Ist die Spendenbescheinigung korrekt?
Das Bundesfinanzministerium hat 2011 ergänzende Vorgaben für die Erstellung der Spendenbescheinigung festgelegt. Insbesondere die Regeln für Sammelbescheinigungen sind präzisiert worden. Die Erstellung dieser Zuwendungsbestätigung muss diesen neuen Vorschriften entsprechen, sonst erkennen die Finanzämter sie bei der Einkommenssteuererklärung nicht an.
In der Liste der Einzahlbeträge auf der Rückseite oder in der Anlage muss jeder bestätigte Betrag einzeln mit dem Hinweis versehen sein, ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Darauf sind nicht alle Organisationen vorbereitet. Die ersten gemeinnützigen Organisationen sind von ihren Finanzämtern schon gerügt worden!
Bescheinigungen für erhaltene Spenden und Mitgliedsbeiträge beschäftigen Vereine und Stiftungen das ganze Jahr. Sie sind verantwortlich, dass die Bestätigung der Zuwendung (Spende) an die Spender korrekt erfolgt. Sollten die Zuwendungsbestätigungen durch die Organisation nicht korrekt ausgestellt, kann die Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt entzogen werden.
(Netzwerk Gemeinnützigkeit Unternehmergesellschaft / Redaktion)
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