Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die Scheidung und nicht andere Gründe waren. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 5 K 2338/08).

Die Klägerin und ihr ehemaliger Ehegatte waren seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses mit Grundstück. Die Ehe wurde im Jahre 2005 geschieden, wobei lediglich ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; weitere Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wurden nicht getroffen. Nach der Scheidung bewohnten die eine Wohnung des Hauses der geschiedene Ehemann und die andere Wohnung des Hauses die Mutter der Klägerin. Die Mutter starb im Jahre 2007. Zwei Monate nach dem Tod der Mutter übertrug der ehemalige Ehemann, der sich zwischenzeitlich mit seiner neuen Partnerin für einen Hausneubau entschieden hatte, seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf die Klägerin.

Das Finanzamt versagte diesbezüglich die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz, weil erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse, nämlich der Tod der Mutter sowie der Hausneubau mit neuem Partner und nicht die Scheidung als solche zur Grundstücksübertragung geführt hätten. Die Klägerin machte dagegen geltend, dass es sich um den klassischen Fall einer Vermögensauseinandersetzung nach einer Ehescheidung handele, der von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sei.

Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz sei zwar der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ohne zeitliche Beschränkung von der Besteuerung ausgenommen. Im Streitfall fehle es jedoch an der erforderlichen Ursächlichkeit der Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung. Anlass für die Vermögensübertragung sei vielmehr der Tod der Mutter gewesen. Die Vermögensauseinandersetzung sei nach der Scheidung zunächst verschoben worden, weil der Mutter die dauerhafte Grundstücksnutzung ermöglicht worden sei. Dies betreffe aber nicht die eigentlichen ehelichen Beziehungen der früheren Eheleute und damit auch nicht den Begünstigungszweck der gesetzlichen Steuervergünstigung des § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz.

(Hess. FG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
"Hervorragend! Detailliert. Verständlich. Schritt für Schritt erklärt. Bezieht verschiedene Aspekte mit ein. Verweis auf Recht, Norm und deren Anwendungen der Praxis. Konkrete Analyse. Handlungsempfehlungen. 100% Weiterempfehlung! DANKE"

15.04.2026
"Super schnelle, verständliche Beratung in wirklich anspruchsvollen Fragen,mit Fakten die ich selbst nie beachtet hätte, man merkt richtig den Fachmann,der auch meine nachträglich gestellten Fragen gerne beantwortet hat. Ich bin absolut zufrieden, und kann Herrn Wegner sehr gerne weiter empfehlen. "

15.04.2026
"Herr Wegner hat all meine teilweise komplizierten Sachverhalte und Fragen extrem ausführlich, sehr verständlich und in kürzester Zeit kompetent beantworten können. Auch auf Rückfragen hat er entsprechend Bezug kommen. Ich kann seine Beratung uneingeschränkt empfehlen!"

15.04.2026
"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
"Exzellente, fachkundige und ausführliche Beratung/Berechnungen mit sehr kurzen Antwortzeiten. Eine klare Weiterempfehlung!"

08.04.2026
"Schnell, kompetent - Hervorragend!"

08.04.2026
"Ich habe die Dienste Herrn Wegners über MyExpert in Anspruch genommen, um einige kompliziertere Steuerfragen zu klären, und bin absolut begeistert von der Abwicklung. Warum ich 5 Sterne vergebe: • Ausführlich & Präzise: Meine Fragen wurden nicht nur oberflächlich gestreift, sondern sehr detailliert beantwortet. • Verständlichkeit: Besonders geschätzt habe ich, dass es Herrn Wegner wirklich wichtig war, dass ich die Materie verstehe. Er hat die komplexen Sachverhalte so erklärt, dass ich sie nun sicher und richtig umsetzen kann. • Praxisnähe: Die Antworten waren direkt anwendbar und haben mir die nötige Sicherheit im Umgang mit meinen steuerlichen Problemen gegeben. Fazit: Wer einen Experten sucht, der nicht nur Fachwissen besitzt, sondern dieses auch verständlich vermitteln kann, ist hier genau richtig. Ich kann ihn zu 100 Prozent weiterempfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung."

08.04.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur Wegzugsteuer sehr schnell, sehr umfangreich beantwortet. Ich würde gerne sechs Sterne geben, was hier leider nicht möglich ist. Exzellente Arbeit! "

08.04.2026
"Sehr guter Steuerberater, hilfreich und schnell."

08.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6362 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77