Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Erhält der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid und ergibt sich statt der erhofften Erstattung eine Steuernachzahlung, so gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst zu zahlen sind.

Unerwartete Steuerforderungen des Fiskus können sowohl den privaten Steuerzahler als auch Unternehmen in Bedrängnis bringen. Helfen kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – denn bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende Steuerfestsetzung rechtmäßig ist, kann deren Vollziehung ausgesetzt werden. Die Steuern müssen dann – bis zur abschließenden Klärung der Streitfragen – nicht gezahlt werden. Hat der Steuerpflichtige auch in der Hauptsache Erfolg, d.h. ändert das Finanzamt den streitigen Bescheid freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, so erfolgt die Aussetzung der Zahlung sogar zinslos; andernfalls ist der zunächst nicht gezahlte Betrag zu verzinsen (0,5 % pro Monat).

Neben der vorläufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren aber auch deshalb hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einschätzung des Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten können. Das Aussetzungsverfahren kann daher ein schneller und günstiger Wegweiser für die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grundsätzliche oder existentielle Fragen geht. So hat das Finanzgericht Münster in den letzten Monaten zum Beispiel entschieden, dass die Steuerpflicht von Erstattungszinsen rechtlich zweifelhaft ist und die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides ausgesetzt (2 V 913/11 E). Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung zwischenzeitlich bestätigt (VIII B 190/11). Das Finanzgericht Münster hat es auch als zweifelhaft angesehen, dass Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht wie verheiratete Steuerpflichtige behandelt werden und deshalb nicht die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können (6 V 4218/11 E). Es hat daher angeordnet, dass die Antragsteller vorläufig – d.h. bis zu einer endgültigen Klärung der Streitfrage – in den Steuerklassen III und V geführt werden. Selbst eine Steuererstattung im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens konnte ein Steuerpflichtiger durchsetzen (5 V 4511/11 U). Er hatte dargelegt, dass sein Erfolg in der Hauptsache selbst überwiegend wahrscheinlich und er – ohne eine Erstattung der überzahlten Steuern – unmittelbar von Zahlungsunfähigkeit bedroht war.

Das Finanzgericht Münster bearbeitet jährlich etwa 660 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit beträgt 2,5 Monate, wobei während des gerichtlichen Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden erfolgen. Weitere Einzelheiten des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens gibt es gleich hier.

Dass sich der Weg zum Finanzgericht Münster für Steuerpflichtige häufig lohnt, zeigt auch ein Blick auf die Klageverfahren (Neueingänge 2011: 4.081 Klageverfahren). Hier liegt die Erfolgsquote weiterhin bei ca. 45 %. Etwa die Hälfte der Klageverfahren wird binnen eines Jahres erledigt.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Volle 10 Punkte. Ich hatte 3 relevante Steuerfragen als Selbständiger. Diese wurden zum einen sehr schnell beantwortet und das auch noch in einem Umfang und in einer Detailtiefe, die ich nicht erwartet hätte. Zudem hat Herr Wegner auch noch weitere hilfreiche Tipps und Hinweise gegeben. Jederzeit gerne wieder. "

04.04.2026
"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
"Fragestellung wurde vollständig, umfangreich beantwortet und dabei gut strukturiert, relevante Informationen konnten schnell und einfach aufgenommen werden. "

02.04.2026
"Danke an Herrn Wegner, der mich kompetent, ausführlich und schnell unterstützt hat. Ich habe dadurch eine Menge Geld gespart! Danke!"

01.04.2026
"In bestimmten betriebsbedingten steuerlichen Belangen habe ich Herrn Wegner konsultiert. Zum wiederholten Male hat er fachlich ausgezeichnete Beratung und Handlungsempfehlungen gegeben. Auch künftig werde ich mich an ihn wenden. Herzlichen Dank!"

01.04.2026
"Ich kann die Beratung von Hannu Wegner jedem empfehlen. Die Beantwortung meiner Fragen war äußerst professionell, detailliert und klar. Vielen Dank!"

31.03.2026
"Wir haben Herrn Wegner erneut für eine Beratung konsultiert und waren wie bereits beim ersten Mal vollends zufrieden und können Ihn absolut weiterempfehlen!"

31.03.2026
"Hervorragende Untetstützung bei der Erstellung meiner verbindlicher Auskunft"

31.03.2026
"Sehr kompetent und schnell, ausführliche Beantwortung einer komplexen Fragestellung in weniger als 2 h. Velen Dank"

31.03.2026
"Super schnelle und sehr kompetente Beratung zu meinem Immobilien-Anliegen! Auf alle meine Fragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Klare Empfehlung!"

30.03.2026
"Ich habe Herrn Hannu Wegner als kompetenten Begleiter mit fundiertem Steuerberater-Fachwissen kennengelernt. Alle Fragen – z. B. zur Gewinnerzielungsabsicht (§ 165 AO), zum Totalgewinn, zum Arbeitszimmer sowie zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit – wurden strukturiert, verständlich, fundiert und praxisnah erläutert und in den Gesamtkontext eingeordnet. Meine Sorgen und Nachfragen wurden ernst genommen und ausführlich beantwortet. Meine Aufregung hat sich aufgelöst – ich habe Sicherheit gewonnen, bin nun klar orientiert und weiß genau, was zu tun ist. Ich hätte nicht gedacht, dass Steuerberatung online mit einer zunächst unbekannten Person so gut funktionieren kann – und erlebe: Es funktioniert hervorragend. Die schriftliche Kommunikation ist ausgezeichnet; alles lässt sich in Ruhe nachlesen. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben und würde Herrn Wegner jederzeit wieder konsultieren. Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung!"

30.03.2026
"Ich kann nur sagen " WOW " und ganz vielen Dank ! Ich war jahrelang selbstständig mit einem kleinen Restaurant und habe viel Geld in einen Steuerberater vor Ort investiert und nicht einmal so eine ausgezeichnete Erklärung und Information erhalten. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. LG A. S. "

30.03.2026
"sehr schnelle, umfassende und kompetente Einschätzung. Ich durfte H. Wegner bereits zum 2. Mal erleben und er hat (wieder) sehr umfassend, dabei verständlich, schnell und mit konkreten Hilfestellungen beraten Sehrt empfehlenswert"

29.03.2026
"Sehr kompetenter Online-Steuerberater! Die Zusammenarbeit war unkompliziert, effizient und komplett digital. Besonders hilfreich fand ich die 1:1-Anleitung zum Ausfüllen des ELSTER-Formulars – klar erklärt, leicht verständlich und enorm zeitsparend. Auch bei Rückfragen kamen schnelle und präzise Antworten. Klare Empfehlung für alle, die ihre Steuer einfach und stressfrei erledigen möchten."

29.03.2026
"Wir sind mit der Beratung von Herrn Steuerberater Hannu Wegner super zufrieden. Er hat uns für die Umsetzung der Gründung eines Startups wahnsinnig weitergeholfen. Gerade was die umsatzsteuerliche Einordnung auch für internationale Umsätze betrifft, war er uns eine große Hilfe. Seine Antworten waren klar strukturiert und verständlich. Auf mehrere Nachfragen von uns ist er immer wieder eingegangen und hat zeitnah geantwortet. Wir können ihn nur weiter empfehlen."

29.03.2026
"Außergewöhnlich kompetente und ausführliche Beratung Herr Wegner hat unsere komplexe Fragestellung zum internationalen Umsatzsteuerrecht (§3a UStG, Drittlandskunden, Katalogleistungen) mit beeindruckender Tiefe und Präzision beantwortet. Die Erstberatung umfasste bereits alle relevanten Aspekte, und auch auf unsere zahlreichen Rückfragen hat er stets schnell, klar und dogmatisch fundiert geantwortet. Besonders wertvoll war die praxisnahe Aufbereitung: konkrete Mustertexte für Rechnungen, ein detaillierter Zeitplan, und die klare Einordnung unseres Gütezeichens als Katalogleistung – was für uns ein erhebliches Erstattungspotenzial eröffnet hat, das wir ohne diese Beratung nie erkannt hätten. Wer ein komplexes internationales Geschäftsmodell hat und eine fundierte, rechtssichere Einschätzung benötigt, ist bei Herrn Wegner in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung."

28.03.2026
"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6338 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77