Frist bei Antragsveranlagung nicht verpassen!
Wer für 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das nur noch bis zum 31. Dezember 2011 nachholen.
Zum Jahresende läuft die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung (Antragsveranlagung) ab. Die freiwillige Abgabe betrifft meist Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit den Steuerklassen IV und IV.
Bei größeren Lohnschwankungen im Laufe des Jahres, bei Lohnunterschieden zwischen Ehegatten und bei absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.
(NVL / Redaktion)
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