Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin abziehbar
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Klägerin und ihr Ehemann ließen sich im Jahr 2013 scheiden. Bereits im Vorfeld hatten die Eheleute eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, mit der die Klägerin den hälftigen Miteigentumsanteil am gemeinsamen Grundstück erwarb und sich zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages an ihren Ehemann zur Abgeltung aller Ansprüche verpflichtete. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Kosten des Scheidungsprozesses und der Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Ausgleichszahlung an ihren Ehemann als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug vollständig und wies auf die ab 2013 geltende Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hin, nach der Prozesskosten und damit auch Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen seien.
Gerichts- und Anwaltskosten sind außergewöhnliche Belastungen
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster gab der Klage teilweise statt (Urteil vom 21.11.2014, Az. 4 K 1829/14 E). Die Gerichts- und Anwaltskosten des Scheidungsprozesses seien außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten seien zwangsläufig entstanden, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden könne. Dem stehe die Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht entgegen, denn ohne den Scheidungsprozess und die dadurch entstandenen Prozesskosten liefe die Klägerin Gefahr, ihre Existenzgrundlage zu verlieren und ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Der Begriff der Existenzgrundlage sei nicht rein materiell zu verstehen, sondern umfasse auch den Bereich des bürgerlichen Lebens und der gesellschaftlichen Stellung. Dies erfordere die Möglichkeit, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können. Für ein solch weites Verständnis des Begriffs spreche auch die Absicht des Gesetzgebers, lediglich die umfassende Ausweitung der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten durch die seit dem Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wieder einzuschränken. Zwangsläufig entstandene Scheidungskosten seien aber schon seit früherer langjähriger Rechtsprechung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt gewesen. Diese Abzugsmöglichkeit habe der Gesetzgeber nicht einschränken wollen.
Folgevereinbarungen werden nicht berücksichtigt
Allerdings seien die Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht abzugsfähig, da diese Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden und auch nach der früheren Rechtsprechung nicht abzugsfähig gewesen seien. Die Ausgleichszahlung selbst stelle bereits keine außergewöhnliche Belastung dar, sondern vielmehr eine Gegenleistung der Klägerin für den Erwerb des Miteigentums am Grundstück und für die Abgeltung weiterer Ansprüche.
(Finanzgericht Münster / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Fragen äußerst kompetent, präzise und schnell beantwortet. Die Analyse war klar strukturiert und praxisnah. Er ist auf alle meine Nachfragen eingegangen und hat konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen gegeben. Sehr professionelle Beratung – absolut empfehlenswert!"

26.12.2025
"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
"Ich hatte ein Problem mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland. Herr Wegner hat mich zu dieser Thematik nicht nur mit fundierten Informationen versorgt sondern auch mein Einspruchsschreiben an das Finanzamt weitgehend verfasst. Aufgrund dieses Einspruchs konnte ich eine hohe Steuerforderung abwenden und erhalte nun sogar eine Gutschrift. Ich kann nur sagen, ein absoluter Experte, der jeden Cent seines Honorars wert ist."

22.12.2025
"At first, I was bit skeptical regarding the written consultation, but it later turned out to be more useful and effective. I could take enough time to formulate my queries, process the information and ask follow-up questions. Mr. Wegner understood my situation and suggested ways how to optimize the taxes. All the answers were provided in a very clear and structured manner and were easy to follow. Thank you for your advices. "

21.12.2025
"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
"Herr Wegner hat uns in einer komplexen steuerlichen Fragestellung im Zusammenhang mit einem Familiendarlehen äußerst kompetent beraten. Seine Antworten auf unsere Fragen waren stets fundiert, klar strukturiert und sehr verständlich formuliert. Besonders hervorzuheben sind seine gründliche Arbeitsweise, seine hohe Fachkompetenz und die praxisnahen Empfehlungen, die uns bei unseren Entscheidungen maßgeblich unterstützt haben. Auch mit der Schnelligkeit der Antworten waren wir sehr begeistert. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Beratung und vergeben uneingeschränkt fünf Sterne – eine klare Weiterempfehlung. "

16.12.2025
"Hilfreiche und kompetente Beratung. Kann ich definitiv empfehlen!"

15.12.2025
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Vielen Dank!"

15.12.2025
"Schnell, kompetent und verständlich."

14.12.2025
"Hervorragende Beratung! "

14.12.2025
"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6148 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77