Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

In der Literatur werden vergleichbare Fallgestaltungen vielfach mit dem Begriff „Goldfingermodell“ beschrieben. Dabei geht es regelmäßig darum, durch die Nutzung eines negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerersparnis zu erreichen. Während sich der durch den Ankauf des Goldes ergebende Verlust im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes bei einem entsprechend im Inland zu versteuernden Einkommen voll zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, ist dies bei dem durch den Verkauf des Goldes im Folgejahr entstehenden Gewinn angesichts des regelmäßig ohnehin geltenden Spitzensteuersatzes nicht der Fall – Wenn`s also funktioniert, kann der so betriebene Goldhandel ein glänzendes Geschäft sein.

Goldhandel ist lukrativ

Im Streitfall hatte die Klägerin, eine in London ansässige General Partnership, mit Gold gehandelt. Sie hatte kurz nach ihrer Gründung im Dezember 2007 Gold im Wert von 32 Millionen Euro gekauft und im Folgejahr wieder verkauft. Weitere An- und Verkäufe folgten. Die Klägerin ermittelte für das Jahr 2007 im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung einen erheblichen Verlust. Dieser war nach ihrer Auffassung gesondert festzustellen und bei ihren in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaftern im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab. Es war der Auffassung, der Goldhandel führe nicht zu gewerblichen Einkünften, so dass eine Einbeziehung in die Berechnung des progressiven Steuersatzes der Gesellschafter ausscheide. Zudem könne die Klägerin ihren Gewinn nicht gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – und selbst wenn dies zulässig wäre, so die weitere Argumentation des Finanzamtes, stehe § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG der Berücksichtigung von durch den Ankauf des Goldes entstandenen Betriebsausgaben entgegen. Schließlich sah der Beklagte auch die Voraussetzungen des § 15b EStG als gegeben an.

BFH muss entscheiden

Der 6. Senat folgte der Argumentation des Beklagten nicht, sondern gab der Klage statt. Er gelangte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Streitfalls insbesondere zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit der Klägerin. Der Beklagte hat Revision gegen die Entscheidung eingelegt (Az. BFH:  I R 14/14). Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof die ihm inzwischen vorliegenden – durchaus unterschiedlichen „Goldfinger-Fallgestaltungen“ - beurteilen wird. Für künftige Zeiträume dürfte die Gestaltung allerdings mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgten „Nachbesserungen“ des Gesetzgebers und die Entwicklung am Goldmarkt ihren „Glanz“ verloren haben.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
"Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Seine Beratung war nicht nur äußerst kompetent und umfassend, sondern auch einfach verständlich und nachvollziehbar. Besonders positiv empfand ich, dass er bereits zu Beginn mögliche Folgefragen proaktiv beantwortet hat."

30.06.2025
"Überraschend schnell und treffend. Anfänglich noch weit ausholend, aber im zweiten Anlauf gut fokussiert. Honorar ist angemessen."

30.06.2025
"Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte eine sehr spezifische und komplexe Frage zur Kombination von Abfindung und Existenzgründung gemeinsam mit meiner Frau. Herr Wegner hat meine Anfrage sehr umfassend (gedruckt 8 Seiten) und fachlich fundiert beantwortet. Vielen herzlichen Dank! "

29.06.2025
"Mir war schon bei der Ersteinschätzung deutlich, daß Herr Kamp meine Schilderung und Fragen sorgfältig gelesen hatte, und darüber hinaus relevante Aspekte aufbrachte, an die ich noch nicht gedacht hatte. Seine Beratung war pünktlich, ausgiebig, und für Laien wie mich verständlich geschrieben. Ich bin sehr zufrieden."

28.06.2025
"Kompetente und verständliche Beratung und Anleitung beim höchst komplexen Thema DBA D-CH inklusive eines Vorschlags eines Musterschreibens für die deutschen Behörden. Wenn im Vorfeld schon alle Unkarheiten und Unsicherheiten ausgeräumt werden können, kann der Wechsel ins Ausland nur gelingen. Vielen Dank! "

26.06.2025
"Sehr gut und ausführliche Beratung mit detaillierter Handlungsempfehlung. Bin begeistert und werde mich bei anderen Steuerfragen gerne Mal wieder melden. Danke und Grüße "

26.06.2025
"Sebastian was very professional, English speaking and friendly. His advice was on point, and he helped me a lot in tax planning."

23.06.2025
"Absolut TOP, sehr detaillierte umfassende Antwort auf meine Fragestellung, bin wirklich hoch erfreut. Und dann noch die Antwort in Minutenschnelle. Besser geht es nicht!"

23.06.2025
"souveräne und verständliche Erläuterung einer komplexen SituationGott sei Dank habe ich diesen… Gott sei Dank habe ich diesen Steuerberater gefunden - in jeder noch so verzwickten Angelegenheit gilt: Hr. Hannu Wegner - ein Name bürgt absolut für Qualität. Ich hatte ihn eigentlich zunächst nur als 1.Schritt um eine Vorabinformation zu einem komplexen Paragraphenknäuel in Sachen Doppelbesteuerung gebeten - erhalten habe ich ein im Grunde komplettes Gutachten mit Gesetzesver- weisen, Paragraphen und Gerichtsurteilen. Ich bin somit bestens vorab informiert, weit mehr als nur zufrieden und danke Hr. Wegner ganz herzlich. Ich bin zuverischtlich, daß die Angelegenheit durch ihn zu einem guten Abschluß kommt."

22.06.2025
"Hervorragende, sehr verständliche und ausführliche Beantwortung meiner Frage mit viel Liebe zu Detail! Im Nachgang hat Herr Wegner zudem meine Rückfrage ebenso gut beantwortet. Bedingungslose Empfehlung!"

20.06.2025
"Top Berater, selbst mehrere Rückfragen ausführlich und nachvollziehbar erklärt. Jederzeit wieder"

19.06.2025
"Ich wurde von Herrn Wegner in einer komplexen Fragestellung zur Entprägung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG äußerst kompetent und lösungsorientiert beraten. Herr Wegner hat nicht nur die steuerlichen Fallstricke detailliert analysiert, sondern auch konkrete, rechtssichere Handlungsoptionen aufgezeigt – stets mit Blick auf eine steueroptimale Gestaltung und langfristige Strukturierung. Vielen Dank!"

18.06.2025
"Herr Wegner hat sehr detailliert und verständlich den Sachverhalt analysiert und einen Handlungsstrang aufgezeigt. Alle korrespondieren Abhängigkeiten und Eventualitäten hat Herr Wegner überaus umfangreich dargelegt. Auch war ich von der Schnelle der Bearbeitung meiner Anfrage beeindruckt. Ich kann Herrn Wegner absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!"

18.06.2025
"This was extremely helpful. Herr Wegner gave a thorough and in depth answer to my questions and happily came back to clarify certain points I was unsure of. Excellent service. Thank you. "

18.06.2025
"Beratung sehr gut. Herr Wegner ist äußerst ausführlich auf meine Problemstellung eingegangen und hat alle Fragen zielgenau beantwortet. Das habe ich selten so positiv erlebt."

17.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5911 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77