Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Privatanleger verhindern mit einem Freistellungsauftrag die Zahlung der Abgeltungssteuer in Höhe des Sparer-Pauschbetrages.

Mit der richtigen Aufteilung der Kapitalerträge auf den Freistellungsauftrag bewirken Privatanleger eine rechtzeitige Ausnutzung des Freistellungsauftrages und sparen so die Abgeltungssteuer. Im Freistellungsauftrag wird heute auch die Konfession mit erfasst, sodass erst bei Ausschöpfung des Freistellungsauftrages die Abgeltungssteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig werden. So erspart sich der Privatanleger unter Umständen die nachträgliche Kirchensteuerzahlung für die Kapitalerträge.

Privatanleger können bei Kreditinstituten in Höhe des Freistellungsauftrages erreichen, dass keine Abgeltungssteuer einbehalten wird. Alleinstehende können Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro und Verheiratete bis zu 1602 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Zu prüfen ist auch die gesamte Situation der Einkünfte. Werden insgesamt Einkünfte für einen Ledigen in Höhe von 8.004 EUR erzielt, Stand 2010, so kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Diese ist erforderlich, wenn die Kapitalerträge höher sind als der Freistellungsauftrag. Die Bundesregierung plant für die Jahre 2013 oder 2014 den Grundfreibetrag anzuheben.

Seit 2011 werden Freistellungsaufträge von Kreditinstituten akzeptiert, die mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer ausgestattet sind. Eine Änderung bzw. eine Ergänzung des Freistellungsauftrages mit der Steueridentifikationsnummer sollte auch dann erfolgen, wenn Privatanleger in den nächsten Jahren keine Veränderung der Kapitalerträge auf ihren Anlagekonten und Depotkonten kalkulatorisch ermitteln. Der Gesetzgeber legt fest, dass Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer nur noch bis zum Jahresende 2015 wirksam bleiben. Nach diesem Datum verfallen Aufträge zur Freistellung von Kapitalerträgen ohne Steueridentifikationsnummer.

Als Termin für die Verrechnung von Kursverlusten aus Altbeständen wird der 31.12.2013 ausgewiesen. Bis zu diesem Termin soll ein Verlustausgleich aus Altbeständen, der vor dem 31.12.2008 entstanden ist, eine Verrechnung letztmalig möglich sein (Änderungen und Hinweise beachten). Im Vermögensmanagement z.B. wird mit Hilfe der unabhängigen strategischen Vermögensverwaltung im Jahresverlauf der Freistellungsauftrag genutzt und Kursgewinne mit entstandenen Verlusten verrechnet.

Privatanleger sollten dieser technischen Pflicht nachkommen und gleichzeitig für sich eine positive Erkenntnis ziehen. Anleger kalkulieren Ihre Kapitalerträge und haben die Chance bei der Nichtausnutzung des Freistellungsauftrages diesen entsprechend auf andere Kreditinstitute aufzuteilen.

Auch in der Investmentberatung mit Fonds ist ein Verrechnungsausgleich zu beachten. Erworbene Top Fonds mit Gewinnen aus der Fondsvermittlung, aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer, werden auf dafür extra eingerichtete Fondsdepots separiert.

(Honorar Company Beratungs-GmbH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
"Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Seine Beratung war nicht nur äußerst kompetent und umfassend, sondern auch einfach verständlich und nachvollziehbar. Besonders positiv empfand ich, dass er bereits zu Beginn mögliche Folgefragen proaktiv beantwortet hat."

30.06.2025
"Überraschend schnell und treffend. Anfänglich noch weit ausholend, aber im zweiten Anlauf gut fokussiert. Honorar ist angemessen."

30.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5924 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77