Kraftfahrzeugsteuer: Übergang der Kfz-Steuerverwaltung auf den Zoll
Kraftfahrzeugsteuer: Übergang der Kfz-Steuerverwaltung auf den Zoll
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung schrittweise die Daten- und Aktenbestände und damit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Darüber informiert jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF).
Mit dem vollständigen Übergang der Kfz-Steuerverwaltung auf den Zoll sind nun ausschließlich die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten. Die Finanzämter in den Bundesländern sind nicht mehr zuständig.
(BMF / Redaktion)