Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Friseursalon als Liebhabereibetrieb?

Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil (Az. 6 K 1486/11) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein verlustbringender Friseursalon durchaus als Liebhabereibetrieb einzustufen ist.

Die Klägerin ist Friseurmeisterin. Sie eröffnete zunächst einen kleinen Friseursalon (ein Sitzplatz und ein Waschbecken) in ihrer Mietwohnung. Nach zwei Jahren zogen sie und ihr Ehemann in ein (jedem zur Hälfte gehörendes) Eigenheim. Einen Teil des Hauses mietete die Klägerin von ihrem Ehemann und betrieb nun dort ihren Friseursalon, den sie auf zwei Waschbecken und vier Sitzplätze erweiterte. In der Zeit von 1992 bis 2008 erwirtschaftete sie Verluste in Höhe von insgesamt 66.681,29 Euro. Das Finanzamt erkannte den erklärten Verlust mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht an.

Kein Erfolg vor Gericht

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhoben die Kläger Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Auch die Klage blieb erfolglos. Es habe keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorgelegen. Die Klägerin sei im Streitjahr zwar krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen zu arbeiten. Um die Kosten für das Vorhalten der Infrastruktur für die spätere Wiederaufnahme des Betriebs steuerlich anerkennen zu können, hätte der Betrieb aber seiner Struktur nach geeignet und in der Lage sein müssen, Gewinne in einem Umfang abzuwerfen, der den Einnahmeausfall hätte auffangen können. Die in der Vergangenheit angefallenen Verluste zeigten, dass diese Voraussetzungen im Streitfall nicht gegeben seien. Das beklagte Finanzamt habe auch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Klägerin zur Betriebsaufgabe gezwungen gewesen wäre, wenn die Verluste nicht mit den Einkünften des Klägers hätten ausgeglichen werden können. Aufgrund der in der Vergangenheit erwirtschafteten Verluste habe die Klägerin über keine Rücklagen verfügt und hätte bei der gegebenen betrieblichen Struktur auch keinen Überbrückungskredit erhalten. Die Verluste hätten zudem überwiegend auf Hauskosten und Abschreibungen (AfA) beruht. Dabei handle es sich um Ausgaben, die entweder "in der Familie bleiben" würden (Hauskosten) oder nur fiktiver Natur seien (AfA). Nur deshalb hätten diese Aufwendungen über Jahre hinweg verkraftet werden können, ohne entsprechende Einnahmen zu erzielen. Die Klägerin sei aufgrund verschiedener privater Umstände (Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit) über Jahre hinweg nicht in der Lage gewesen, in Vollzeit zu arbeiten. Deshalb hätten die notwendigen Einnahmen gefehlt, um die Betriebskosten auszugleichen. Maßnahmen zur Änderung der Kostensituation seien allerdings nicht ergriffen worden. Der Betrieb sei vielmehr in unveränderter Weise fortgeführt worden.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herzlichen Dank für die schnelle und sehr kompetente Beratung im Bereich Erbschaft- und Schenkung. Sie haben mir wirklich sehr geholfen und mir in verständlichen Worten die Sachlage und das mögliche weitere Vorgehen erklärt. Somit habe ich alles, was man sich von einer Beratung erhoffen kann, bekommen. Einfach toll! "

13.07.2026
" Ich hatte Herrn Wegner mit der Prüfung eines Schenkungsvertrags beauftragt. Die Beratung war fachlich sehr fundiert und ging klar über eine oberflächliche Durchsicht hinaus. Besonders positiv: - Ein zentraler Widerspruch zwischen dem Vertragstext und dem tatsächlich vorgesehenen Zahlungsweg wurde erkannt und mit einer sofort einsetzbaren Musterformulierung gelöst. - Alle Aussagen wurden mit konkreten Gesetzesnormen und einschlägiger BFH-Rechtsprechung belegt, nicht nur allgemein gehalten. - Die steuerlichen Risiken wurden anhand konkreter Szenarien und Beträgen durchgerechnet, sodass ich die Tragweite realistisch einschätzen konnte. - Die Beratung war bereits vor Hochladen des vollständigen Vertragsentwurfs inhaltlich vollständig und ließ sich danach nahtlos um die klauselgenaue Prüfung ergänzen. - Der Umfang der Beratung (Mandat, Grenzen, was enthalten ist) wurde transparent kommuniziert. Insgesamt eine kompetente, verlässliche und gut nachvollziehbare Beratung, die mir konkret weitergeholfen hat. Klare Empfehlung. "

13.07.2026
"Sehr gründliche und aus allen Blickrichtungen betrachtete Untersuchung meiner Frage zur Schenkung und daraus folgender Steuerlast. Alternativen wurden aufgezeigt und professionell und ausführlich beantwortet. Ich wurde über eventuell eintretende Szenarien aufgeklärt und mögliche Reaktionen des Finanzamtes vorbereitet. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank!"

13.07.2026
"Kompetente Hilfe auf den Punkt gebracht. Die Online-Steuerberatung durch Herrn Wegner war klar, verständlich und sehr effizient. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – gerne wieder."

13.07.2026
"Die Beratung (inkl. Nachfragen und Erläuterungern) war klar, hilreich und zügig. Ich war sehr zufrieden mid meiner Erfahrung. "

13.07.2026
"Schnelle und ausführliche Informationen. "

12.07.2026
"Sehr umfassende und fundierte Analyse mit konkreten Empfehlungen und Berücksichtigung des individuellen Sachverhalts."

11.07.2026
"Auf meine komplexeren Fragen rund um Immobilien, Erbschaft und 15% Grenze hat Herr Wegener sehr gute strategische Lösungen gezeigt. Im Dialog hat er sehr responsive und mit viel Tiefgang beraten. Vielen Dank und eine klare Weiterempfehlung."

10.07.2026
"Sehr kompetente Beratung und sehr gut verständliche Aufbereitung."

09.07.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur steuerrechtlichen Bewertung von Kapitalvermögen im Ausland außergewöhnlich gründlich und kompetent bearbeitet. Das Gutachten war sehr ausführlich, klar strukturiert und auch für einen Laien gut verständlich formuliert. Besonders positiv fand ich, dass er nicht nur meine konkrete Frage beantwortet, sondern den Sachverhalt umfassend eingeordnet und mir konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben hat. Dazu kam eine durchweg serviceorientierte und zuverlässige Zusammenarbeit mit schnellen Reaktionszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen Vielen Dank!"

09.07.2026
"Vom Augenblick der Angebotsanfrage bis zur erbrachten Leistung eine herausragende Zusammenarbeit in allen Gesichtspunkten. Hr. Wegner hat uns sehr eng begleitet, das Leistungsspektrum klar abgesteckt, die fachlichen Zusammenhänge profund erklärt, stets zeitnah und zuverlässig auf Anfragen und Abstimmungsbedarf reagiert und in einem engen zeitlichen Rahmen eine ausgezeichnete Beratung und Bewertung abgegeben. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Hrn. Wegner außerordentlich. Bei erneutem Bedarf kommen wir gern auf Sie zurück. Vielen Dank. "

09.07.2026
"Immer wieder kann ich nur bestätigen: es macht einfach Spaß, ihm Fragen zu stellen. Jede Frage wird sehr ausführlich und sehr fachlich beantwortet. Vielen Dank"

09.07.2026
"Mr Wegner was very professional, very detailled in his answer, very helpful. Also timewise, the service was really provided quickly. I can only recommend Mr Wegner. "

08.07.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Feedback das mir zu meinem Anliegen/ Frage gegeben wurde! Sehr präzise and detailliert, umfassend und einfach zu verstehen (kein Paragrafen Deutsch)"

08.07.2026
"Sehr hilfreiche und kompetente Bearbeitung in beeindruckender Geschwindigkeit! Werde gerne wieder mit Herrn Wegner arbeiten."

07.07.2026
"Ich bin sehr begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Durch die sehr ausführliche Antwort, die auch über den geschilderten Sachverhalte hinaus weitere Hinweise beinhaltete, wurde mir klar, dass ich weitere Überlegungen mit einbeziehen muss, an die ich nie gedacht hätte. Herr Wegner hat immer sehr schnell und ausführlich geantwortet. Auch die sich ergebenen Anschlussfragen wurden sehr schnell und professionell beantwortet. Ich kann die Beratung durch Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

07.07.2026
"Super schnelle Bearbeitung. Die Problematik wurde anschaulich und verständlich erläutert. Zudem wurden gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder. D. H."

07.07.2026
"verständliche Erläuterung des gestellten Themas. Sehr zu empfehlen, da neben der Verständlichkeit für den steuerlichen Laien der Vorgang auch blitzschnell und sehr detailliert abgearbeitet wurde. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

06.07.2026
"Außergewöhnlich gründliche, verständliche und sehr schnelle Beratung. Auch meine Rückfragen wurden sorgfältig und nachvollziehbar beantwortet. Gerade bei meinem eher ungewöhnlichen Sachverhalt habe ich mich individuell beraten und ernst genommen gefühlt. Herzlichen Dank!"

05.07.2026
"Ich bin mit der Beratung mehr als sehr zufrieden. Herr Wegner hat meine Frage nicht nur direkt, professionell und umfassend beantwortet, sondern den Sachverhalt auch sehr klar strukturiert und verständlich eingeordnet. Besonders hilfreich war, dass er nicht nur die unmittelbare Frage zum Umsatzsteuerbescheid geprüft hat, sondern auch die ertragsteuerliche und verfahrensrechtliche Ebene mitgedacht und mir konkrete Handlungsschritte inklusive Formulierungsvorschlag an die Hand gegeben hat. Die Antwort war sorgfältig, nachvollziehbar und für meine Entscheidung sehr wertvoll. Vielen Dank für die schnelle und fundierte Unterstützung."

05.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6517 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77