Ist eine geschenkte Aktie als Arbeitslohn zu versteuern?
Ist eine geschenkte Aktie als Arbeitslohn zu versteuern?
Ein Arbeitgeber überließ seinen Arbeitnehmern Gratisaktien. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob diese Überlassung zu Arbeitslohn führt und – falls ja – ob eine Lohnsteuer-Nachforderung im Hinblick auf den Wert der Aktien in Betracht kommt.
Zwar sei die unentgeltliche Überlassung der Gratisaktien als Arbeitslohn anzusehen, so das Gericht, und insbesondere reiche das Vorliegen eines eigenbetrieblichen Interesses allein nicht aus, um den Arbeitslohncharakter zu verneinen. Erforderlich sei vielmehr, dass der Vorteil ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse gewährt werde.
Der Arbeitslohn unterliege aber gleichwohl im Hinblick auf die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und den Wert der Aktie nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Bewertung der Aktie mit dem gemeinen Wert nach § 19a Abs. 8 Satz 1 EStG führe nicht dazu, dass der Betroffene aus diesem Grunde die Berufung auf die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG von vornherein versagt werden könne.
Quelle: FG Düsseldorf Urteil vom 16.04.2010 3 K 4569/07 L
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