich. Sehr ausführlich und gut erklärt."

26.05.2026
"Herr Wegner hat uns in einer wirklich komplexen Situation hervorragend beraten und verdient eine uneingeschränkte Empfehlung. Wir stehen vor dem gemeinsamen Immobilienkauf als unverheiratetes Paar – mit asymmetrischen Eigenkapitalbeiträgen und vielen offenen Fragen rund um Schenkungsteuer und Gesellschaftsstruktur. Herr Wegner hat unser konkretes Dilemma sofort auf den Punkt gebracht, mehrere Lösungswege mit klaren Vor- und Nachteilen aufgezeigt und auf Rückfragen immer prompt geantwortet. Die Beratung hat uns viel Geld und schlaflose Nächte gespart. Klare Weiterempfehlung – wir kommen für die Folgeberatung definitiv wieder."

26.05.2026
"Herr Wegner hat einen Fall bezüglich Schenkungssteuer/Nießbrauch sehr ausführlich und kompetent beantwortet. Er hat verschiedene Szenarien aufgezeigt und ist detailliert auf Rückfragen eingegangen. Ich bin wirklich begeistert! Ich habe das erste Mal auf dieser Plattform eine Anfrage gestellt und kann eine Beratung durch Herrn Wegner mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

25.05.2026
"Es sind keine Fragen offen geblieben. Mir wurde sehr ausführlich und dann noch einmal zusammenfassend geantwortet. Ich würde bei Rückfragen jeder Zeit wieder auf ihn zurückkommen!"

25.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6450 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77