Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden (Az. XI R 3/11), dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Frühstücksleistungen an Hotelgäste gehören nicht dazu; sie sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, auch wenn der Hotelier die "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis anbietet.

Hotelsteuer eindeutig

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer von 19 % der Bemessungsgrundlage (sog. Regelsteuersatz) auf 7 % für "die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind." Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in das UStG eingefügt worden (sog. Hotelsteuer).

Auf Pauschalangebot kommt es nicht an

Die Klägerin betrieb ein Hotel, in dem sie ausschließlich "Übernachtungen mit Frühstück" anbot. Im Zimmerpreis war das Frühstück mit einem bestimmten Anteil kalkulatorisch enthalten. Für den auf das Frühstück entfallenden Teil des Gesamtpreises forderte das Finanzamt den Regelsteuersatz. Zu Recht, wie der BFH nun befand, weil die Frühstücksleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Dass die Steuerbegünstigung für Übernachtungen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auch das Frühstück umfassen sollte, war zudem im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich erörtert und beschlossen worden.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank!"

11.12.2023
"Perfekt, vielen Dank!!!"

10.12.2023
"TOP!"

07.12.2023
"Indeed friendly, fast and reliable. I received a consultation in English, everything went well and I am satisfied with the result."

07.12.2023
"Sehr gute Stellungnahme zu einem komplexen Thema. Schnelle Bearbeitung und sehr professionelle Aufbereitung! "

06.12.2023
"Super!"

06.12.2023
"Alle Fragen beantwortet, danke"

05.12.2023
"Sehr schnelle, umfangreiche und fachlich fundierte Bearbeitung meiner Fragestellung."

04.12.2023
"Super schnell und sehr kompetent, gerne wieder!!!"

04.12.2023
"Herr Thomas hat durch seine präzisen und eindeutigen Antworte unsere volle Zufriedenheit getroffen. Die Bewertung mit 5 Sternen ist berechtigt."

04.12.2023
"kompetente ausfuehrliche und trotzdem zeitlich schnelle Bearbeitung. Sogar am Wochenende"

04.12.2023
"Sehr kompetente, zielorientierte und hilfreiche Beratung. Ich werde gerne bei anderer Gelegenheit wieder auf Sie zurückkommen. Vielen Dank M. S."

04.12.2023
"Mein Anliegen wurde schnell und kompetent von Herrn Thomas beantwortet. Wenn ich mich im Detail mit der Antwort auseinandersetze werde ich mich eventuell mit Rückfragen an Herrn Thomas wenden."

04.12.2023
"Vielen Dank."

03.12.2023
"Sehr kompetent!!!Vielen Dank!!! Gerne wieder!!!"

02.12.2023
"Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent! Besten Dank! "

30.11.2023
"Herr Thomas ist extrem schnell, sehr kompetent und erklärt alles sehr verständlich! Bester Steuerberater den es gibt! Vielen Dank!"

30.11.2023
"Gute und schnelle Beratung "

29.11.2023
"Schnell, die konkrete Frage wurde gut verständlich und vollständig beantwortet. Gefühlt etwas teuer für die Frage."

29.11.2023
"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5292 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770