Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Kein inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit
Ein inländischer Wohnsitz wird während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthaltes nicht durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken beibehalten oder begründet, entschied das FG Hamburg (Urteil 1 K 134/12 vom 18.06.2014).
Der Kläger ging zusammen mit seiner Ehefrau für seinen Arbeitgeber für fünf Jahre ins europäische Ausland, wo er einen Mietvertrag über ein Haus zunächst für vier Jahre schloss und dann für ein Jahr verlängerte. Das den Klägern gehörende Einfamilienhaus in Deutschland wurde während der Zeit zunächst von den auch zuvor dort wohnenden studierenden Söhnen, später bis zur Rückkehr der Kläger von einem der Söhne mit seiner späteren Ehefrau bewohnt. In der Korrespondenz mit dem Finanzamt und in ihren Steuererklärungen gaben die Kläger während dieser Zeit ihr Haus in Deutschland als ihre Adresse an. Die Kläger kamen während dieser Zeit tatsächlich jeweils nur für Weihnachten und den Jahreswechsel nach Deutschland, wobei sie dann nicht in ihrem Haus, sondern jeweils im Hotel übernachteten.
Weitere Wohnungsnutzung unerheblich
Die Richter stellen fest, dass die Kläger ihr Einfamilienhaus während der Auslandstätigkeit zwar behalten haben und nicht etwa durch eine Vermietung dieses Hauses an einer Nutzung gehindert gewesen seien. Die Nutzung des Hauses durch ihre Söhne habe im Wesentlichen die vorherige Nutzung der früheren Kinderzimmer und der gemeinschaftlich zu nutzenden Räume wie Wohnzimmer, Küche und Bad fortgesetzt und habe die Kläger nicht an einer eigenen Nutzung des Hauses und insbesondere ihres Schlafzimmers gehindert. Hierfür wäre allenfalls in geringem Umfang ein Verrücken von Möbelstücken erforderlich gewesen. Auch einen Hausschlüssel hätten die Kläger ohne weiteres auf Anforderung erhalten können. Die Kläger haben damit in ihrem Haus zwar eine Wohnung innegehabt, die sie auch im Hinblick auf eine spätere Rückkehr beibehalten wollten, die sie jedoch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme tatsächlich nicht genutzt haben, weil sie während ihrer Besuchen in Deutschland in einem Hotel übernachtet haben.
(FG Hamburg / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die schnelle, kompetente und ausführliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurde unser Anliegen bearbeitet, sehr umfassend und verständlich erklärt... inklusive Mustertext für das Finanzamt und zukünftigen Vorgehensweisen bzw. Empfehlungen. Absolut zufrieden!"

27.05.2026
"Super schnelle, ausführliche und inhaltlich verständliche Analyse. Vielen Dank!"

27.05.2026
"Fabian Klement was quite helpful and answered my questions carefully. I really liked his structured way of clarifying the issue and setting further steps. He is also fine with English. Definitely recommend! "

27.05.2026
"Herzlichen Dank. Das war super hilfreich. Sehr ausführlich und gut erklärt."

26.05.2026
"Herr Wegner hat uns in einer wirklich komplexen Situation hervorragend beraten und verdient eine uneingeschränkte Empfehlung. Wir stehen vor dem gemeinsamen Immobilienkauf als unverheiratetes Paar – mit asymmetrischen Eigenkapitalbeiträgen und vielen offenen Fragen rund um Schenkungsteuer und Gesellschaftsstruktur. Herr Wegner hat unser konkretes Dilemma sofort auf den Punkt gebracht, mehrere Lösungswege mit klaren Vor- und Nachteilen aufgezeigt und auf Rückfragen immer prompt geantwortet. Die Beratung hat uns viel Geld und schlaflose Nächte gespart. Klare Weiterempfehlung – wir kommen für die Folgeberatung definitiv wieder."

26.05.2026
"Herr Wegner hat einen Fall bezüglich Schenkungssteuer/Nießbrauch sehr ausführlich und kompetent beantwortet. Er hat verschiedene Szenarien aufgezeigt und ist detailliert auf Rückfragen eingegangen. Ich bin wirklich begeistert! Ich habe das erste Mal auf dieser Plattform eine Anfrage gestellt und kann eine Beratung durch Herrn Wegner mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

25.05.2026
"Es sind keine Fragen offen geblieben. Mir wurde sehr ausführlich und dann noch einmal zusammenfassend geantwortet. Ich würde bei Rückfragen jeder Zeit wieder auf ihn zurückkommen!"

25.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
"Herr Wegner bekommt von mir die vollen 5 Sterne! Wenn ich 10 vergeben könnte, hätte er diese absolut verdient. Auf eine Erstanfrage antwortet er nicht mit einer Standardantwort, sondern beschreibt detailliert und transparent die Bereiche, die er analysieren und berechnen würde. Das gibt einem als Kunde ein sehr gutes Gefühl. Nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von 24 Stunden!) kommt er mit einem sehr individuell auf die Person zugeschnittenen Ergebnis zurück. Auch wenn man Fragen zum Thema hat, steht er einem mit seinem Rat zur Seite. Man fühlt sich ernst genommen und wirklich als Kunde wahrgenommen. Wir sind sehr glücklich, diesen Berater gefunden zu haben."

23.05.2026
"Klare und vollständige Beurteilung mein Frage. Klare Empfehlung von meiner Seite "

23.05.2026
"Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung meines Anliegens. Im Rahmen meines Falles hatte ich die Möglichkeit auch im Nachhinein noch Fragen zu stellen."

22.05.2026
"Vielen Dank! "

22.05.2026
"Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zu meiner E-Commerce-Tätigkeit. Alle Fragen wurden klar, verständlich und praxisnah beantwortet. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und kann die Beratung absolut weiterempfehlen."

22.05.2026
"Sehr schnelle und kompetene Beratung!"

22.05.2026
"Meine Erwartungen wurden von Hrn. Hannu Wegner deutlich übertroffen: Extrem schnelle Reaktionszeiten, umfassende, detailierte und verständliche Analysen und Handlungsempfehlungen mit konkreten und auf meinen Fall zugeschnittenen Beispielen. Auch meine Rückfragen wurden ebenso schnell und umfassend beantwortet. Mein Fazit: Das Beratungshonorar ist bestens investiert und ich bin mit dem Resultat der Beratung mehr als zufrieden. Bei weiteren Steuerthemen werde ich mich mit Sicherheit wieder an Hrn. Hannu Wegner wenden."

21.05.2026
"Unser Fall war aus unserer eigenen Sicht nicht einfach, trotzdem hat Herr Wegner in kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit seine Beratung durchgeführt. Dabei wurde sogar auf Punkte eingegangen, die wir so noch gar nicht bedacht haben. Ich kann daher Herr Wegner guten Gewissens weiterempfehlen."

21.05.2026
"Herr Wegner überzeugt durch schnelle Rückmeldungen, eine ausführliche und verständliche Beratung sowie eine hervorragende Fachkompetenz im internationalen Steuerrecht. Besonders hervorzuheben ist seine zuverlässige und lösungsorientierte Arbeitsweise. Man fühlt sich jederzeit bestens beraten und betreut. 100% Weiterempfehlung "

20.05.2026
"Vielen Dank, mit den Ausführungen und Annahmen sehr zufrieden. Schnell & Zuverlässigkeit."

20.05.2026
"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6438 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77