Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden (Az. XI R 3/11), dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Frühstücksleistungen an Hotelgäste gehören nicht dazu; sie sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, auch wenn der Hotelier die "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis anbietet.

Hotelsteuer eindeutig

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer von 19 % der Bemessungsgrundlage (sog. Regelsteuersatz) auf 7 % für "die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind." Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in das UStG eingefügt worden (sog. Hotelsteuer).

Auf Pauschalangebot kommt es nicht an

Die Klägerin betrieb ein Hotel, in dem sie ausschließlich "Übernachtungen mit Frühstück" anbot. Im Zimmerpreis war das Frühstück mit einem bestimmten Anteil kalkulatorisch enthalten. Für den auf das Frühstück entfallenden Teil des Gesamtpreises forderte das Finanzamt den Regelsteuersatz. Zu Recht, wie der BFH nun befand, weil die Frühstücksleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Dass die Steuerbegünstigung für Übernachtungen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auch das Frühstück umfassen sollte, war zudem im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erörtert und beschlossen worden.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Antworten waren verständlich und sehr ausführlich. Vielen Dank."

27.08.2025
"It has been a real pleasure working with Jan. He is professional, reliable, and very clear in his communication. His excellent English made everything easy to understand, and he explained complex topics in a simple and precise way. I am very satisfied with his support and can highly recommend him. Definitely a well-deserved 5-star rating!"

25.08.2025
"Super schnell und umfassend, herzlichen Dank!"

25.08.2025
"Herr Wegner ist sehr geduldig, beantwortet Fragen sehr detailliert und ist sehr hilfsbereit. Leider hatte ich meine ursprünglichen Anfrage nicht perfekt formuliert und dadurch Zeit von Herr Wegner verschwendet. Nichts desto trotz nahm sich Herr Wegner Zeit, alles zusammenzufassen und zu ordnen. Ich empfehle Herr Wegner auf jeden fall!"

25.08.2025
"Sehr gute Beratung "

21.08.2025
"Kompetente, schnelle und vor allem verständliche Beratung der nicht einfachen Materie des Einkommensteuerrechts. Hervorragende Erstellung von Unterlagen für Einspruch beim Finanzamt (mit verständlichen Erläuterungen für den Steuer- pflichtigen). Praktische und umsetzbare Hinweise für die rechtsgültige Gestaltung der Steuerangelegenheiten. Günstige Beratungskosten, die ihr Geld wert sind. Sehr empfehlenswert!!!"

21.08.2025
"Herzlichen Dank für die schnelle kompetente Info kann Sie nur weiterempfehlen Nochmals herzlichen Dank J. B."

20.08.2025
"Alles wie gewünscht erledigt, auch eine Nachfrage wurde beantwortet"

19.08.2025
"Vielen Dank für die prompte, zuverlässige und sehr kompetente Zusammenarbeit!"

18.08.2025
"Sehr gute Reaktionszeit. Beantwortung meiner Frage. Eingehen auf wichtige Aspekte. Tips für die Einreichung der Unterlagen bei der EkSt-Veranlagung. Alles Super - vielen Dank"

15.08.2025
"Professionell, lösungsorientiert und so aufbereitet, dass die Zusammenarbeit leicht von der Hand ging – vielen Dank! "

13.08.2025
"Sehr schnell und gute Hinweise. Vielen Dank."

12.08.2025
"Perfekte Antwortzeit. Eine für mich als Laien kompetente Antwort. Auch zügige Beantwortung einer Rückfrage zu meiner Zufriedenheit. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Service. Weiter so!"

11.08.2025
"Freundlich, kompetent und auch für Nachfragen gut erreichbar."

11.08.2025
" Frau Fey hat mich zielgerichtet und umfassend für eine evtl. Auseinandersetzung mit dem FA `aufmunitioniert`; ich bin gerüstet und vollauf zufrieden. Eine weitere Beauftragung in gleichartigen Fragen ist vorprogrammiert. Nochmals herzlichen Dank! J. B."

10.08.2025
"Perfekt schnelle Antwort (und sogar mit dem erhofften Ergebnis). Großes Kompliment-"

04.08.2025
"super und klar verständliche Antwort"

04.08.2025
"Sehr schnelle und verständliche Antwort."

04.08.2025
"Absolute Empfehlung! Habe am Samstag meine Fragen gestellt und am Sonntag wurde alles beantwortet. Sehr kurzfristige und kompetente Hilfe! "

03.08.2025
"Absolut umfassende freundliche und fachlich fundierte Beratung."

29.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5970 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77