Kosten für Terrorversicherung umlagefähig
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus Ende 2010 unterstützt die Abschlussbereitschaft für Terrorversicherungen merklich.
Danach können die Kosten für Terrorschadenversicherungen grundsätzlich als Nebenkosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden. So hat der Spezialversicherer Extremus 2011 bereits fünf sehr große Einzelobjekte sowie drei Immobilienfonds hinzugewonnen.
Schäden durch Terrorismus ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro sind seit 2001 nicht mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen abgedeckt.
Der BGH bestätigte in seinem Urteil (XII ZR 129/09) vom 13.12.2010 die Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen auf Mieter. Nahezu jeder Gewerbemietvertrag enthält die Vereinbarung, dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung
berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten für eine Terrorversicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Da das Gericht nicht abschließend aufzählt, welche Gebäude der besonderen Terrorgefahr unterliegen, sind die Kosten der Versicherung umlagefähig. Sie verstößt laut BHG-Urteil auch nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. In einem Präzedenzfall bewertete das Gericht die
abgeschlossene Versicherung für einen Gebäudekomplex als angemessen.
Notwendigkeit einer Terrorversicherung zum Jahresende prüfen
Für die Berechnung der Versicherungsprämie legt Extremus seit 2008 einen differenzierten Tarif unter Berücksichtigung des Risikos zugrunde. Maßgebend für die Höhe der Prämie sind die Größe des Objektes und die Region, in der es sich befindet, sowie die objektbezogene Exponiertheit wie Publikumsverkehr und Symbolik des Gebäudes.
Sofern keine Absicherung besteht, sollte der BGH-Entscheid als Anregung aufgefasst werden, über den Abschluss einer Terrorschadenversicherung nachzudenken. Denn Terroristen sind unberechenbar, wie das Attentat auf US-Soldaten am Frankfurter
Flughafen im März 2011 zeigte.
(EXTREMUS Versicherungs-AG / Redaktion)
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