Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Erstattungszinsen – also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt – unterliegen nicht der Einkommensteuer, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof.

Der Hintergrund: Bis 1999 durften Zinsen, die das Finanzamt für Steuernachzahlungen verlangte, als Sonderausgaben abgezogen werden. Obwohl danach für die Nachzahlungszinsen ein generelles Abzugsverbot galt, mussten die Erstattungszinsen nach wie vor versteuert werden, nämlich als Kapitaleinkünfte. Diese steuerliche Schieflage war bei vielen Steuerzahlern auf Unverständnis gestoßen. Der BFH hat in seinem Urteil zwar das Abzugsverbot für die Nachzahlungszinsen gemäß § 12 Nr. 3 EStG bestätigt. Damit habe der Gesetzgeber diese jedoch dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen (ebenso wie die Nachzahlung selbst). Was für die Ausgabenseite gelte, müsse aber auch für die Einnahmenseite gelten. Da Steuererstattungen beim Steuerpflichtigen nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen führen, müsse dies auch für die Zinsen darauf gelten.

Für den Steuerzahler bedeutet das: In noch zu erstellenden Einkommensteuererklärungen sind die Erstattungszinsen des Finanzamts nicht mehr als Kapitaleinkünfte anzugeben. Bei noch offenen Veranlagungs- und Einspruchsverfahren oder bei Bescheiden, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, sollten die Steuerpflichtigen unter Verweis auf das BFH-Urteil Änderungsanträge stellen. Dies empfiehlt sich auch, wenn ein Unternehmen Erstattungszinsen auf Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerrückzahlungen erhalten hat. Zwar hat der BFH im konkreten Fall nur auf die Erstattungszinsen bei der Einkommensteuer entschieden. Doch wenn er sich nicht selbst widersprechen will müssten die Grundsätze des Urteils auch für die Zinsen auf andere Steuern vom Einkommen und Ertrag gelten. Denn auch für ans Finanzamt abzuführende Zinsen auf Körperschaftsteuernachzahlungen gilt ein Abzugsverbot (§ 10 Nr. 2 KStG), das der BFH in einem früheren Urteil (Aktenzeichen I R 39/09) unter Berufung auf die Rechtsformneutralität der Besteuerung bestätigt hat. Und die Gewerbesteuer kann für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Quelle: ECOVIS Europe AG / BFH Urteil vom 15.06.2010 VIII R 33/07

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277