Häusliches Arbeitszimmer trotz angemietetem Büro?
Häusliches Arbeitszimmer trotz angemietetem Büro?
Macht ein Selbstständiger, der externe Büro- oder Praxisräume angemietet hat, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend, wird er mit einer Überprüfung rechnen müssen. Das häusliche Arbeitszimmer wird vom Finanzamt nämlich dann nicht anerkannt, wenn dem Steuerpflichtigen auch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein „anderer Arbeitsplatz“ im Sinne der Abzugsbeschränkung ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Die Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige seinen anderen Arbeitsplatz in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise nutzen kann, hängt dabei sowohl von der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes selbst (Größe, Lage, Ausstattung etc.) als auch von den Rahmenbedingungen seiner Nutzung (Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, Verfügbarkeit des Arbeitsplatzes bzw. Zugang zu dem betreffenden Gebäude etc.) ab, so das Finanzgericht Köln (Urteil vom 20.08.2009 AZ 10 K 681/06).
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