Können die Kosten für den Führerschein abgesetzt werden?
Generell erkennt das Finanzamt einen Abzug von Führerscheinkosten als Werbungskosten nicht an, denn hier handelt es sich in der Regel um Kosten für den privaten Bereich. Ein Abzug der Kosten ist unter Umständen dann möglich, wenn der Erwerb eines Führerscheins aus beruflichen Gründen notwendig ist, man beispielsweise als Lkw- oder Taxifahrer einen Führerschein zur Berufsausübung benötigt.
Doch Vorsicht: Auch wenn überwiegend berufliche Gründe für den Führerscheinerwerb eine Rolle spielen, wie beispielsweise bei einem Job im Außendienst, handelt es sich dennoch um gemischte Kosten, die teilweise privat und teilweise beruflich veranlasst sind, so der BFH. Bei einer Aufschlüsselung gemischter Aufwendungen in privat veranlasste und als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen müssen die Kosten eindeutig voneinander abgrenzbar sein. (BFH VI B 15/07-9/07)
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