Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich eine klarstellende

Entscheidung getroffen (BMF-Schreiben vom 14.08.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001 :001, 2012/0652306 -).

Im Rahmen eines sog. Verzichts auf den Future-Service wird die bestehende Pensionsverpflichtung dadurch eingedämmt, dass die Vertragsparteien eine einvernehmliche

Herabsetzung der Versorgungsleistungen auf die Höhe der unverfallbar erworbenen Versorgungsanwartschaften vereinbaren.

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stehen immer häufiger vor der Fragestellung, wie sie in der Zukunft mit der ihnen gegenüber erteilten unmittelbaren Pensionszusage verfahren sollen. In vielen Fällen wird die Überlegung dadurch ausgelöst, dass die bestehende Rückdeckungsanlage bzw. Rückdeckungsversicherung es nicht mehr gewährleisten kann, die Pensionsverpflichtung nachhaltig zu erfüllen. In anderen Fällen steht die Nachfolgeplanung an und erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Verpflichtung. In der betrieblichen Praxis wird seitens des betroffenen Geschäftsführers daher nicht selten der Wunsch geäußert, dass er "ja einfach auf seine Versorgungszusage insoweit verzichten könne, als diese nicht mehr durch die Rückdeckungsanlage gedeckt

wird". Dabei wird in der Regel angenommen, dass außer einem außerordentlichen Ertrag auf Gesellschaftsebene - bedingt durch die vorzunehmende Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen - keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind. Dem ist jedoch leider nicht in allen Fällen so.

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (BFH, 15.10.1997 - I R 58/93, BB 1998, 419) führt der Verzicht auf eine werthaltige Pensionszusage dann zu einer verdeckten Einlage, wenn das Motiv für den Verzicht in der Gesellschafterstellung zu finden ist.

In der Rechtsfolge kommt es zum fiktiven Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer i. S. d. § 19 EStG. In der Beratungspraxis wird deshalb vermehrt nach Lösungsansätzen gesucht,

die die Herabsetzung der zugesagten Versorgungsleistungen ermöglichen, ohne gleichzeitig die negativen steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage auszulösen.

Nachdem der Deutsche bAV Service in der führenden Fachliteratur bereits herausgearbeitet hatte (vgl. BB 2009, 2568; GStB 4/2010, 138), wie im Falle eines noch in der Anwartschaftsphase befindlichen Gesellschafter-Geschäftsführers die o. g. Ziele durch einen rechtskonform gestalteten Verzicht auf den Future-Service realisiert werden können und auch entsprechend positive Bestätigungen einzelner Finanzverwaltungen bez. konkreter Mandantenfälle eingeholt werden konnte, hatten die Finanzverwaltungen bislang eine diametral entgegengesetzte Auffassung vertreten. Die Folge: Gefahr einer hohen Einkommensteuerbelastung für den betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer bei Vornahme der beschriebenen Umsetzung.

Folgerichtig schließt sich das BMF nun in seinem Schreiben vom 14.08.2012 jedoch der Auffassung des Deutschen bAV Service an und legt fest, dass ein beschriebener steuerunschädlicher Verzicht eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers genau dann möglich ist, wenn die nach Herabsetzungen noch verbleibenden Versorgungsleistungen genau dem bereits erdienten Anteil entsprechen. In diesem Fall beträgt der Wert der verdeckten Einlage nach § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG EUR 0,-. Vor diesem Hintergrund steht der Anwendungspraxis wieder ein rechtssicheres Instrumentarium zur flexiblen Gestaltung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung zur Verfügung.

(Kenston Services GmbH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"ervorragende Beratung und Unterstützung! Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner bedanken, der mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten unglaublich weitergeholfen hat. Ich hatte mit sehr komplexen Themen zu kämpfen, die für mich als Laien zunächst überwältigend waren, zumal man auf viel Desinformationen trifft. Doch Herr Wegner hat mir alles verständlich und transparent erklärt und Klarheit in die Situation gebracht. Besonders beeindruckt hat mich die Geduld, mit der er jede meiner Rückfragen ausführlich beantwortet hat. Auch in schwierigen und oft unübersichtlichen Themenbereichen hat Herr Wegner den Durchblick. Man merkt sofort, dass er die aktuellen Gesetzeslagen sehr genau kennt und auf dem neuesten Stand ist – und das hat mir das Gefühl gegeben, wirklich gut beraten zu sein. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und weiß, dass ich bei der nächsten steuerlichen Frage direkt an Herrn Wegner herantreten werde. Als Steuerberater kann ich Herrn Wegner uneingeschräkt empfehlen!"

16.11.2025
"Erst Kontakt bereits beeindruckend und Hilfreich. "

14.11.2025
"Schnelle, ausführliche, sehr gut mit Quellen belegte und somit ausgezeichnete Stellungnahme, die sehr hilfreich ist. Vielen Dank, maximale Sterne!"

14.11.2025
"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
"Perfekte Beratung durch Herrn Wegner Nachdem ich anfangs sehr skeptisch wegen einer Online-Beratung war, muss ich sagen, dass ich mehr als zufrieden mit der super ausführlichen Beantwortung meiner Frage bin. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder um Rat fragen. Vielen Dank nochmals"

05.11.2025
"Sehr ausführliche Rückmeldung, daher stelle ich meine steuerlichen Fragen direkt an Hr. Wegner. Danke!"

05.11.2025
"Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Super Beratung!"

04.11.2025
"Sehr hilfreiche und gut verständliche Beratung. "

04.11.2025
"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
"Spitzenklasse. Lässt keine Fragen offen und denkt proaktiv an auch nicht direkt gestellte Fragen"

02.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6079 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77