Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Erstattungszinsen – also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt – unterliegen nicht der Einkommensteuer, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof.

Der Hintergrund: Bis 1999 durften Zinsen, die das Finanzamt für Steuernachzahlungen verlangte, als Sonderausgaben abgezogen werden. Obwohl danach für die Nachzahlungszinsen ein generelles Abzugsverbot galt, mussten die Erstattungszinsen nach wie vor versteuert werden, nämlich als Kapitaleinkünfte. Diese steuerliche Schieflage war bei vielen Steuerzahlern auf Unverständnis gestoßen. Der BFH hat in seinem Urteil zwar das Abzugsverbot für die Nachzahlungszinsen gemäß § 12 Nr. 3 EStG bestätigt. Damit habe der Gesetzgeber diese jedoch dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen (ebenso wie die Nachzahlung selbst). Was für die Ausgabenseite gelte, müsse aber auch für die Einnahmenseite gelten. Da Steuererstattungen beim Steuerpflichtigen nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen führen, müsse dies auch für die Zinsen darauf gelten.

Für den Steuerzahler bedeutet das: In noch zu erstellenden Einkommensteuererklärungen sind die Erstattungszinsen des Finanzamts nicht mehr als Kapitaleinkünfte anzugeben. Bei noch offenen Veranlagungs- und Einspruchsverfahren oder bei Bescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, sollten die Steuerpflichtigen unter Verweis auf das BFH-Urteil Änderungsanträge stellen. Dies empfiehlt sich auch, wenn ein Unternehmen Erstattungszinsen auf Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerrückzahlungen erhalten hat. Zwar hat der BFH im konkreten Fall nur auf die Erstattungszinsen bei der Einkommensteuer entschieden. Doch wenn er sich nicht selbst widersprechen will müssten die Grundsätze des Urteils auch für die Zinsen auf andere Steuern vom Einkommen und Ertrag gelten. Denn auch für ans Finanzamt abzuführende Zinsen auf Körperschaftsteuernachzahlungen gilt ein Abzugsverbot (§ 10 Nr. 2 KStG), das der BFH in einem früheren Urteil (Aktenzeichen I R 39/09) unter Berufung auf die Rechtsformneutralität der Besteuerung bestätigt hat. Und die Gewerbesteuer kann für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Quelle: ECOVIS Europe AG / BFH Urteil vom 15.06.2010 VIII R 33/07

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat sehr schnell reagiert und meine steuerlichen Fragen präzise, verständlich und mit hoher fachlicher Tiefe beantwortet. Die Erläuterungen waren klar strukturiert und direkt auf meine Situation zugeschnitten. Ich hatte jederzeit das Gefühl, kompetent und effizient beraten zu werden. Eine sehr professionelle Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann."

09.05.2026
"Ich habe meinen Steuerbescheid 2025 von Herrn Hannu Wegner prüfen lassen und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. In kürzester Zeit habe ich alle Antworten erhalten - strukturiert aufgeschlüsselt und verständlich formuliert. Über meine Anfrage hinaus hat mich Herr Wegner mit Antworten versorgt - auch zu Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, die sich auf die nächsten Jahre beziehen verbunden mit wichtigen Hinweisen und Tipps. Das fand ich unglaublich umsichtig. Ich kann Herrn Wegner rsp. yourxpert absolut empfehlen und danke Herrn Wegner sehr für seine hervorragende und turboschnelle Arbeit. Der Preis für diesen tollen Service ist absolut human - und war mir jeden Cent wert. DANKE !!!!!"

06.05.2026
"Hervorragende, schnelle und ausführliche Bearbeitung des Anliegens."

06.05.2026
"Perfekt. Pfändungsschutz geht leider nicht, bin bei keiner Bank, sondern bei Wise und bei Revolut. Bei beiden kann kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Ansonsten herzlichen Dank für Ihre perfekte Lösung. W. H. W.."

05.05.2026
"Herr Wegner ist das Beste, was mir je bei einer Beratung passiert ist. Wirklich sehr gute, einfache, verständlichen und schnelle Antworten. Auch die Nachfragen/Rückfragen werden schnell beantwortet. Beste Empfehlung überhaupt ! Vielen Dank. "

04.05.2026
"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
"Vielen Dank an Hannu Wegner für seine zielgenaue, umfassende, detailierte, individuelle und verständliche Expertise. Jeweils innerhalb weniger Stunden erfasste er zielgerichtet unser nicht einfaches Steuerproblem aus dem Ausland, bei dem viele Informationen und Hintergründe unklar gewesen sind. Er kreiste vielschichtig das Problem ein, gab die wegweisenden Perspektiven und lieferte eine genaue Strategie, sich der Probleme zu stellen. Zweifach konkretisierte er - nach meinen neuen Informationen - aufwändig die Strategie; inklusive genauer Formulierungshilfen bei Anträgen. Hier arbeitet und begleitet ein Top-Fachmann individuell und unbedingt lösungsorientiert und gibt keine Allgemein-Positionen. Die Schnelligkeit der Antworten, trotz ihrer Tiefe und großem Umfang war atemberaubend. Kurz: Wow-Faktor! "

03.05.2026
"Super ausführliche Bewertung und fachlich sehr fundiert, eine klare Empfehlung."

02.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Bearbeitung, sogar an einem Feiertag! Herr Wegner hat mein Anliegen sofort verstanden und professionell umgesetzt. Absolute Weiterempfehlung!"

01.05.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen zu Optionen und Stillhalterprämien äußerst kompetent und mit beeindruckender Detailtiefe beantwortet. Die Erklärungen waren klar, strukturiert und sehr hilfreich. Ich bin wirklich positiv überrascht und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.05.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6400 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77