Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Finanzverwaltung

Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person (Schuldner) kann das Insolvenzgericht feststellen, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der so genannten Wohlverhaltensphase, und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erlangt.

Während dieser Zeit ist die Aufrechnung von Gläubigern dieses Schuldners mit alten Forderungen nur eingeschränkt möglich. Das Finanzamt darf allerdings mit Steuerforderungen gegen den Schuldner, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, aufrechnen, wie jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in zwei Urteilen vom 25.08.2010 (Aktenzeichen 12 K 2060/08 und 12 K 12109/09) entschied.

In diesen Fällen hatte der Kläger, der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein neues Unternehmen gegründet hatte, aus dieser Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase verschiedene Steuererstattungsansprüche erlangt. Das Finanzamt zahlte die entsprechenden Beträge jedoch nicht aus, sondern verrechnete sie mit alten Steuerschulden. Dagegen wehrte der Kläger sich mit dem Argument, dass dadurch der Sinn des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase, dem Schuldner den Aufbau einer neuen Existenz zu ermöglichen, vereitelt werde. Dem folgten die Richter jedoch nicht. Sie hielten es – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesfinanzhofes – für maßgeblich, dass die Insolvenzordnung kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase ausspricht. Daher könne dem Finanzamt die Möglichkeit der Befriedigung alter Steuerforderungen durch Aufrechnung auch nicht verwehrt werden.

Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alles wunderbar, vielen Dank! "

28.03.2024
"Sehr schnelle und umfassende Beratung. Auch die Nachfrage wurde sofort und umfangreich beantwortet. "

27.03.2024
"Sehr schnelle, fachlich kompetente und gut verständliche Beratung."

26.03.2024
"Schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage. Sehr zu empfehlen. Ich werde gerne ich auch iin Zukunft bei anderen Problemstellungen mit Herrn Dr. Lorenz zusammen arbeiten."

24.03.2024
"Mein Anliegen wurde einwandfrei und schnell bearbeitet. Auch Rückfragen wurden anstandslos und zügig beantwortet."

23.03.2024
"Ich habe klare und umfassende Antworten auf meine Fragen erhalten"

22.03.2024
"Schnelle und ausführliche Abwicklung. Rückfragen wurden schnell und verständlich beantwortet. Jederzeit wieder!"

21.03.2024
"Ich wurde von Herrn Müller sehr gut Beraten. Zudem erhielt ich noch weitere Tipps, die mir meine vorherigen Steuerberater nicht mitgeteilt haben. Ich kann Herr Müller mit voller Überzeugung und Zufriedenheit weiterempfehlen. "

20.03.2024
"Sehr, sehr gute, verständliche, kompetente und professionelle Antwort meines Anliegens erhalten. Sehr gut und für den Laien verständliche, ausführliche Formulierung. Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen!"

20.03.2024
"Sehr freundlicher Kontakt, schnelle und ausführliche Beratung . Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Sehr schnelle Beratung und freundlicher Kontakt. Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Schneller Rat und auf den Punkt gebracht, danke."

18.03.2024
"schnell und unkompliziert, ich danke Ihnen vielmals!"

17.03.2024
"Wir sind von der Beratung von Herrn Zeren hellauf begeistert! Er hat sich viel Zeit genommen für unser Anliegen und uns extrem in der Sache weitergeholfen - vielen Dank nochmal! Wir hoffen auf eine baldige erneute Zusammenarbeit!"

14.03.2024
"Mein Anliegen wurde schnell und verständlich erklärt. "

13.03.2024
"herzlichen Dank für die sehr schnelle und präzise Auskunft! Gerne wieder!"

13.03.2024
"Vielen Dank für die verständliche und kurzfristige Beratung in Sachen Einkommensteuer. Ich hatte das Gefühl, dass mein Anliegen bei Ihnen in guten Händen war."

11.03.2024
"Sehr gute ausfuehrliche uns schnell Beantwortung der Frage. Werde den Service wieder benutzen"

10.03.2024
"Schnelle und detaillierte Erläuterung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Lösung meines steuerlichen Problems. Auch Nachfragen wurden ausführlich behandelt. Das war sehr hilfreich. Vielen Dank."

09.03.2024
"sehr schnell und hilfreich (mit auch für den Laien verständlichen Erläuterungen)"

08.03.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5426 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770