Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat kürzlich entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind.

Hintergrund: Der Ehemann leidet unter einer inoperablen organisch bedingten Sterilität. Er ist aufgrund dieses Befundes nicht in der Lage, auf natürlichem Weg selber Kinder zu zeugen. Sein Sperma ist auch nicht geeignet, im Rahmen einer (homologen) künstlichen Befruchtung selbst nach ärztlicher Behandlung eingesetzt zu werden. Aufgrund dessen entschloss sich das Ehepaar, die Erfüllung des beiderseitigen Wunsches nach einem gemeinsamen Kind mithilfe der Übertragung von Spendersamen zu verwirklichen. Die hierfür entstandenen Aufwendungen (Medikamenten- und Fahrtkosten) erkannte das beklagte Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastungen an und verwies auf die hierzu ergangene, ablehnende höchstrichterliche Rechtsprechung. Danach stellt die künstliche Befruchtung der Eizellen der gesunden Ehefrau mit Fremdsamen keine (zwangsläufige) Heilbehandlung dar, da der kranke Ehemann nicht behandelt wird und die behandelte Frau gesund ist. Die Kinderlosigkeit als Folge der Sterilität stelle dagegen für sich keine Krankheit dar.

Dieser Rechtsauffassung, die in der steuerrechtlichen Literatur einhellig geteilt wird, ist nunmehr – soweit ersichtlich – als erstes Finanzgericht der 9. Senat des NFG entgegengetreten.

Nach Überzeugung des erkennenden Senats ist die – nach erfolglos versuchter homologer Befruchtung – durchgeführte sog. heterologe Insemination, d.h. Befruchtung von Eizellen der Ehefrau mit dem Sperma eines fremden Mannes, Teil einer auf das spezielle Krankheitsbild des Ehemannes abgestimmten, medizinisch indizierten und ärztlich zulässigen, d.h. in Übereinstimmung mit der einschlägigen ärztlichen Berufsordnung stehenden einheitlichen Heil- bzw. Therapiemaßnahme, die mit dem Ziel durchgeführt wird, die Krankheitsfolgen – die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger – abzumildern. Danach sind die insoweit entstandenen Heilbehandlungskosten dem Ehepaar aus tatsächlichen Gründen auch zwangsläufig entstanden und damit steuermindernd zu berücksichtigen. Das NFG hält insofern eine Gleichbehandlung mit den – als außergewöhnliche Belastungen anerkannten – Fallgruppen der künstlichen Befruchtung bei Unfruchtbarkeit verheirateter und unverheirateter Frauen sowie eingeschränkter Zeugungsfähigkeit des Ehemannes auch verfassungsrechtlich unter Leistungsfähigkeitsgesichtspunkten für geboten.

Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 05.05.2010 9 K 231/07; die Revision zum BFH wurde zugelassen.

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche, intensive und verständliche Stellungnahme. Es ist einfach nur PERFEKT. Und das Preis-Leistungsverhältnis ist außerordentlich zufrieden stellend. Vielen Dank. Ich kann und werde Sie weiter empfehlen"

09.03.2026
"Erneut hat Herr Wegner, alles ausführlich und sehr gut ausgeführt. Die übermittelten Informationen helfen mir enorm zur Klärung der Unternehmensbewertung. Vielen Dank dafür!"

08.03.2026
"Sehr umfassende Darstellung der sterblichen Systematik im Bereich Einkommensteuer."

05.03.2026
"Hr. Wegner, hat meine Anfrage zeitnah und vollständig beantwortet. Hervorzuheben ist, dass die Antwort sehr umfassend und dennoch für mich sehr verständlich war. Er verstand es, die Themen sehr gut zu strukturieren und band seine Ausführungen durch eine Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen ab. Auf Rückfragen ist er ebenfalls sehr schnell eingegangen und hat sogar seine Gesamteinschätzung vollständig aktualisiert. Für mein Gefühl habe ich zeitnah Hilfe, in einer hohen Qualität, zu einem guten Preis erhalten. Vielen Dank!!"

05.03.2026
"Nicht billig, aber Herrn Wegner weiß was er tut. Danke für die schnelle und solide Ausführung."

04.03.2026
"Schnelle, unkomplizierte und ausführliche Hilfe! Vielen Dank Herr Wegner"

03.03.2026
"Exzellente und umfangreiche schriftliche Beratung mit vielen und gut nachvollziehbaren Details. Alle Aspekte wurden berücksichtigt. Strukturierte Zusammenfassung aller Empfehlungen. Schnelle Beantwortung auch bei weiteren Abklärungsfragen. Klare Empfehlung meinerseits - sehr gut investiertes Geld in diese Steuerberatung!"

03.03.2026
"Extrem schnelle, ausführliche und kompetente Beratung."

02.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6289 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77