Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich eine klarstellende

Entscheidung getroffen (BMF-Schreiben vom 14.08.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001 :001, 2012/0652306 -).

Im Rahmen eines sog. Verzichts auf den Future-Service wird die bestehende Pensionsverpflichtung dadurch eingedämmt, dass die Vertragsparteien eine einvernehmliche

Herabsetzung der Versorgungsleistungen auf die Höhe der unverfallbar erworbenen Versorgungsanwartschaften vereinbaren.

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stehen immer häufiger vor der Fragestellung, wie sie in der Zukunft mit der ihnen gegenüber erteilten unmittelbaren Pensionszusage verfahren sollen. In vielen Fällen wird die Überlegung dadurch ausgelöst, dass die bestehende Rückdeckungsanlage bzw. Rückdeckungsversicherung es nicht mehr gewährleisten kann, die Pensionsverpflichtung nachhaltig zu erfüllen. In anderen Fällen steht die Nachfolgeplanung an und erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Verpflichtung. In der betrieblichen Praxis wird seitens des betroffenen Geschäftsführers daher nicht selten der Wunsch geäußert, dass er "ja einfach auf seine Versorgungszusage insoweit verzichten könne, als diese nicht mehr durch die Rückdeckungsanlage gedeckt

wird". Dabei wird in der Regel angenommen, dass außer einem außerordentlichen Ertrag auf Gesellschaftsebene - bedingt durch die vorzunehmende Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen - keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind. Dem ist jedoch leider nicht in allen Fällen so.

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (BFH, 15.10.1997 - I R 58/93, BB 1998, 419) führt der Verzicht auf eine werthaltige Pensionszusage dann zu einer verdeckten Einlage, wenn das Motiv für den Verzicht in der Gesellschafterstellung zu finden ist.

In der Rechtsfolge kommt es zum fiktiven Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer i. S. d. § 19 EStG. In der Beratungspraxis wird deshalb vermehrt nach Lösungsansätzen gesucht,

die die Herabsetzung der zugesagten Versorgungsleistungen ermöglichen, ohne gleichzeitig die negativen steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage auszulösen.

Nachdem der Deutsche bAV Service in der führenden Fachliteratur bereits herausgearbeitet hatte (vgl. BB 2009, 2568; GStB 4/2010, 138), wie im Falle eines noch in der Anwartschaftsphase befindlichen Gesellschafter-Geschäftsführers die o. g. Ziele durch einen rechtskonform gestalteten Verzicht auf den Future-Service realisiert werden können und auch entsprechend positive Bestätigungen einzelner Finanzverwaltungen bez. konkreter Mandantenfälle eingeholt werden konnte, hatten die Finanzverwaltungen bislang eine diametral entgegengesetzte Auffassung vertreten. Die Folge: Gefahr einer hohen Einkommensteuerbelastung für den betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer bei Vornahme der beschriebenen Umsetzung.

Folgerichtig schließt sich das BMF nun in seinem Schreiben vom 14.08.2012 jedoch der Auffassung des Deutschen bAV Service an und legt fest, dass ein beschriebener steuerunschädlicher Verzicht eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers genau dann möglich ist, wenn die nach Herabsetzungen noch verbleibenden Versorgungsleistungen genau dem bereits erdienten Anteil entsprechen. In diesem Fall beträgt der Wert der verdeckten Einlage nach § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG EUR 0,-. Vor diesem Hintergrund steht der Anwendungspraxis wieder ein rechtssicheres Instrumentarium zur flexiblen Gestaltung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung zur Verfügung.

(Kenston Services GmbH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Kamp hat mich ausgezeichnet und schnell beraten in einer schwierigen steuerlichen Frage bezüglich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft. Er hat stets schnell und ausführlich auf meine Rückfragen geantwortet."

17.07.2025
"Vielen Dank!"

17.07.2025
"Immer wieder gerne! Vielen Dank "

16.07.2025
"Alle Fragen wurden gut verständlich beantwortet. Vielen Dank Herr Kamp. "

15.07.2025
"Eigentlich habe ich nicht die Angewohnheit, mich ständig zu wiederholen, aber wenn eine Steigerung nicht mehr möglich ist, bleibt nur die Wiederholung. Hr. Wegner hat einen äußerst komplexen Sachverhalt gleichsam seziert, so daß sein verworrener Aufbau transparent wurde. Davon ausgehend ist er den einzelnen Linien nachgegangen, hat Schwächen und Fehler detailliert aufgedeckt und juristisch benannt, ja er hat sogar das Einspruchschreiben mit meinem Ich formuliert, sodaß ich es nur noch absenden mußte. Läßt sich das noch toppen ?"

15.07.2025
"Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Frage."

14.07.2025
"Sehr freundlich und sehr kompetent. Perfekte Beratung, vielen Dank!"

14.07.2025
"Sehr fundierte und prompte Beratung. Gerne wieder!"

12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5937 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77