Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jüngst entschieden (Az.: 10 K 542/12), dass Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion ohne ein vorheriges amtsärztliches Gutachten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind.

Bei der Klägerin wurde ein Lipödem an den Beinen diagnostiziert, das mit Kompressionsstrümpfen versorgt werden musste. Eine bei der Krankenkasse beantragte Kostenübernahme für eine stationär vorzunehmende Liposuktion lehnte diese ab, weil aus schulmedizinischer Sicht andere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Eine hiergegen erhobene Klage vor dem Sozialgericht blieb erfolglos.

Krankenkasse trägt Kosten nicht

Die Klägerin ließ sich dann an den Beinen (außen und innen) mehrfach operieren und wurde hierfür stationär in ein Therapiezentrum aufgenommen. Hierfür entstanden ihr Kosten in Höhe von ca. 12.000 €, die sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen geltend machte. Dies lehnte das Finanzamt ab. Ihre Klage vor dem Finanzgericht begründete die Klägerin damit, dass die Operationen nicht lediglich der optischen Korrektur der betroffenen Körperregionen gedient hätten, sondern auch erforderlich gewesen seien, damit sie in Zukunft schmerz- und beschwerdefrei leben könne und insbesondere weitere Komplikationen des Lymphsystems vermieden werden könnten.

Attest fehlte

Das Finanzgericht wies die Klage jedoch ab, weil die Klägerin vor der Behandlung kein amtsärztliches Gutachten vorgelegt hat, das die medizinische Indikation nachweist. Bei Operationen, die häufig nur aus kosmetischen Gründen durchgeführt werden, sei dies dem Steuerpflichtigen zuzumuten. Für die Klägerin sei der besondere Charakter der Behandlungen erkennbar gewesen, weil ihre Krankenkasse die Aufwendungen hierfür nicht übernommen hatte. Zudem sei nach Auffassung des zuständigen Gesundheitsamtes die Liposuktion als Behandlungsmethode des vorliegenden Störungsbildes nicht anerkannt und daher auch nicht medizinisch notwendig.

(FG Baden-Württemberg / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
"Ich danke Herrn Wegner für die sehr schnelle (Anfrage Sonntagnachmittag – Antwort Sonntagabend) und fundierte Beratung. Ich kann seine Dienstleistungen daher wärmstens weiterempfehlen."

19.07.2026
"Mr Wegner has been a great help to me and I am really glad that I found him. "

18.07.2026
"Ich bin Inhaber und GF meiner GmbH. Ich bat Herrn Wegner um eine Zweitmeinung zu einem Hinweis meines Steuerberaters, dass in meinem Arbeiten vom Home Office eine Betriebsaufspaltung liegen könnte. Mit dem Ergebnis der Beratung bin ich außerordentlich zufrieden. Es kam schnell, es war sehr gut begründet und hergeleitet, mit der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis versehen, trennte exakt die Themenfelder, die steuerlich betroffen waren (Reisekostenrecht, Abgabensteuerrecht und Ertragssteuerrecht) und gab mir eine glasklare Einschätzung zu meinem Status Quo. Außerdem erhielt ich einen Formulierungsvorschlag, wie ich meinen Anstellungsvertrag präzisieren sollte, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen. Die Tiefe der Problemdurchdringung in Kombination mit der Verständlichkeit der Darstellung war außergewöhnlich. "

18.07.2026
"Die Antworten zum Problem kommen von Herrn Wegner schnell und ausführlich und münden in präzise Empfehlungen zur praktischen Umsetzung! Immer gern wieder!"

17.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einem komplexen Fall außerordentlich gut und in jedem Detail kompetent beraten und meine Erwartungen um einiges übertroffen. Ich kann Herrn Wegner in vollem Umfang empfehlen. "

17.07.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war einfach hervorragend. Meine Anfrage zu einem Schenkungsvertrag wurde nicht nur extrem detailliert und fachlich fundiert beantwortet, sondern auch durch eine sehr sorgfältige Analyse meines individuellen Falls untermauert. Diese präzise und verlässliche Beratung hat mir das nötige Vertrauen und die Sicherheit gegeben, die nächsten Schritte beruhigt anzugehen. Man merkt sofort, dass hier mit höchster Genauigkeit und echtem Engagement gearbeitet wird. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"

14.07.2026
"Äußerst freundliche und schnelle Beratung mit Fokus auf verständliche Erläuterungen, die auch für Laien sehr gut nachvollziehbar sind. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat mich außergewöhnlich fundiert und verständlich zu einer komplexen steuerlichen Fragestellung (Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld, Abfindung und Veranlagung) beraten. Besonders beeindruckt hat mich, dass er nicht nur meine ursprünglichen Fragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf mehrere Verständnisfragen geduldig und nachvollziehbar eingegangen ist. Seine Erläuterungen waren fachlich fundiert und gut nachvollziehbar. Dank seiner Beratung habe ich nun eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Absolute Empfehlung!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat eine exzellente, allumfassende Beratung in Sachen Schenkung geleistet (inclusive Textbausteine für den nun folgenden Kontakt mit den Ämtern...sehr hilfreich!). Absolut hervorragend in Umfang und Ausführung und das zu einem, wie ich finde, sehr fairem Honorar! Ich empfehle Herrn Wegner sehr gerne weiter."

14.07.2026
"Herzlichen Dank für die schnelle und sehr kompetente Beratung im Bereich Erbschaft- und Schenkung. Sie haben mir wirklich sehr geholfen und mir in verständlichen Worten die Sachlage und das mögliche weitere Vorgehen erklärt. Somit habe ich alles, was man sich von einer Beratung erhoffen kann, bekommen. Einfach toll! "

13.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6536 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77