Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Abfragepflicht

Jeder Kapitalertragsteuerverpflichtete muss für Kapitalerträge, die er aufgrund einer Rechtspflicht an seine Vertragspartner kapitalertragsteuerpflichtig weiterleitet, Kirchensteuer abführen, wenn seine Vertragspartner als natürliche Personen Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Mit anderen Worten: Neben Banken und Versicherungen sind auch alle ausschüttenden Kapitalgesellschaften, unter deren Anteilseignern mindestens eine natürliche Person ist, zur Abfrage der Kirchensteuermerkmale dieser natürlichen Personen sowie zum Einbehalt und zur Weiterleitung der Kirchensteuer verpflichtet. Ein Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage beim BZSt ist grundsätzlich nicht möglich.

Keine Ausnahmeregelung für kleine Gesellschaften

Keine Ausnahmeregelungen sieht das BMF derzeit für kleine Gesellschaften vor. Die Pflicht zur jährlichen Abfrage des Merkmals betrifft damit auch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unabhängig davon, ob dieser einen Sperrvermerk gesetzt hat oder nicht. Erleichterungen sind an dieser Stelle bislang nicht bestimmt. Dennoch sind einige Fallgestaltungen besonders fraglich, wie etwa, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. einer anderen, aber keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft (z. B. dem Islam) angehört. In diesen Fällen sollte eine Registrierung und Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim BZSt unserer Auffassung nach entbehrlich sein. Eine abschließende Stellungnahme des BMF zu dieser Problematik steht derzeit noch aus.

Umstellung der Regel- auf die Anlassabfrage

Der DStV hat bereits mehrfach auf die enormen bürokratischen Belastungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der derzeit gesetzlich festgeschriebenen jährlichen Regelabfrage hingewiesen. Diese ließen sich gerade im Bereich der ausschüttenden Gesellschaften u. a. durch eine Umstellung des Verfahrens auf Anlassabfragen, d. h. auf Abfragen die nur zum Zeitpunkt eines Zuflusses von Kapitalerträgen vorgenommen werden müssen, vermeiden. Der DStV hat daher diese Möglichkeit der Verfahrensmodifikation u. a. auch in aktuellen Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestages im Hinblick auf ein hierfür erforderliches Gesetzesvorhaben dargelegt und wird seine Anstrengungen in diese Richtung weiter forcieren.

Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Die Zuordnung der Kirchensteuer ist ab dem 01.01.2015 ausschließlich mittels des für den Kirchensteuerpflichtigen zutreffenden KiStAM möglich. Dieses Faktum wird sich auch auf die Ausgestaltung des Formulars zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2015 auswirken. Das Formular mit den konkreten Änderungen insbesondere hinsichtlich der Angaben zur Kirchensteuer liegt dem DStV aktuell im Entwurf zur Stellungnahme vor und wird entsprechend geprüft.

(DStV / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe Herrn Wegner über yourxpert kontaktiert und bin begeistert. Gerade beim schwierigen Thema Prop-Trading findet man selten Steuerberater, die sich wirklich auskennen. Er hat meine Fragen präzise beantwortet und Licht ins Dunkel der Steuersituation gebracht. Professionell, schnell und fachlich top – ich fühle mich hier bestens aufgehoben!""

15.03.2026
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr schnell bearbeitet, alles war super klar und ich kann Herrn Wegner wirklich weiterempfehlen. "

15.03.2026
"Sehr übersichtliche Erläuterung von Zusammenhängen bei der Körperschaftssteuer und Gewinnausschüttungen."

15.03.2026
"Wie zuvor auch, habe ich erneut eine sehr wertvolle und schnelle Rückmeldung von Herr Wegner zu meiner Anfrage erhalten. Ich werde mich zukünftig definitiv wieder an Ihn wenden und kann Herr Wegner nur wärmstens empfehlen."

15.03.2026
"Bessere Beratung hätte ich mir nicht wünschen können! 1 mit *"

14.03.2026
"Und wieder finde ich 5?zu wenig. Tolle Beratung mit tiefer Recherche, verbunden mit außerordentlichem Fachwissen. Manche Menschen machen einen Job, manche haben einen Beruf. Beruf kommt von Berufung und das trifft auf Hannu Wegner voll zu. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, es hat mir viel Erkentnis gebracht und vor teurer Fehleinschätzung bewahrt. Liebe Grüße J.H.?????"

14.03.2026
"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6298 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77