Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Erhält der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid und ergibt sich statt der erhofften Erstattung eine Steuernachzahlung, so gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst zu zahlen sind.

Unerwartete Steuerforderungen des Fiskus können sowohl den privaten Steuerzahler als auch Unternehmen in Bedrängnis bringen. Helfen kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – denn bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende Steuerfestsetzung rechtmäßig ist, kann deren Vollziehung ausgesetzt werden. Die Steuern müssen dann – bis zur abschließenden Klärung der Streitfragen – nicht gezahlt werden. Hat der Steuerpflichtige auch in der Hauptsache Erfolg, d.h. ändert das Finanzamt den streitigen Bescheid freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, so erfolgt die Aussetzung der Zahlung sogar zinslos; andernfalls ist der zunächst nicht gezahlte Betrag zu verzinsen (0,5 % pro Monat).

Neben der vorläufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren aber auch deshalb hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einschätzung des Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten können. Das Aussetzungsverfahren kann daher ein schneller und günstiger Wegweiser für die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grundsätzliche oder existentielle Fragen geht. So hat das Finanzgericht Münster in den letzten Monaten zum Beispiel entschieden, dass die Steuerpflicht von Erstattungszinsen rechtlich zweifelhaft ist und die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides ausgesetzt (2 V 913/11 E). Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung zwischenzeitlich bestätigt (VIII B 190/11). Das Finanzgericht Münster hat es auch als zweifelhaft angesehen, dass Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht wie verheiratete Steuerpflichtige behandelt werden und deshalb nicht die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können (6 V 4218/11 E). Es hat daher angeordnet, dass die Antragsteller vorläufig – d.h. bis zu einer endgültigen Klärung der Streitfrage – in den Steuerklassen III und V geführt werden. Selbst eine Steuererstattung im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens konnte ein Steuerpflichtiger durchsetzen (5 V 4511/11 U). Er hatte dargelegt, dass sein Erfolg in der Hauptsache selbst überwiegend wahrscheinlich und er – ohne eine Erstattung der überzahlten Steuern – unmittelbar von Zahlungsunfähigkeit bedroht war.

Das Finanzgericht Münster bearbeitet jährlich etwa 660 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit beträgt 2,5 Monate, wobei während des gerichtlichen Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden erfolgen. Weitere Einzelheiten des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens gibt es gleich hier.

Dass sich der Weg zum Finanzgericht Münster für Steuerpflichtige häufig lohnt, zeigt auch ein Blick auf die Klageverfahren (Neueingänge 2011: 4.081 Klageverfahren). Hier liegt die Erfolgsquote weiterhin bei ca. 45 %. Etwa die Hälfte der Klageverfahren wird binnen eines Jahres erledigt.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche, intensive und verständliche Stellungnahme. Es ist einfach nur PERFEKT. Und das Preis-Leistungsverhältnis ist außerordentlich zufrieden stellend. Vielen Dank. Ich kann und werde Sie weiter empfehlen"

09.03.2026
"Erneut hat Herr Wegner, alles ausführlich und sehr gut ausgeführt. Die übermittelten Informationen helfen mir enorm zur Klärung der Unternehmensbewertung. Vielen Dank dafür!"

08.03.2026
"Sehr umfassende Darstellung der sterblichen Systematik im Bereich Einkommensteuer."

05.03.2026
"Hr. Wegner, hat meine Anfrage zeitnah und vollständig beantwortet. Hervorzuheben ist, dass die Antwort sehr umfassend und dennoch für mich sehr verständlich war. Er verstand es, die Themen sehr gut zu strukturieren und band seine Ausführungen durch eine Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen ab. Auf Rückfragen ist er ebenfalls sehr schnell eingegangen und hat sogar seine Gesamteinschätzung vollständig aktualisiert. Für mein Gefühl habe ich zeitnah Hilfe, in einer hohen Qualität, zu einem guten Preis erhalten. Vielen Dank!!"

05.03.2026
"Nicht billig, aber Herrn Wegner weiß was er tut. Danke für die schnelle und solide Ausführung."

04.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6292 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77