Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Die Erhebung von Grundsteuer in Berlin verstößt jedenfalls im Jahre 2007 nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.02.2011 (Az. 3 K 3096/07).

Die Kläger hatten u.a. moniert, dass die unterschiedlichen Hauptfeststellungszeitpunkte im Westteil und im Ostteil Berlins – für den Westteil wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Wertverhältnisse des Jahres 1964 erhoben, für den Ostteil sind die Wertverhältnisse des Jahres 1935 maßgeblich – nicht mehr gerechtfertigt seien; zudem hielten sie die Anhebung des Hebesatzes von 660 % auf 810 % zum 01. Januar 2007 für sittenwidrig. Sie verwiesen darauf, dass die Belastung von Grundvermögen in Berlin danach doppelt so hoch sei wie im Durchschnitt der Bundesrepublik, so dass die Steuerpflichtigen übermäßig besteuert würden.

Diesen Argumenten folgten die Richter des Finanzgerichts nicht, sondern betonten, dass es das Recht einer jeden Gemeinde, und damit auch der Stadt Berlin, sei, selbst zu entscheiden, auf welche Weise die kommunale Aufgabenerfüllung finanziert wird. Folglich dürften auch die Hebesätze für die Grundsteuer angehoben werden, solange die Grundsteuer danach nicht eine erdrosselnde Wirkung habe. Das sei jedoch erst dann der Fall, wenn nicht nur ein betroffener Grundbesitzer, sondern die Gesamtheit der Grundsteuerpflichtigen unter normalen Umständen die sie treffende Grundsteuer nicht aufbringen könnten.

Eine erdrosselnde Wirkung konnte das Gericht aber nicht einmal bei den Klägern selbst und noch weniger bei der Gesamtheit der betroffenen Steuerpflichtigen feststellen. Hinsichtlich der Einwendungen die unterschiedlichen Hauptfeststellungszeitpunkte im West- und Ostteil Berlins betreffend – die die Kläger eigentlich gegen den dem Grundsteuerbescheid zugrundeliegenden Einheitswertbescheid hätten geltend machen müssen – verwiesen die Richter auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass diese Situation jedenfalls bis zum Jahre 2007 hinzunehmen sei.

(FG Berlin-Brandenburg / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche, intensive und verständliche Stellungnahme. Es ist einfach nur PERFEKT. Und das Preis-Leistungsverhältnis ist außerordentlich zufrieden stellend. Vielen Dank. Ich kann und werde Sie weiter empfehlen"

09.03.2026
"Erneut hat Herr Wegner, alles ausführlich und sehr gut ausgeführt. Die übermittelten Informationen helfen mir enorm zur Klärung der Unternehmensbewertung. Vielen Dank dafür!"

08.03.2026
"Sehr umfassende Darstellung der sterblichen Systematik im Bereich Einkommensteuer."

05.03.2026
"Hr. Wegner, hat meine Anfrage zeitnah und vollständig beantwortet. Hervorzuheben ist, dass die Antwort sehr umfassend und dennoch für mich sehr verständlich war. Er verstand es, die Themen sehr gut zu strukturieren und band seine Ausführungen durch eine Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen ab. Auf Rückfragen ist er ebenfalls sehr schnell eingegangen und hat sogar seine Gesamteinschätzung vollständig aktualisiert. Für mein Gefühl habe ich zeitnah Hilfe, in einer hohen Qualität, zu einem guten Preis erhalten. Vielen Dank!!"

05.03.2026
"Nicht billig, aber Herrn Wegner weiß was er tut. Danke für die schnelle und solide Ausführung."

04.03.2026
"Schnelle, unkomplizierte und ausführliche Hilfe! Vielen Dank Herr Wegner"

03.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6291 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77