Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

In der Literatur werden vergleichbare Fallgestaltungen vielfach mit dem Begriff „Goldfingermodell“ beschrieben. Dabei geht es regelmäßig darum, durch die Nutzung eines negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerersparnis zu erreichen. Während sich der durch den Ankauf des Goldes ergebende Verlust im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes bei einem entsprechend im Inland zu versteuernden Einkommen voll zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, ist dies bei dem durch den Verkauf des Goldes im Folgejahr entstehenden Gewinn angesichts des regelmäßig ohnehin geltenden Spitzensteuersatzes nicht der Fall – Wenn`s also funktioniert, kann der so betriebene Goldhandel ein glänzendes Geschäft sein.

Goldhandel ist lukrativ

Im Streitfall hatte die Klägerin, eine in London ansässige General Partnership, mit Gold gehandelt. Sie hatte kurz nach ihrer Gründung im Dezember 2007 Gold im Wert von 32 Millionen Euro gekauft und im Folgejahr wieder verkauft. Weitere An- und Verkäufe folgten. Die Klägerin ermittelte für das Jahr 2007 im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung einen erheblichen Verlust. Dieser war nach ihrer Auffassung gesondert festzustellen und bei ihren in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaftern im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab. Es war der Auffassung, der Goldhandel führe nicht zu gewerblichen Einkünften, so dass eine Einbeziehung in die Berechnung des progressiven Steuersatzes der Gesellschafter ausscheide. Zudem könne die Klägerin ihren Gewinn nicht gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – und selbst wenn dies zulässig wäre, so die weitere Argumentation des Finanzamtes, stehe § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG der Berücksichtigung von durch den Ankauf des Goldes entstandenen Betriebsausgaben entgegen. Schließlich sah der Beklagte auch die Voraussetzungen des § 15b EStG als gegeben an.

BFH muss entscheiden

Der 6. Senat folgte der Argumentation des Beklagten nicht, sondern gab der Klage statt. Er gelangte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Streitfalls insbesondere zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit der Klägerin. Der Beklagte hat Revision gegen die Entscheidung eingelegt (Az. BFH:  I R 14/14). Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof die ihm inzwischen vorliegenden – durchaus unterschiedlichen „Goldfinger-Fallgestaltungen“ - beurteilen wird. Für künftige Zeiträume dürfte die Gestaltung allerdings mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgten „Nachbesserungen“ des Gesetzgebers und die Entwicklung am Goldmarkt ihren „Glanz“ verloren haben.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6259 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77