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Steuertipp

Wer bis zum Ende des Jahres seine monatliche Lohnsteuer minimieren möchte, kann sich noch bis zum 30. November einen Freibetrag eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt letztmalig auf der Papier - Lohnsteuerkarte.

Steuern zahlen ja, aber nicht unbedingt mehr als notwendig. Arbeitnehmer zahlen vorab Lohnsteuern, deren Höhe sich nach der eingetragenen Steuerklasse, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Wem höhere Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere steuerrelevante Aufwendungen entstanden sind, kann sich mit der Einkommensteuererklärung zuviel gezahlte Steuern erstatten lassen.

Das geht jedoch erst im Folgejahr und ist außerdem mit Bearbeitungszeiten des Finanzamtes verbunden.

Wer nicht soviel Geduld aufbringen möchte, kann einen Ausgleich bereits im Vorfeld durch Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte erreichen. Bis zum 30. November ist dies sogar noch für 2011 möglich. Arbeitnehmer müssen sich hierzu die Lohnsteuerkarte 2010, die dieses Jahr weiterhin gilt, vom Betrieb aushändigen lassen und beim Finanzamt zusammen mit einem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ abgeben. Der 6 Seiten umfassende Vordruck liegt beim Finanzamt aus oder kann im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Beim Antrag spielt die Höhe der Kosten dabei eine Rolle. Werbungskosten, also beruflich bedingte Ausgaben, Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuern, Parteibeiträge oder Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für die Brille, den Zahnarzt oder Medikamentzuzahlungen, für die der Freibetrag beantragt wird, müssen zusammen mehr als 600 Euro betragen.

Bei Werbungskosten wird wegen des anzurechnenden Pauschbetrages von 1.000 Euro nur der übersteigende Betrag berücksichtigt. Beträgt der Fahrtweg zur Arbeit 24 Kilometer, ist bei 230 Arbeitstagen jedoch bereits die Schwelle überschritten: 230 Tage x 24 km x 0,30 Euro = 1.656 Euro. Verluste aus Vermietung oder Verpachtung oder Investitionen für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden ohne betragsmäßige Grenze eingetragen.

Der gesamte Jahres-Freibetrag wird auf die verbleibenden Monate verteilt. Bei Eintrag zum Jahresende fallen dann oft wenig oder gar keine Lohnsteuern mehr an und vom Weihnachtsgeld bliebt netto mehr übrig. Eine Steuererklärung lässt sich allerdings nicht vermeiden. Wer sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt, ist für das betreffende Jahr zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Für 2012 müssen – wie in den früheren Jahren – bis auf wenige Ausnahmen alle Freibeträge erneut beantragt werden. Sie werden dann erstmals in den „ELStAM“ (elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) eingetragen – einem Datensatz, der bei der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch übermittelt wird. Der Antrag durch die Arbeitnehmer erfolgt jedoch bisher weiterhin auf Papier.

(NVL / Redaktion)

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Fabian Klement
Fabian Klement
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