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Am 31.05.2010 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009. Diese Abgabefrist kann aber auf Antrag verlängert werden. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31.12.2010.
Sämtliche Fristen gelten natürlich nur für Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Betroffen sind also jene, die mehreren Arbeitgebern gleichzeitig arbeiten, bei denen ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist. Auch besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, wenn Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, bezogen wurde. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verlangen.
Ein Musterbrief für die Beantragung einer Fristverlängerung können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen oder unter www.steuerzahler.de herunterladen.
Quelle: BdSt Baden-Württemberg e.V. vom 18.05.2010
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