Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 6 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

  Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 1,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Viele Arbeitnehmer pendeln wöchentlich zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsort. Oft entstehen hohe Aufwendungen für die Fahrten und die Übernachtungen. Die Fahrtkosten können entweder im Rahmen einer „doppelten Haushaltsführung“ mit der Entfernungspauschale oder als „Auswärtstätigkeit“ mit dem doppelten Kilometersatz abgerechnet werden.

Für die Berechnung der Werbungskosten ist maßgebend, ob der Arbeitnehmer an einer regelmäßigen Arbeitsstätte arbeitet oder eine sogenannte Auswärtstätigkeit hat. Auswärts arbeiten bedeutet nicht zwangsläufig Auswärtstätigkeit. Wenn jedoch der Einsatz nicht im Betrieb des Arbeitgebers selbst, sondern an anderen Stellen, beispielsweise bei Kunden des Arbeitgebers erfolgt, können oft Reisekosten und damit höhere Werbungskosten abgezogen werden.

Viele Finanzämter gingen bisher oft von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn Arbeitnehmer sehr lange an ein und derselben Stelle eingesetzt waren. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil vom 13.06.2012 (Az. VI R 47/11) hat der Bundesfinanzhof nochmals entschieden, dass unabhängig von der Dauer selbst bei mehrjähriger Tätigkeit bei einem Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.

In diesen Fällen sind die Übernachtungskosten am Arbeitsort sowie alle Heimfahrten und die täglichen Fahrten von der Zweitwohnung zum Arbeitsort mit den tatsächlichen Kosten zu berechnen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW können auch pauschal 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, Hin- und Rückweg angesetzt werden. Für die ersten drei Monate eines Einsatzes kommen noch Verpflegungsmehraufwendungen steuermindernd hinzu.

Nur wenn der Arbeitnehmer bei einer Betriebsstätte seines Arbeitgebers selbst arbeitet und bei dieser auch auf Dauer eingesetzt wird, kommen Reisekosten nicht in Betracht. Aber auch in diesen Fällen können Kosten für eine Zweitunterkunft in der Steuererklärung, als doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. In diesem Fall wird jedoch nur eine wöchentliche Heimfahrt anerkannt, die zudem nur mit der Entfernungspauschale, also 30 Cent für die einfache Entfernung berechnet wird.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und ausführliche Beratung."

23.03.2023
"Gute Arbeit. Danke!"

23.03.2023
"Sehr qualifizierte und kompetente Beratung, nur zu empfehlen, hat uns bei der Entscheidung sehr geholfen."

23.03.2023
"Vielen Dank!"

21.03.2023
"Alles super! Auf den Punkt gekommen, ausführliche Beratung und prompte Beantwortung unserer Fragen. Auch für Laien gut verständlich. Absolut weiterzuempfehlen! Vielen Dank"

21.03.2023
"Auf meine Frage habe ich eine klar, verständliche und präzise Antwort erhalten. Eine kurze Nachfrage wurde schnell und ebenso präzise beantwortet."

20.03.2023
"Prompte Terminvereinbarung, zielgerichtete und gut verstaendliche professionelle Beratung - sehr zu empfehlen."

20.03.2023
"Alles Bestens."

17.03.2023
"Schnell und verständlich "

16.03.2023
"Sehr netter Kontakt, sehr kompetent und ausführliche Beratung, kann ich nur empfehlen. "

15.03.2023
"Sehr netter Kontakt, sehr kompetent und ausführliche Beratung, kann ich nur empfehlen. "

15.03.2023
"Sehr kompetent und nett! Gerne wieder!"

13.03.2023
"Ich bin mit der kostengünstigen Beantwortung meiner Frage sehr zufrieden."

13.03.2023
"Bisher sehr zufrieden ausführliche und kompetente Antwort und sehr schnell."

12.03.2023
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und professionell beraten. "

11.03.2023
"Meine Fragen wurden innerhalb gut 5 Minuten freundlich und sehr hilfreich geklärt. Vielen Dank!"

11.03.2023
"Very comprehensive and fast answers"

11.03.2023
"Keine Probleme"

10.03.2023
"Die Beratung war zielführend und hat mir eine gute Entscheidungsgrundlage gegeben."

10.03.2023
"konkrete Nachfragen um das Thema richtig zu beantworten und dann ausführlich beantwortet"

10.03.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 4961 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770