Finanzamt erkennt auch eingescannte Rechnungen an
Finanzamt erkennt auch eingescannte Rechnungen an
Vor allem Selbstständige kämpfen jeden Monat mit einer wahren Flut an Eingangsrechnungen, die zu den steuerrelevanten Buchungsbelegen zählen. Dank modernster Techniken ist es möglich, jeden Beleg einzuscannen, digital zu archivieren und das Papier zu schreddern. Aber ist dies so einfach zulässig und erkennt das Finanzamt die digitalen Belege noch an?
Grundsätzlich müssen Rechnungen bekanntlich über einen Zeitraum von zehn Jahren in lesbarer Form aufbewahrt werden. Das Einscannen von Belegen und deren digitaler Abspeicherung gilt dabei durchaus als zulässige Form der Aufbewahrung, da das Original stets lesbar bleibt.
Wichtig ist nur, dass die Dateien bei einer Betriebsprüfung zur Verfügung stehen und nicht nur bloße Ausdrucke vorgelegt werden. Steuerlich relevante Dateien sollten deshalb stets getrennt von anderen Dateien abgespeichert werden.
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