Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG) sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 16.10.2012 (Az. I B 128/12) entschieden.

Die Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund „summarischer Prüfung“; der BFH hat danach keine "ernstlichen Zweifel", dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist. Damit widerspricht der BFH einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg, das von der Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnungsvorschriften überzeugt ist und deswegen durch einen vielbeachteten Beschluss vom 29. Februar 2012 1 K 138/10 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Durchführung einer Normenkontrolle angerufen hat.

Die Gewerbesteuer ist als sog. Realsteuer eine finanzverfassungsrechtlich garantierte kommunale Steuer. Grundlage dieser Steuer ist wie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer zunächst der Gewinn des Gewerbebetriebs. Um den Kommunen einerseits einen Ausgleich für die durch den Betrieb verursachten Lasten zu schaffen und ihnen andererseits ein möglichst verstetigtes Steueraufkommen zu sichern, wird dieser Gewinn dann aber durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Besteuerungsgegenstand soll auf diese Weise der Gewerbebetrieb als „Objekt“ sein. Der Objektsteuercharakter ist in den letzten Jahrzehnten allerdings durch vielfache Gesetzesänderungen zurückgedrängt worden, um die Belastung der Unternehmen mit Substanzsteuerelementen zu vermindern. Das BVerfG spricht deshalb in ständiger Spruchpraxis von einer „ertragsorientierten Objektsteuer“, die aber nach wie vor den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge.

Diese Einschätzung des BVerfG hat das FG Hamburg durch sein Normenkontrollersuchen in Zweifel gezogen. Grund dafür gaben ihm die umgestalteten, seit 2008 anzuwendenden Hinzurechnungsvorschriften in § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG. Danach ist dem Gewinn des Gewerbebetriebs ein Viertel der Schuldentgelte, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter sowie die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter hinzuzurechnen, wenn sie zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Gleiches gilt nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG für ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Das FG Hamburg erkennt in diesen Hinzurechnungsvorschriften insbesondere einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Der BFH teilt diese Überzeugung angesichts der ständigen Spruchpraxis des BVerfG nicht. Er geht vielmehr davon aus, dass das Normenkontrollersuchen „offensichtlich“ erfolglos bleiben wird. Die einschlägigen Steuerbescheide der Finanzämter sind deshalb uneingeschränkt vollziehbar. Vorläufigen Rechtsschutz gewährt der BFH nicht. Die Entscheidung des BVerfG wird durch den Beschluss des BFH allerdings nicht vorweggenommen.

Der Streitfall betraf eine GmbH, die ein Hotel betreibt und daraus Verluste erwirtschaftete. Sie wandte Schuldentgelte in Höhe von rd. 50.000 , Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von rd. 9,4 Mio. und für unbewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von rd. 56 Mio. sowie Lizenzgebühren in Höhe von rd. 87.000 auf. Diese Aufwendungen führten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages zu Hinzurechnungen zum Gewinn in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. und zu einem Gewerbesteuermessbetrag von rd. 62.000 .

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6548 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77