Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Viele Arbeitnehmer pendeln wöchentlich zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsort. Oft entstehen hohe Aufwendungen für die Fahrten und die Übernachtungen. Die Fahrtkosten können entweder im Rahmen einer „doppelten Haushaltsführung“ mit der Entfernungspauschale oder als „Auswärtstätigkeit“ mit dem doppelten Kilometersatz abgerechnet werden.

Für die Berechnung der Werbungskosten ist maßgebend, ob der Arbeitnehmer an einer regelmäßigen Arbeitsstätte arbeitet oder eine sogenannte Auswärtstätigkeit hat. Auswärts arbeiten bedeutet nicht zwangsläufig Auswärtstätigkeit. Wenn jedoch der Einsatz nicht im Betrieb des Arbeitgebers selbst, sondern an anderen Stellen, beispielsweise bei Kunden des Arbeitgebers erfolgt, können oft Reisekosten und damit höhere Werbungskosten abgezogen werden.

Viele Finanzämter gingen bisher oft von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn Arbeitnehmer sehr lange an ein und derselben Stelle eingesetzt waren. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil vom 13.06.2012 (Az. VI R 47/11) hat der Bundesfinanzhof nochmals entschieden, dass unabhängig von der Dauer selbst bei mehrjähriger Tätigkeit bei einem Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.

In diesen Fällen sind die Übernachtungskosten am Arbeitsort sowie alle Heimfahrten und die täglichen Fahrten von der Zweitwohnung zum Arbeitsort mit den tatsächlichen Kosten zu berechnen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW können auch pauschal 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, Hin- und Rückweg angesetzt werden. Für die ersten drei Monate eines Einsatzes kommen noch Verpflegungsmehraufwendungen steuermindernd hinzu.

Nur wenn der Arbeitnehmer bei einer Betriebsstätte seines Arbeitgebers selbst arbeitet und bei dieser auch auf Dauer eingesetzt wird, kommen Reisekosten nicht in Betracht. Aber auch in diesen Fällen können Kosten für eine Zweitunterkunft in der Steuererklärung, als doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. In diesem Fall wird jedoch nur eine wöchentliche Heimfahrt anerkannt, die zudem nur mit der Entfernungspauschale, also 30 Cent für die einfache Entfernung berechnet wird.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Top! Herr Klement hat mir kompetent zur Seite gestanden und meinen Auftrag innerhalb kürzester Zeit erledigt. "

02.09.2025
"Herr Wegner hat alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Auch auf meine Rückfragen erhielt ich zeitnah und ausführlich Antwort."

01.09.2025
"Wie immer Fragen umfassend und verständlich beantwortet."

31.08.2025
"Präzis, kompetent, verständlich, verläßlich, schnell Die Thematik der Beratung ist per se äußerst kompliziert, da sie binational ist und mit verschiedenen Behörden zu tun hat, von denen jede bestenfalls die eigene Position aber niemals die Gesamtproblematik überblickt - ein wahrer Dschungel, bei dem man sich den Weg praktisch schaffen muß und man weiß nie so recht, welche Untiefe hinter dem nächsten Berg lauert. Ohne Hr. Wegner hätte ich diese "Expedition" gar nicht anfangen können und er war/ist es auch, der mit seiner ungeheuren Sachkenntnis den gesamten Dschungel überblickt und von seiner erhöhten, fundierten Warte aus neue Optionen und Wege geduldig und äußerst kompetent mit mir und meinem sich mehr und mehr entwirrenden Problem gegangen ist und solange geht, bis der Dschungel hinter mir liegt. Ohne ihn hätte für die Durchsetzung meiner Interessen schon nach einigen erfolglosen Versuchen meinerseits gegolten: "isch over" - und die andere Seite hätte kassiert - vielen, vielen Dank !"

30.08.2025
"Wir können Herrn Klement absolut empfehlen. Er hat zügig und sehr nachvollziehbar unsere Fragestellung beantwortet. Auch bei diversen Rückfragen kam die Antwort immer sehr schnell. Wirklich sehr gut! Vielen Dank für Ihre Unterstützung."

30.08.2025
"Antworten waren verständlich und sehr ausführlich. Vielen Dank."

27.08.2025
"It has been a real pleasure working with Jan. He is professional, reliable, and very clear in his communication. His excellent English made everything easy to understand, and he explained complex topics in a simple and precise way. I am very satisfied with his support and can highly recommend him. Definitely a well-deserved 5-star rating!"

25.08.2025
"Super schnell und umfassend, herzlichen Dank!"

25.08.2025
"Herr Wegner ist sehr geduldig, beantwortet Fragen sehr detailliert und ist sehr hilfsbereit. Leider hatte ich meine ursprünglichen Anfrage nicht perfekt formuliert und dadurch Zeit von Herr Wegner verschwendet. Nichts desto trotz nahm sich Herr Wegner Zeit, alles zusammenzufassen und zu ordnen. Ich empfehle Herr Wegner auf jeden fall!"

25.08.2025
"Sehr gute Beratung "

21.08.2025
"Kompetente, schnelle und vor allem verständliche Beratung der nicht einfachen Materie des Einkommensteuerrechts. Hervorragende Erstellung von Unterlagen für Einspruch beim Finanzamt (mit verständlichen Erläuterungen für den Steuer- pflichtigen). Praktische und umsetzbare Hinweise für die rechtsgültige Gestaltung der Steuerangelegenheiten. Günstige Beratungskosten, die ihr Geld wert sind. Sehr empfehlenswert!!!"

21.08.2025
"Herzlichen Dank für die schnelle kompetente Info kann Sie nur weiterempfehlen Nochmals herzlichen Dank J. B."

20.08.2025
"Alles wie gewünscht erledigt, auch eine Nachfrage wurde beantwortet"

19.08.2025
"Vielen Dank für die prompte, zuverlässige und sehr kompetente Zusammenarbeit!"

18.08.2025
"Sehr gute Reaktionszeit. Beantwortung meiner Frage. Eingehen auf wichtige Aspekte. Tips für die Einreichung der Unterlagen bei der EkSt-Veranlagung. Alles Super - vielen Dank"

15.08.2025
"Professionell, lösungsorientiert und so aufbereitet, dass die Zusammenarbeit leicht von der Hand ging – vielen Dank! "

13.08.2025
"Sehr schnell und gute Hinweise. Vielen Dank."

12.08.2025
"Perfekte Antwortzeit. Eine für mich als Laien kompetente Antwort. Auch zügige Beantwortung einer Rückfrage zu meiner Zufriedenheit. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Service. Weiter so!"

11.08.2025
"Freundlich, kompetent und auch für Nachfragen gut erreichbar."

11.08.2025
" Frau Fey hat mich zielgerichtet und umfassend für eine evtl. Auseinandersetzung mit dem FA `aufmunitioniert`; ich bin gerüstet und vollauf zufrieden. Eine weitere Beauftragung in gleichartigen Fragen ist vorprogrammiert. Nochmals herzlichen Dank! J. B."

10.08.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5975 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77