Fehler in Lohnprogrammen - betroffen sind alle freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten
Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen des neuen
"Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" nicht korrekt und erstellen derzeit unzutreffende Lohnsteuerbescheinigungen.
Betroffen von dem Bescheinigungsfehler sind alle Steuerzahler, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind - also jeder, der mehr als 45.000,- Euro brutto im Jahr verdient. Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind weitaus höher, als bisher ausgerechnet - es wird von einer fehlenden Steuerminderung von durchschnittlich 1.000 Euro pro Steuerzahler für 2010 ausgegangen.
Hintergrund ist die neue Bescheinigungspflicht, die das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" dem Arbeitgeber auferlegt. Die bisher in einer Summe in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge müssen nun einzeln
aufgeführt werden - diese neuen Eintragungen erscheinen in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 bis 28. Und hier liegt der Fehler: Aktuell werden in den Zeilen 25 und 26 nur die dem Arbeitnehmer verbleibenden Anteile bescheinigt - tatsächlich müssten aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen eingetragen werden. Gutes Erkennungsmerkmal: Steuerzahler mit einem Eintrag in Zeile 24 sind von dem Bescheinigungsfehler betroffen.
Alle freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte sollten ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber prüfen und sich steuerliche Beratung einholen.
Quelle: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
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