Steuertipp Arbeitnehmer Unternehmer
Längere Vorlauffristen für SEPA-Lastschriften
Wenn der Antrag des Steuerbürgers später beim Finanzamt eingeht, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Grund: Seit 01.02.2014 erfolgen die Lastschriften mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Die Vorgaben der Kreditinstitute für erstmalige SEPA-Lastschrifteinzüge verlängern die zeitlichen Abläufe, um Änderungen berücksichtigen zu können.
Beispiel:
Fälligkeit der Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2014 für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ist der 10.03.2014. Erstelltag für den Lastschriftbestand ist der 03.03.2014.
Der Bearbeiter muss bis spätestens 28.02. 2014 tätig geworden sein, damit die Lastschrift nicht erstellt wird.
Der Antrag des Steuerbürgers muss dem Finanzamt spätestens am 24.02.2014 vorliegen.
(OFD Koblenz / Redaktion)