Lebensmittelspenden an Tafeln sind umsatzsteuerfrei
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. So fällt keine Umsatzsteuer an.
Das Bundesfinanzministerium hat hier bereits am 20. Juli 2012 Klarheit geschaffen. Nun haben sich Bund und Länder gemeinsam auf eine Billigkeitsregelung geeinigt.
Auslöser waren die Spenden eines sächsischen Bäckers, der regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Einrichtung "Die Tafel" gespendet hatte. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse.
Auch andere Finanzämter waren in ähnlichen Fällen dazu übergegangen, Umsatzsteuer auf gespendete Waren zu erheben. In der Folge hätten gemeinnützige Einrichtungen wahrscheinlich keine Spenden mehr erhalten.
(Bundesregierung / Redaktion)
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