Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Holen Sie sich die Abgeltungsteuer zurück!

Seit Einführung der Abgeltungsteuer müssen Sparer ihre Zinsen und andere Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung meist nicht mehr angeben. In vielen Fällen lohnt es sich aber dennoch, die entsprechende Anlage Kap auszufüllen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) erläutert, wie auf diesem Weg Abgeltungsteuer erstattet werden kann.

Zunächst sollte jeder prüfen, ob der Freistellungsauftrag von 801 Euro pro Person in voller Höhe berücksichtigt wurde. Wer Zinsen von verschiedenen Kreditinstituten erhält, beispielsweise von einer Bank Zinsen auf Festgeld und von einer anderen auf den Bausparvertrag, muss den Freistellungsauftrag aufteilen. Handlungsbedarf besteht, wenn der freigestellte Betrag bei einer Bank überschritten und bei der anderen nicht ausgeschöpft ist. Über die Einkommensteuererklärung kann dann zu viel abgezogene Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.

Freibetrag für Ältere nicht vergessen

Erstattungsmöglichkeiten haben ältere Sparer. Ab dem Kalenderjahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, steht ihnen ein Altersentlastungsbetrag als persönlicher Freibetrag zu. Dieser wird zwar nicht auf Renten und Pensionen gewährt. Anders verhält es sich bei Nebeneinkünften, beispielsweise aus Kapitalerträgen. Voraussetzung für den Abzug des Entlastungsbetrages ist jedoch, dass die Kapitalerträge mit der Einkommensteuererklärung individuell besteuert werden. Durch den zusätzlichen Freibetrag lohnt sich diese Besteuerung selbst bei höheren Einkommen und individuellen Steuersätzen über dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. 

Auch Arbeitnehmer sollten aufpassen

Für Arbeitnehmer kommt ein anderer Freibetrag zum Tragen. Ebenfalls für Nebeneinkünfte werden insgesamt bis zu 410 Euro im Jahr steuerfrei gestellt. Liegen die anderen Einkünfte über dieser Freigrenze, betragen aber weniger als 820 Euro, bleibt zumindest ein Teil steuerfrei. Deshalb kann die Abgeltungsteuer vollständig erstattet werden, wenn beispielsweise Zinsen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags bis zu 410 Euro betragen und keine weiteren Nebeneinkünfte vorliegen. Diese Regelung gilt noch für die Steuererklärung 2013.

Anlage Kap richtig ausfüllen!

Um die Steuerfreistellung durch den Altersentlastungsbetrag oder den so genannten Härteausgleich für Arbeitnehmer zu erhalten, müssen die Kapitalerträge vollständig in die Einkommensteuererklärung eingetragen und in der Zeile 4 der Anlage Kap die „Günstigerprüfung“ beantragt werden. Im Einkommensteuerbescheid sollte jeder die Besteuerung seiner Kapitalerträge genau prüfen, rät NVL- Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Die Berechnung ist sehr fehleranfällig. „Wenn beispielsweise der bereits in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag nicht korrekt eingetragen wurde oder eine andere Angabe fehlt, wird die Günstigerprüfung nicht durchgeführt“, erläutert Rauhöft. In diesen Fällen muss Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Über einen Einspruch lässt sich auch ein Antrag auf Erstattung einbehaltener Abgeltungsteuer nachholen.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
"Wir haben eine umfangreiche, verständliche und absolut auf den Punkt gebrachte Beratung von Herrn Hannu Wegner erhalten. Sehr gern kommen wir bei weiteren Fragen wieder auf seine Beratung zurück. Wir können diesen Experten sehr empfehlen!"

10.06.2026
"Herr Wegner hat unseren Fall in einer äußerst beeindruckenden Schnelligkeit und mit empathischer Kompetenz bearbeitet. Was ich damit meine: Als Laie ist das Nachvollziehen von Steuerrechtsangelegenheiten ja wahnsinnig schwierig und Herr Wegner hat obwohl er sehr genau auf zugrunde liegende Gesetze usw. verwiesen hat, immer auch darauf geachtet es möglichst logisch und gut zu erklären. Konkrete Empfehlungen mit Einschätzungen auf Erfolg oder Misserfolg gegeben und vor allem auch die für uns nächsten Schritte sehr gut dargestellt. Auch wenn die Prüfung des Steuerbescheids nicht zu unseren Gunsten (wie erhofft) ausgefallen ist, hat Herr Wegner exzellente Arbeit geleistet und das investierte Geld für diese Prüfung war goldrichtig angelegt und gibt nun Sicherheit. Herzlichen Dank nochmal für Ihre wahnsinnige Schnelligkeit und freundlichen Erklärungen!"

09.06.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6465 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77