Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Ein Ehevertrag ist nicht nur ein Thema, mit dem sich die Promis und Millionäre beschäftigen sollten. Insbesondere Selbstständige sollten an die Möglichkeit des Abschlusses eines Ehevertrages denken, um sich vor den mitunter einschneidenden gesetzlichen Folgen einer Scheidung abzusichern.

Besonders augenfällig wird dieses Bedürfnis angesichts eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 09.02.2011, Az. XII ZR 40/09), wonach auch der während der Ehezeit gewachsene "goodwill", den die Kunden dem Unternehmen entgegenbringen, in den Zugewinnausgleich fällt und dem anderen Ehegatten im Scheidungsfall hälftig auszuzahlen ist.

Traditionell denken Paare, die einen unterschiedlichen wirtschaftlichen Hintergrund haben, eher an den Abschluss eines Ehevertrages. Zwar fällt nach den gesetzlichen Regeln das vor der Ehe bestehende wie auch das später ererbte Vermögen im Falle der Scheidung nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Die Wertsteigerungen, die ein solches Vermögen in den Jahren der Ehe erfährt, sind jedoch ausgleichspflichtig.

Falls ein Ehegatte ein größeres Vermögen besitzt oder eine größere Erbschaft erwartet, kann sich eine so genannte Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes empfehlen. Diese Modifizierung muss nicht zwangsläufig den Totalausschluss der Wertsteigerung der ererbten Immobilie oder des Kursgewinns des geschenkten Aktiendepots aus dem Zugewinnausgleich zur Folge haben, sondern die Lösungen sind vielgestaltig.

Aber nicht nur im Fall unterschiedlicher Vermögenshintergründe der zukünftigen Ehegatten ist der Gang zum Notar zu empfehlen. Nach den Regeln des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft muss der Ehepartner, der während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, im Fall der Scheidung die Hälfte dieses Zugewinns auskehren. Davon können gerade Selbstständige, die während der Ehe ein Unternehmen oder eine Praxis auf- oder ausgebaut haben, betroffen sein. Da das Kapital im Unternehmen gebunden ist, müssen Darlehen zur Finanzierung der Ausgleichsforderung aufgenommen oder - schlimmstenfalls - das Unternehmen oder die Praxis verkauft werden.

Ein Ehevertrag kann vor diesem Risiko etwa durch die Vereinbarung, bestimmte Gegenstände des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen, oder eine Deckelung des Ausgleichsbetrags effektiv schützen. Im Fall der Scheidung muss zur Ermittlung des Zugewinns der objektive Verkehrswert der Vermögensgegenstände beider Partner ermittelt werden. Selbstständige unterschätzen dabei leicht den Wert ihres Unternehmens, vgl. BGH-Entscheidung "goodwill". Beim goodwill handelt es sich um immaterielle Werte, wie z.B. den Standort, die Zusammensetzung der Kunden und die

Wettbewerbssituation. Die Entscheidung macht auch deutlich, wie schwierig die Bewertungsfragen im Einzelnen sind. Beispielsweise muss ermittelt werden, in welchem Grad der Ertrag auf den individuellen Einsatz des Inhabers des Unternehmens oder der Praxis zurückzuführen ist. Hierüber kann man sich später teuer streiten, wenn man nicht

notarielle Vorsorge getroffen hat.

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
"Super kompetenter Kontakt!!!! Liefert mehr als erforderlich ! Wieder gerne"

03.02.2026
"Super schnell, ausführlich und kompetent. Es blieben keine Fragen offen. Herzlichen Dank!"

02.02.2026
"Exzellente juristische Beratung auf höchstem Niveau. Herr Hannu Wegner überzeugt durch außergewöhnliche Fachkompetenz, strategischen Weitblick und eine sehr klare, strukturierte Arbeitsweise. Besonders hervorzuheben ist seine Fähigkeit, komplexe gesellschafts- und steuerrechtliche Fragestellungen nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt hervorragend beraten gefühlt. Für anspruchsvolle Mandate eine absolute Top-Adresse. "

02.02.2026
"Fundierte Anleitung erhalten "

01.02.2026
"Vielen lieben danke , Ich habe bisschen falsch formuliert deswegen Herr Schunder aber trzdem geholfen ,"

29.01.2026
"Hilfreiche Hinweise zu meinen Fragen, Danke."

29.01.2026
"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6210 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77