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Allgemeines Finanzverwaltung Steuertipp

Die Kfz-Steuer sowie alle anderen Steuerarten, für die eine Einzugsermächtigung besteht, wird spätestens zum 1. Februar 2014 erstmals mit Hilfe des neuen SEPA-Basislastschriftverfahrens eingezogen. Bei SEPA handelt es sich um ein europaweit einheitliches Zahlungsverfahren, das verpflichtend ab Februar.2014 alle Überweisungen und Einzugsermächtigungen in Europa einheitlich gestaltet. Von dieser Umstellung sind auch die Finanzämter betroffen.

Bürger haben keinen Aufwand

Da die Umstellung auf das neue Verfahren durch die Finanzverwaltung erfolgt, müssen Bürger und Betriebe nichts unternehmen und haben keinen Aufwand, sofern sich die Bank- und Kontoverbindung nicht geändert hat. Die Steuer wird wie gewohnt eingezogen. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden künftig einfach als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

Das Lastschriftmandat der Kfz-Steuer enthält:

• Gläubiger-ID: (Diese dient der eindeutigen Identifizierung der Finanzverwaltung als Zahlungsempfänger)

• Mandatsreferenznummer: (bestehend aus: IBAN-Nr. der Kontoverbindung )

Mit maschinell erstellten Briefen werden Bürger derzeit über die Umstellung auf SEPA für die Kfz-Steuer und die hierfür gültige Gläubiger-ID und ihre Mandatsreferenznummer informiert. Die Anschreiben des Finanzamts richten sich an die Halter des Fahrzeugs, für das eine Einzugsermächtigung vorliegt. Sie enthalten allerdings nicht den Hinweis auf das Kfz-Kennzeichen. Gilt die Bankverbindung für mehrere Fahrzeuge mit gleichem Halter in Rheinland-Pfalz, erhält er nur ein Anschreiben.

Halter des Fahrzeugs und Kontoinhaber verschiedene Personen 

In einigen Fällen sind Halter und Kontoinhaber des Fahrzeugs nicht identisch.

Beispiel: Herr Müller, der zurzeit studiert, lässt für das auf seinen Vater zugelassene Fahrzeug, die Kfz-Steuer von seinem Konto abbuchen. Als Halter erhält sein Vater jedoch das Informationsschreiben des Finanzamts und wird gebeten, seinen Sohn zu informieren.

(Redaktion)

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