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Finanzämter stellen Bescheide zur Grundsteuer seit April nur noch unter Vorbehalt aus. Darüber hatten sich im Januar die Finanzministerien von Bund und Ländern geeignet. Der Anlass: Derzeit stehen die für die Berechnung der Grundsteuer geltenden Einheitswerte

verfassungsmäßig auf dem Prüfstand.

Einheitswerte veraltet

Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2010 (Az. II R 60/08) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) ein neues Bewertungssystem für die Grundsteuer gefordert. Weil die zur Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen, seien diese veraltet sind und könnten dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Mit der Überprüfung dieser Angelegenheit ist derzeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigt

(Az. 2 BvR 287/11). Aufgrund des Verfahrens hatten Steuerexperten Immobilieneigentümern empfohlen, gegen den Grundsteuerbescheid 2011 und der darauffolgenden Jahre einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides zu stellen beziehungsweise bei Ablehnung dagegen Einspruch zu erheben. Die Finanzämter sind angewiesen, alle eingegangenen Anträge und Einsprüche bis zum Entscheid des

Bundesverfassungsgerichtes ruhen zu lassen.

Einspruch erübrigt sich

Weil Grundsteuer-Bescheide nun mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, erübrigt sich laut der Finanzbehörden für Immobilieneigentümer der Einspruch. Gelangt das

Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung, dass der Einheitswert aufzuheben oder zu ändern ist, sind die Finanzämter angehalten, die neue Festsetzung des Grundsteuermessbetrags entsprechend vorzunehmen.

Ob die Steuerschuld damit rückwirkend auch sinken wird, lässt sich jedoch nicht sagen. Zu rechnen ist eher damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichten wird, die Grundsteuer zu einem bestimmten Datum in der Zukunft verfassungsgemäß

zu reformieren. Die bis dahin ausgestellten Steuerbescheide würden dann also weiterhin gültig sein. Ohnehin ist noch fraglich, ob sich eine Reform zugunsten der Steuerzahler auswirken wird. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, welche ihre Höhe derzeit über den Hebesatz mitbestimmen. Geringere Basiswerte würden also nicht zwangsläufig zu einer verminderten Steuerlast führen.

(Baufi24 GmbH / Redaktion)

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