Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Tank- oder Geschenkgutscheine sind für viele Arbeitgeber eine beliebte Methode, ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun, ohne dass hierfür Lohnsteuer oder Sozialabgaben fällig werden. Diese Motivationsmaßnahmen waren aus steuerrechtlicher Sicht bisher aber oft nicht einfach zu handhaben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in mehreren Urteilen zu der

Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen bei Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfreier Sachlohn und wann lohnsteuerpflichtiger Barlohn vorliegt.

Danach ist immer dann ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachlohn anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, die Gutscheine in Bargeld umzuwandeln, wenn also arbeitsvertraglich Sachleistungen vereinbart sind. Nach der Rechtsprechung des BFH gilt dies selbst dann, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag in einer bestimmten Weise zu verwenden.

Die bisherigen strengen Anforderungen an die Gutscheine, zum Beispiel, dass kein Geldbetrag auf dem Gutschein vermerkt werden darf, können künftig entfallen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Finanzverwaltung die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung auch umsetzt. In Streitfällen können sich die Betroffenen in jedem Fall auf die positive Rechtsprechung berufen.

Um von den Vergünstigungen für Sachbezüge profitieren zu können, muss allerdings nach wie vor beachtet werden, dass diese Sachbezüge nur dann steuer- und sozialabgabenfrei sind, wenn die Wertgrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird. Bei dem Betrag handelt es sich um eine sogenannte Freigrenze. Das heißt, wenn der Betrag auch nur um einen Cent überschritten wird, so ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Dabei gilt die Freigrenze für alle unter diese Freigrenze fallenden Sachbezüge zusammen und nicht je einzelnen Sachbezug.

(Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
"Nachdem ich mich an Herrn Hannu Wegner gewandt hatte, erhielt ich eine schnelle, detaillierte, präzise und absolut professionelle Antwort. Ich war mir nicht sicher, aber es hat sich gelohnt, denn es war eine gute Entscheidung. Das werde ich bei zukünftigen Anfragen definitiv berücksichtigen. Vielen Dank."

24.01.2026
"vielen dank sehr ausführliche und gründliche Auflösung des Steuersachverhaltes"

24.01.2026
"Sehr umfassende und strukturierte Erklärungen (nicht immer einfach für einen Laien zu verstehen, aber das liegt wohl eher am dt. Steuergesetz) schnelle Reaktionszeit. Hätte mir ein kurzes Abstimmungsgespäch am Telefon gewünscht, aber dies gibt wohl der hinterlegte Prozess nicht her. Im Ganzen war ich sehr zufrieden "

23.01.2026
"vielen dank für die strukturelle gliederung und den überblick. sehr hilfreich."

22.01.2026
"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6198 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77