Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich eine klarstellende

Entscheidung getroffen (BMF-Schreiben vom 14.08.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001 :001, 2012/0652306 -).

Im Rahmen eines sog. Verzichts auf den Future-Service wird die bestehende Pensionsverpflichtung dadurch eingedämmt, dass die Vertragsparteien eine einvernehmliche

Herabsetzung der Versorgungsleistungen auf die Höhe der unverfallbar erworbenen Versorgungsanwartschaften vereinbaren.

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stehen immer häufiger vor der Fragestellung, wie sie in der Zukunft mit der ihnen gegenüber erteilten unmittelbaren Pensionszusage verfahren sollen. In vielen Fällen wird die Überlegung dadurch ausgelöst, dass die bestehende Rückdeckungsanlage bzw. Rückdeckungsversicherung es nicht mehr gewährleisten kann, die Pensionsverpflichtung nachhaltig zu erfüllen. In anderen Fällen steht die Nachfolgeplanung an und erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Verpflichtung. In der betrieblichen Praxis wird seitens des betroffenen Geschäftsführers daher nicht selten der Wunsch geäußert, dass er "ja einfach auf seine Versorgungszusage insoweit verzichten könne, als diese nicht mehr durch die Rückdeckungsanlage gedeckt

wird". Dabei wird in der Regel angenommen, dass außer einem außerordentlichen Ertrag auf Gesellschaftsebene - bedingt durch die vorzunehmende Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen - keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind. Dem ist jedoch leider nicht in allen Fällen so.

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (BFH, 15.10.1997 - I R 58/93, BB 1998, 419) führt der Verzicht auf eine werthaltige Pensionszusage dann zu einer verdeckten Einlage, wenn das Motiv für den Verzicht in der Gesellschafterstellung zu finden ist.

In der Rechtsfolge kommt es zum fiktiven Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer i. S. d. § 19 EStG. In der Beratungspraxis wird deshalb vermehrt nach Lösungsansätzen gesucht,

die die Herabsetzung der zugesagten Versorgungsleistungen ermöglichen, ohne gleichzeitig die negativen steuerlichen Folgen einer verdeckten Einlage auszulösen.

Nachdem der Deutsche bAV Service in der führenden Fachliteratur bereits herausgearbeitet hatte (vgl. BB 2009, 2568; GStB 4/2010, 138), wie im Falle eines noch in der Anwartschaftsphase befindlichen Gesellschafter-Geschäftsführers die o. g. Ziele durch einen rechtskonform gestalteten Verzicht auf den Future-Service realisiert werden können und auch entsprechend positive Bestätigungen einzelner Finanzverwaltungen bez. konkreter Mandantenfälle eingeholt werden konnte, hatten die Finanzverwaltungen bislang eine diametral entgegengesetzte Auffassung vertreten. Die Folge: Gefahr einer hohen Einkommensteuerbelastung für den betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer bei Vornahme der beschriebenen Umsetzung.

Folgerichtig schließt sich das BMF nun in seinem Schreiben vom 14.08.2012 jedoch der Auffassung des Deutschen bAV Service an und legt fest, dass ein beschriebener steuerunschädlicher Verzicht eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers genau dann möglich ist, wenn die nach Herabsetzungen noch verbleibenden Versorgungsleistungen genau dem bereits erdienten Anteil entsprechen. In diesem Fall beträgt der Wert der verdeckten Einlage nach § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG EUR 0,-. Vor diesem Hintergrund steht der Anwendungspraxis wieder ein rechtssicheres Instrumentarium zur flexiblen Gestaltung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung zur Verfügung.

(Kenston Services GmbH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mir bei meinem Anliegen professionell, sehr freundlich und ausführlich weitergeholfen. Die Bearbeitung erfolgte innerhalb eines Tages. Wenn ich in Zukunft noch einmal eine Beratung benötige, werde ich mich wieder an ihn wenden."

06.09.2025
"Freundlich und kompetent beraten worden!"

05.09.2025
"Top Beratung!"

05.09.2025
"Sehr netter, kompetenter Kontakt. Unsere Fragen wurden vollumfänglich und verständlich beantwortet, wir können Herrn Christiansen uneingeschränkt weiterempfehlen."

05.09.2025
"Sehr schnelle und professionelle Reaktion, alle Fragen und Daten wurden detailliert erläutert. Immer wieder gerne"

04.09.2025
"Ich hatte in den letzten Tagen aus verschiedensten Ecken verschiedene Angaben zu meinem Anliegen bezüglich einer Schenkung bekommen. Herr Christiansen hat mir schnell und leicht verständlich die Unsicherheit genommen. Danke!"

04.09.2025
"Sehr kompetente Antwort auf meine Fragestellung zu PV Direktinvestments."

03.09.2025
"Vielen Dank Herr Wegner für die schnelle, umfassende und klar verständliche Beratung."

03.09.2025
"Herr Wegner hat uns eine sehr umfangreiche und hilfreiche Antwort auf unsere komplexe steuerliche Frage gegeben! Vielen Dank für die schnelle und zielführende Antwort! "

03.09.2025
"Sehr schnelle und kompetente Beratung, punktgenau zu meinen Fragen. Gern wieder!"

02.09.2025
"Top! Herr Klement hat mir kompetent zur Seite gestanden und meinen Auftrag innerhalb kürzester Zeit erledigt. "

02.09.2025
"Herr Wegner hat alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Auch auf meine Rückfragen erhielt ich zeitnah und ausführlich Antwort."

01.09.2025
"Wie immer Fragen umfassend und verständlich beantwortet."

31.08.2025
"Präzis, kompetent, verständlich, verläßlich, schnell Die Thematik der Beratung ist per se äußerst kompliziert, da sie binational ist und mit verschiedenen Behörden zu tun hat, von denen jede bestenfalls die eigene Position aber niemals die Gesamtproblematik überblickt - ein wahrer Dschungel, bei dem man sich den Weg praktisch schaffen muß und man weiß nie so recht, welche Untiefe hinter dem nächsten Berg lauert. Ohne Hr. Wegner hätte ich diese "Expedition" gar nicht anfangen können und er war/ist es auch, der mit seiner ungeheuren Sachkenntnis den gesamten Dschungel überblickt und von seiner erhöhten, fundierten Warte aus neue Optionen und Wege geduldig und äußerst kompetent mit mir und meinem sich mehr und mehr entwirrenden Problem gegangen ist und solange geht, bis der Dschungel hinter mir liegt. Ohne ihn hätte für die Durchsetzung meiner Interessen schon nach einigen erfolglosen Versuchen meinerseits gegolten: "isch over" - und die andere Seite hätte kassiert - vielen, vielen Dank !"

30.08.2025
"Wir können Herrn Klement absolut empfehlen. Er hat zügig und sehr nachvollziehbar unsere Fragestellung beantwortet. Auch bei diversen Rückfragen kam die Antwort immer sehr schnell. Wirklich sehr gut! Vielen Dank für Ihre Unterstützung."

30.08.2025
"Antworten waren verständlich und sehr ausführlich. Vielen Dank."

27.08.2025
"It has been a real pleasure working with Jan. He is professional, reliable, and very clear in his communication. His excellent English made everything easy to understand, and he explained complex topics in a simple and precise way. I am very satisfied with his support and can highly recommend him. Definitely a well-deserved 5-star rating!"

25.08.2025
"Super schnell und umfassend, herzlichen Dank!"

25.08.2025
"Herr Wegner ist sehr geduldig, beantwortet Fragen sehr detailliert und ist sehr hilfsbereit. Leider hatte ich meine ursprünglichen Anfrage nicht perfekt formuliert und dadurch Zeit von Herr Wegner verschwendet. Nichts desto trotz nahm sich Herr Wegner Zeit, alles zusammenzufassen und zu ordnen. Ich empfehle Herr Wegner auf jeden fall!"

25.08.2025
"Sehr gute Beratung "

21.08.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5985 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77