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Arbeitnehmer

Falsche Angaben zur Entfernung bei Arbeitswegfahrten können unter gewissen Umständen als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in der Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag steuerlich geltend gemacht werden. Wer dabei vorsätzlich falsche Angaben macht, in dem er einen zu langen Arbeitsweg angibt, dem droht nicht nur eine Steuernachzahlung, sondern ggf. auch ein Verfahren wegen

Steuerhinterziehung.

So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz eine Steuerhinterziehung in einem Fall angenommen, in dem der Steuerbürger die längere Wegstrecke zu seinem früheren Arbeitsort weiter erklärt hat, obwohl seine jetzige Arbeitsstätte näher zur Wohnung liegt (Az. 3 K 2635/08).

Auch wer zum Beispiel dem Finanzamt Glauben macht, dass er nicht von einer Zweitwohnung nahe des Arbeitsortes, sondern von seiner weiter entfernten Hauptwohnung zur Arbeit gefahren sei, begeht eine Steuerverkürzung. Diese wird mit einer Strafe oder Geldbuße geahndet. Das Finanzamt kann in solchen und ähnlichen Fällen die Steuerbescheide auch bis zu zehn Jahren zurück ändern und die Einkommensteuer neu berechnen kann. Zu der Steuernachzahlung kommen dann auch noch Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr dazu.

Tatsächlich können die angegebenen Entfernungen von den Finanzämtern häufig über Routenplaner überprüft werden. Grundsätzlich ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Eine längere Wegstrecke kann allerdings angesetzt werden, wenn diese Verbindung offensichtlich

verkehrsgünstiger ist. Eine solche Fahrtstrecke wird regelmäßig aber nur akzeptiert, wenn sie zu einer Zeitersparnis von mehr als einer halben Stunde pro Tag führt.

Wer sich bei den Angaben in seiner Steuererklärung unsicher ist, sollte deshalb stets einen Fachmann fragen.

(VLH / Redaktion)

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle Fragen wurden gut verständlich beantwortet. Vielen Dank Herr Kamp. "

15.07.2025
"Eigentlich habe ich nicht die Angewohnheit, mich ständig zu wiederholen, aber wenn eine Steigerung nicht mehr möglich ist, bleibt nur die Wiederholung. Hr. Wegner hat einen äußerst komplexen Sachverhalt gleichsam seziert, so daß sein verworrener Aufbau transparent wurde. Davon ausgehend ist er den einzelnen Linien nachgegangen, hat Schwächen und Fehler detailliert aufgedeckt und juristisch benannt, ja er hat sogar das Einspruchschreiben mit meinem Ich formuliert, sodaß ich es nur noch absenden mußte. Läßt sich das noch toppen ?"

15.07.2025
"Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Frage."

14.07.2025
"Sehr freundlich und sehr kompetent. Perfekte Beratung, vielen Dank!"

14.07.2025
"Sehr fundierte und prompte Beratung. Gerne wieder!"

12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
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06.07.2025
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06.07.2025
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06.07.2025
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04.07.2025
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03.07.2025
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03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5934 Bewertungen
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