Einkommensteuer Immobilien & Vermietung
Finanzämter helfen Hochwassergeschädigten
EU genehmigt Billigkeitsregelung
Die Finanzämter gewähren in diesen Fällen die an sich als Herstellungskosten zu behandelnden Aufwendungen (die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssten) als Erhaltungsaufwendungen. Die Billigkeitsregelung, die entsprechend für Schäden an beweglichen Anlagegütern in Betrieben gilt, hatten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereits im Jahre 2013 getroffen. Sie musste aber noch von der EU genehmigt werden. Diese Genehmigung ist jetzt erteilt worden.
(OFD Niedersachsen / Redaktion)