Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Holen Sie sich die Abgeltungsteuer zurück!

Seit Einführung der Abgeltungsteuer müssen Sparer ihre Zinsen und andere Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung meist nicht mehr angeben. In vielen Fällen lohnt es sich aber dennoch, die entsprechende Anlage Kap auszufüllen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) erläutert, wie auf diesem Weg Abgeltungsteuer erstattet werden kann.

Zunächst sollte jeder prüfen, ob der Freistellungsauftrag von 801 Euro pro Person in voller Höhe berücksichtigt wurde. Wer Zinsen von verschiedenen Kreditinstituten erhält, beispielsweise von einer Bank Zinsen auf Festgeld und von einer anderen auf den Bausparvertrag, muss den Freistellungsauftrag aufteilen. Handlungsbedarf besteht, wenn der freigestellte Betrag bei einer Bank überschritten und bei der anderen nicht ausgeschöpft ist. Über die Einkommensteuererklärung kann dann zu viel abgezogene Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.

Freibetrag für Ältere nicht vergessen

Erstattungsmöglichkeiten haben ältere Sparer. Ab dem Kalenderjahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, steht ihnen ein Altersentlastungsbetrag als persönlicher Freibetrag zu. Dieser wird zwar nicht auf Renten und Pensionen gewährt. Anders verhält es sich bei Nebeneinkünften, beispielsweise aus Kapitalerträgen. Voraussetzung für den Abzug des Entlastungsbetrages ist jedoch, dass die Kapitalerträge mit der Einkommensteuererklärung individuell besteuert werden. Durch den zusätzlichen Freibetrag lohnt sich diese Besteuerung selbst bei höheren Einkommen und individuellen Steuersätzen über dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. 

Auch Arbeitnehmer sollten aufpassen

Für Arbeitnehmer kommt ein anderer Freibetrag zum Tragen. Ebenfalls für Nebeneinkünfte werden insgesamt bis zu 410 Euro im Jahr steuerfrei gestellt. Liegen die anderen Einkünfte über dieser Freigrenze, betragen aber weniger als 820 Euro, bleibt zumindest ein Teil steuerfrei. Deshalb kann die Abgeltungsteuer vollständig erstattet werden, wenn beispielsweise Zinsen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags bis zu 410 Euro betragen und keine weiteren Nebeneinkünfte vorliegen. Diese Regelung gilt noch für die Steuererklärung 2013.

Anlage Kap richtig ausfüllen!

Um die Steuerfreistellung durch den Altersentlastungsbetrag oder den so genannten Härteausgleich für Arbeitnehmer zu erhalten, müssen die Kapitalerträge vollständig in die Einkommensteuererklärung eingetragen und in der Zeile 4 der Anlage Kap die „Günstigerprüfung“ beantragt werden. Im Einkommensteuerbescheid sollte jeder die Besteuerung seiner Kapitalerträge genau prüfen, rät NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Die Berechnung ist sehr fehleranfällig. „Wenn beispielsweise der bereits in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag nicht korrekt eingetragen wurde oder eine andere Angabe fehlt, wird die Günstigerprüfung nicht durchgeführt“, erläutert Rauhöft. In diesen Fällen muss Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Über einen Einspruch lässt sich auch ein Antrag auf Erstattung einbehaltener Abgeltungsteuer nachholen.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herzlichen Dank für die ausgesprochen ausführliche Beratung."

12.02.2026
"Herr Wegners Beratung war fachkundig, zielführend und umfangreich. Die Bearbeitung erfolgte schnell und es wurde auf alle Fragen eingegangen. Empfehlenswert. 5 von 5 Sternen. "

12.02.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
"TOP!!! Tolle, ausführliche Beratung. Sehr schnelle Antwort.Auf jeden Fall ist Hr.Wegner meine zukünftige online Steuerberater.Klare Empfehlung!!!"

11.02.2026
"Sehr gute, umfangreiche und fundierte Bewertung, die alle Aspekte berücksichtig. Sehr hilfreich. Empfehlenswert!"

10.02.2026
"Die Beratung war schnell, konkret, ausführlich - ich bin sehr zufrieden! "

10.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr kompetent, verständlich und hilfreich. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Wegner weiterempfehlen! "

10.02.2026
"Ich hatte eine für mich ziemlich komplexe Fragestellung, die sehr zeitnah und umfassend zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde. Ich kann Herrn Wegner wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen!"

10.02.2026
"Herr Hannu Wegner bietet eine exzellente, tiefgehende und vollständig transparente Steuerberatung! Die Beratung war schlichtweg herausragend. Sämtliche Fragen wurden detailliert, verständlich und nachvollziehbar beantwortet. Dabei wurden nicht nur die offensichtlichen Punkte behandelt, sondern auch jeder „Winkel“ beleuchtet, inklusive möglicher Risiken, Alternativen und zukünftiger Auswirkungen. Besonders beeindruckend war die Geduld und Gründlichkeit bei Rückfragen – es wurde so lange erklärt und nachgeschärft, bis wirklich keine Unsicherheiten mehr bestanden. Eine Beratung auf absolutem Top-Niveau, die Vertrauen schafft. Uneingeschränkte Empfehlung!"

10.02.2026
"Das war sehr hilfreich,gern wieder, vielen Dank!"

09.02.2026
"Schnelle und umfassende Antwort erhalten"

09.02.2026
"Herr Wegner konnte mich sehr gut mit ausführlichen und sehr detaillierten Beratung unterstützen meine steuerliche Situation besser und präziser einzuschätzen. Ich kann die Beratung von Herrn Wegner nur empfehlen und werde Herrn Wegner für zukünftige relevante Steuerthemen weiter In Anspruch nehmen wollen."

08.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
"Sehr gut. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Danke."

07.02.2026
"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6224 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77