Ganz und gar nicht romantisch: Heirat und Steuern
Ein rundes Datum wie der 10.10.2010 bedeutet Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was in der Regel günstiger ist.
Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte vor allem die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten gleich viel verdienen. Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklassenwahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts Abschließendes über die Höhe der tatsächlichen Jahressteuerschuld. Unabhängig davon, welche Lohnsteuerklassenkombination ein Ehepaar gewählt
hat, ergibt sich erst bei der Einkommensteuerveranlagung die tatsächliche Jahreseinkommensteuer. Mit der richtigen Lohnsteuerklassenwahl kann jedoch merklich das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst werden.
Quelle: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg
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