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Steuertipp

Immer mehr Deutsche hat das Fernweh gepackt. Sie wollen Deutschland für ein paar Jahre oder sogar für immer den Rücken kehren. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl derer, die das Land dauerhaft verlassen haben, um gut die Hälfte. 2009 waren es knapp 155.000 Menschen.

Was hinsichtlich der Altersvorsorge bei einer Auswanderung zu beachten ist und welche Auswirkungen sie auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auf Riester-Rente und Rürup-Rente sowie auf private Lebensversicherungen hat, erläutert

der Verbraucher-Ratgeber in seinem aktuellen Thema "Leben und

arbeiten im Ausland - Vorsorgeplanung für Auswanderer". Das Wichtigste im Überblick:

Verlässliche Vorsorge treffen

Wer auswandert sollte sich unbedingt mit der Planung seiner Altersvorsorge auseinandersetzen. Viele beachten nicht, dass in anderen Ländern eine gesetzliche soziale Absicherung längst nicht so komfortabel gegeben ist, wie in Deutschland.

Die deutsche Rente wandert mit

Egal wohin es einen Deutschen zieht, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden weltweit ohne Abschlag ausgezahlt. Dabei gilt: Die Voraussetzungen der deutschen Rentenversicherung müssen erfüllt sein.

Rückerstattung von gezahlten Rentenbeiträgen nicht möglich

Wer Deutschland für immer verlassen möchte, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung der bisher eingezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Denn jeder Deutsche ist auch bei einem Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt.

Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente

Liegt der Hauptwohnsitz im Alter in einem EU-Land oder in einem EWR-Staat müssen Riester-Sparer ihre Zulagen und Steuervorteile nicht zurückzahlen. Liegt der Alterswohnsitz jedoch in einem anderen Land, fordert der Gesetzgeber die Leistungen zurück.

Rürup-Rente im Ausland

Rürup-Sparer sind im Vorteil: Die Rente wird unbedenklich an jeden Alterswohnsitz im Ausland ausgezahlt.

Private Lebensversicherungen

Alle namhaften Anbieter am deutschen Markt zahlen ihre Leistungen weltweit aus - egal ob Rente oder Kapitalauszahlung. Auch der Schutz aus einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt im Ausland erhalten.

(Swiss Life Vorsorge-Know-how / Redaktion)

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Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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