Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Abfragepflicht

Jeder Kapitalertragsteuerverpflichtete muss für Kapitalerträge, die er aufgrund einer Rechtspflicht an seine Vertragspartner kapitalertragsteuerpflichtig weiterleitet, Kirchensteuer abführen, wenn seine Vertragspartner als natürliche Personen Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Mit anderen Worten: Neben Banken und Versicherungen sind auch alle ausschüttenden Kapitalgesellschaften, unter deren Anteilseignern mindestens eine natürliche Person ist, zur Abfrage der Kirchensteuermerkmale dieser natürlichen Personen sowie zum Einbehalt und zur Weiterleitung der Kirchensteuer verpflichtet. Ein Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage beim BZSt ist grundsätzlich nicht möglich.

Keine Ausnahmeregelung für kleine Gesellschaften

Keine Ausnahmeregelungen sieht das BMF derzeit für kleine Gesellschaften vor. Die Pflicht zur jährlichen Abfrage des Merkmals betrifft damit auch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unabhängig davon, ob dieser einen Sperrvermerk gesetzt hat oder nicht. Erleichterungen sind an dieser Stelle bislang nicht bestimmt. Dennoch sind einige Fallgestaltungen besonders fraglich, wie etwa, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. einer anderen, aber keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft (z. B. dem Islam) angehört. In diesen Fällen sollte eine Registrierung und Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim BZSt unserer Auffassung nach entbehrlich sein. Eine abschließende Stellungnahme des BMF zu dieser Problematik steht derzeit noch aus.

Umstellung der Regel- auf die Anlassabfrage

Der DStV hat bereits mehrfach auf die enormen bürokratischen Belastungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der derzeit gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Regelabfrage hingewiesen. Diese ließen sich gerade im Bereich der ausschüttenden Gesellschaften u. a. durch eine Umstellung des Verfahrens auf Anlassabfragen, d. h. auf Abfragen die nur zum Zeitpunkt eines Zuflusses von Kapitalerträgen vorgenommen werden müssen, vermeiden. Der DStV hat daher diese Möglichkeit der Verfahrensmodifikation u. a. auch in aktuellen Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestages im Hinblick auf ein hierfür erforderliches Gesetzesvorhaben dargelegt und wird seine Anstrengungen in diese Richtung weiter forcieren.

Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Die Zuordnung der Kirchensteuer ist ab dem 01.01.2015 ausschließlich mittels des für den Kirchensteuerpflichtigen zutreffenden KiStAM möglich. Dieses Faktum wird sich auch auf die Ausgestaltung des Formulars zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2015 auswirken. Das Formular mit den konkreten Änderungen insbesondere hinsichtlich der Angaben zur Kirchensteuer liegt dem DStV aktuell im Entwurf zur Stellungnahme vor und wird entsprechend geprüft.

(DStV / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
"Schnelle, verständliche und effiziente Beratung."

20.01.2026
"Sehr gute und Verstaendliche Beratung. Fuer meine Unternehmensgruendung eine sehr detaillierte Bewertung/Empfehlung. Sehr zu empfehlen!"

19.01.2026
"Wieder eine sehr ausführliche und kompetente Beratung, die mir sehr weitergeholfen hat. Vielen Dank."

15.01.2026
"Danke für die ausführliche u verständliche Beratung "

14.01.2026
"Er hat meine Fragen sehr schnell und verständlich beantwortet. Vielen Dank! "

14.01.2026
"Ich wurde sehr eingehend, kompetent und genau beraten. Jetzt weiß ich ganz genau, wie ich weitermachen soll. Vielen Dank, das werde ich gerne immer wieder in Anspruch nehmen."

13.01.2026
"Inhaltlich starke Beratung und sehr schnell Rückmledung. Ich bin begeistert! Endlich konnte mir jemand weiterhelfen mit meinen steuerlichen Fragen. :-)"

13.01.2026
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und verständlich beraten. Er ist individuell und konkret auf die Problemstellung eingegangen und hat auch die jeweiligen Gesetzesstellen genannt, so dass ich im "Ernstfall" darauf Bezug nehmen kann. Herr Wegner hat mir auch konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Ich kann Herrn Wegner ohne Einschränkungen wärmstens empfehlen!"

12.01.2026
"Klasse Beratung mit der Möglichkeit zu vertiefenden Fragen bei kurzen Reaktionszeiten. Die Antworten sind sehr ausführlich, verständlich und fundiert. Super!"

12.01.2026
"Dank seines klaren Zahlenverständnisses hat er mir schnell und zielgerichtet geholfen. Die Zusammenarbeit war effektiv, lösungsorientiert und jederzeit ruhig sowie fachlich sehr kompetent."

11.01.2026
"Herzlichen Dank für die detaillierte und sehr ausführliche Antwort."

11.01.2026
"Sehr professionelle und zuverlässige Bearbeitung. Die Ausarbeitung war fachlich präzise, verständlich und wurde zügig bereitgestellt. Klare Empfehlung."

10.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6186 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77