Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die Scheidung und nicht andere Gründe waren. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 5 K 2338/08).

Die Klägerin und ihr ehemaliger Ehegatte waren seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses mit Grundstück. Die Ehe wurde im Jahre 2005 geschieden, wobei lediglich ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; weitere Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wurden nicht getroffen. Nach der Scheidung bewohnten die eine Wohnung des Hauses der geschiedene Ehemann und die andere Wohnung des Hauses die Mutter der Klägerin. Die Mutter starb im Jahre 2007. Zwei Monate nach dem Tod der Mutter übertrug der ehemalige Ehemann, der sich zwischenzeitlich mit seiner neuen Partnerin für einen Hausneubau entschieden hatte, seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf die Klägerin.

Das Finanzamt versagte diesbezüglich die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz, weil erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse, nämlich der Tod der Mutter sowie der Hausneubau mit neuem Partner und nicht die Scheidung als solche zur Grundstücksübertragung geführt hätten. Die Klägerin machte dagegen geltend, dass es sich um den klassischen Fall einer Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung handele, der von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sei.

Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz sei zwar der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ohne zeitliche Beschränkung von der Besteuerung ausgenommen. Im Streitfall fehle es jedoch an der erforderlichen Ursächlichkeit der Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung. Anlass für die Vermögensübertragung sei vielmehr der Tod der Mutter gewesen. Die Vermögensauseinandersetzung sei nach der Scheidung zunächst verschoben worden, weil der Mutter die dauerhafte Grundstücksnutzung ermöglicht worden sei. Dies betreffe aber nicht die eigentlichen ehelichen Beziehungen der früheren Eheleute und damit auch nicht den Begünstigungszweck der gesetzlichen Steuervergünstigung des § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz.

(Hess. FG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Bernd Thomas
Bernd Thomas
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
"TOP!!! Tolle, ausführliche Beratung. Sehr schnelle Antwort.Auf jeden Fall ist Hr.Wegner meine zukünftige online Steuerberater.Klare Empfehlung!!!"

11.02.2026
"Sehr gute, umfangreiche und fundierte Bewertung, die alle Aspekte berücksichtig. Sehr hilfreich. Empfehlenswert!"

10.02.2026
"Die Beratung war schnell, konkret, ausführlich - ich bin sehr zufrieden! "

10.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr kompetent, verständlich und hilfreich. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Wegner weiterempfehlen! "

10.02.2026
"Ich hatte eine für mich ziemlich komplexe Fragestellung, die sehr zeitnah und umfassend zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde. Ich kann Herrn Wegner wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen!"

10.02.2026
"Herr Hannu Wegner bietet eine exzellente, tiefgehende und vollständig transparente Steuerberatung! Die Beratung war schlichtweg herausragend. Sämtliche Fragen wurden detailliert, verständlich und nachvollziehbar beantwortet. Dabei wurden nicht nur die offensichtlichen Punkte behandelt, sondern auch jeder „Winkel“ beleuchtet, inklusive möglicher Risiken, Alternativen und zukünftiger Auswirkungen. Besonders beeindruckend war die Geduld und Gründlichkeit bei Rückfragen – es wurde so lange erklärt und nachgeschärft, bis wirklich keine Unsicherheiten mehr bestanden. Eine Beratung auf absolutem Top-Niveau, die Vertrauen schafft. Uneingeschränkte Empfehlung!"

10.02.2026
"Das war sehr hilfreich,gern wieder, vielen Dank!"

09.02.2026
"Schnelle und umfassende Antwort erhalten"

09.02.2026
"Herr Wegner konnte mich sehr gut mit ausführlichen und sehr detaillierten Beratung unterstützen meine steuerliche Situation besser und präziser einzuschätzen. Ich kann die Beratung von Herrn Wegner nur empfehlen und werde Herrn Wegner für zukünftige relevante Steuerthemen weiter In Anspruch nehmen wollen."

08.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
"Sehr gut. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Danke."

07.02.2026
"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
"Super kompetenter Kontakt!!!! Liefert mehr als erforderlich ! Wieder gerne"

03.02.2026
"Super schnell, ausführlich und kompetent. Es blieben keine Fragen offen. Herzlichen Dank!"

02.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6222 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77