Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Gute Karten bei den Werbungskosten haben Arbeitnehmer, die auswärtig tätig sein müssen: Sie sind nicht auf die Pendlerpauschale angewiesen.

Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass Leiharbeitnehmer ihre Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen abrechnen können (Az. VI R 18/12). Damit können sie bei PKW-Fahrten Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt in Höhe von 30 Cent pro Kilometer geltend machen - und sind nicht auf die geringere „Pendlerpauschale“ mit nur einer Fahrt pro Tag angewiesen.

Erleichterungen deutlich spürbar

Der höhere Abzug gilt beispielsweise für Steuerpflichtige im Dienst einer Leiharbeitsfirma. Es profitieren aber auch Arbeitnehmer, wenn sie außerhalb ihres Betriebs bei einem Dritten tätig sind. Die steuerliche Begünstigung liegt nach Ansicht der Gerichte darin begründet, dass sich Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten nicht durch Fahrgemeinschaften oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf ihre Wegstrecke Kosten sparend einstellen können. Im entschiedenen Fall wurde dem Kläger etwa der Einsatzort und die Arbeitszeit immer erst kurzfristig von seinem Arbeitgeber mitgeteilt.

Verpflegungskosten nicht vergessen!

Betroffene sollten also auf jeden Fall ihre Wegekosten für zwei Fahrten täglich geltend machen. Der NVL empfiehlt weiter zu prüfen, ob zusätzlich Anspruch auf steuerlichen Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen besteht. Dies ist der Fall, wenn Steuerpflichtige mindestens mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind. Dann können für jeden Tag 6 Euro angesetzt werden, bei mehr als 14-stündiger Abwesenheit zwölf Euro. Die Pauschalen sind allerdings für dieselbe Tätigkeitsstätte auf drei Monate begrenzt. Der Abzug lebt wieder auf, wenn die Tätigkeit am selben Ort wenigstens vier Wochen unterbrochen wurde.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr detaillierte und schnelle Beratung"

19.07.2026
"Sehr gute und schnelle Beratung. Ich habe eine ausführliche Dokumentation erhalten und sämtliche, damit zusammenhängende steuerliche Aspekte wurden berücksichtigt. Mir wurde sehr geholfen - alles bestens. "

19.07.2026
"Ich danke Herrn Wegner für die sehr schnelle (Anfrage Sonntagnachmittag – Antwort Sonntagabend) und fundierte Beratung. Ich kann seine Dienstleistungen daher wärmstens weiterempfehlen."

19.07.2026
"Mr Wegner has been a great help to me and I am really glad that I found him. "

18.07.2026
"Ich bin Inhaber und GF meiner GmbH. Ich bat Herrn Wegner um eine Zweitmeinung zu einem Hinweis meines Steuerberaters, dass in meinem Arbeiten vom Home Office eine Betriebsaufspaltung liegen könnte. Mit dem Ergebnis der Beratung bin ich außerordentlich zufrieden. Es kam schnell, es war sehr gut begründet und hergeleitet, mit der neuesten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis versehen, trennte exakt die Themenfelder, die steuerlich betroffen waren (Reisekostenrecht, Abgabensteuerrecht und Ertragssteuerrecht) und gab mir eine glasklare Einschätzung zu meinem Status Quo. Außerdem erhielt ich einen Formulierungsvorschlag, wie ich meinen Anstellungsvertrag präzisieren sollte, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu stehen. Die Tiefe der Problemdurchdringung in Kombination mit der Verständlichkeit der Darstellung war außergewöhnlich. "

18.07.2026
"Die Antworten zum Problem kommen von Herrn Wegner schnell und ausführlich und münden in präzise Empfehlungen zur praktischen Umsetzung! Immer gern wieder!"

17.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einem komplexen Fall außerordentlich gut und in jedem Detail kompetent beraten und meine Erwartungen um einiges übertroffen. Ich kann Herrn Wegner in vollem Umfang empfehlen. "

17.07.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war einfach hervorragend. Meine Anfrage zu einem Schenkungsvertrag wurde nicht nur extrem detailliert und fachlich fundiert beantwortet, sondern auch durch eine sehr sorgfältige Analyse meines individuellen Falls untermauert. Diese präzise und verlässliche Beratung hat mir das nötige Vertrauen und die Sicherheit gegeben, die nächsten Schritte beruhigt anzugehen. Man merkt sofort, dass hier mit höchster Genauigkeit und echtem Engagement gearbeitet wird. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"

14.07.2026
"Äußerst freundliche und schnelle Beratung mit Fokus auf verständliche Erläuterungen, die auch für Laien sehr gut nachvollziehbar sind. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat mich außergewöhnlich fundiert und verständlich zu einer komplexen steuerlichen Fragestellung (Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld, Abfindung und Veranlagung) beraten. Besonders beeindruckt hat mich, dass er nicht nur meine ursprünglichen Fragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf mehrere Verständnisfragen geduldig und nachvollziehbar eingegangen ist. Seine Erläuterungen waren fachlich fundiert und gut nachvollziehbar. Dank seiner Beratung habe ich nun eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Absolute Empfehlung!"

14.07.2026
"Herr Wegner hat eine exzellente, allumfassende Beratung in Sachen Schenkung geleistet (inclusive Textbausteine für den nun folgenden Kontakt mit den Ämtern...sehr hilfreich!). Absolut hervorragend in Umfang und Ausführung und das zu einem, wie ich finde, sehr fairem Honorar! Ich empfehle Herrn Wegner sehr gerne weiter."

14.07.2026
"Herzlichen Dank für die schnelle und sehr kompetente Beratung im Bereich Erbschaft- und Schenkung. Sie haben mir wirklich sehr geholfen und mir in verständlichen Worten die Sachlage und das mögliche weitere Vorgehen erklärt. Somit habe ich alles, was man sich von einer Beratung erhoffen kann, bekommen. Einfach toll! "

13.07.2026
" Ich hatte Herrn Wegner mit der Prüfung eines Schenkungsvertrags beauftragt. Die Beratung war fachlich sehr fundiert und ging klar über eine oberflächliche Durchsicht hinaus. Besonders positiv: - Ein zentraler Widerspruch zwischen dem Vertragstext und dem tatsächlich vorgesehenen Zahlungsweg wurde erkannt und mit einer sofort einsetzbaren Musterformulierung gelöst. - Alle Aussagen wurden mit konkreten Gesetzesnormen und einschlägiger BFH-Rechtsprechung belegt, nicht nur allgemein gehalten. - Die steuerlichen Risiken wurden anhand konkreter Szenarien und Beträgen durchgerechnet, sodass ich die Tragweite realistisch einschätzen konnte. - Die Beratung war bereits vor Hochladen des vollständigen Vertragsentwurfs inhaltlich vollständig und ließ sich danach nahtlos um die klauselgenaue Prüfung ergänzen. - Der Umfang der Beratung (Mandat, Grenzen, was enthalten ist) wurde transparent kommuniziert. Insgesamt eine kompetente, verlässliche und gut nachvollziehbare Beratung, die mir konkret weitergeholfen hat. Klare Empfehlung. "

13.07.2026
"Sehr gründliche und aus allen Blickrichtungen betrachtete Untersuchung meiner Frage zur Schenkung und daraus folgender Steuerlast. Alternativen wurden aufgezeigt und professionell und ausführlich beantwortet. Ich wurde über eventuell eintretende Szenarien aufgeklärt und mögliche Reaktionen des Finanzamtes vorbereitet. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder kontaktieren. Vielen Dank!"

13.07.2026
"Kompetente Hilfe auf den Punkt gebracht. Die Online-Steuerberatung durch Herrn Wegner war klar, verständlich und sehr effizient. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – gerne wieder."

13.07.2026
"Die Beratung (inkl. Nachfragen und Erläuterungern) war klar, hilreich und zügig. Ich war sehr zufrieden mid meiner Erfahrung. "

13.07.2026
"Schnelle und ausführliche Informationen. "

12.07.2026
"Sehr umfassende und fundierte Analyse mit konkreten Empfehlungen und Berücksichtigung des individuellen Sachverhalts."

11.07.2026
"Auf meine komplexeren Fragen rund um Immobilien, Erbschaft und 15% Grenze hat Herr Wegener sehr gute strategische Lösungen gezeigt. Im Dialog hat er sehr responsive und mit viel Tiefgang beraten. Vielen Dank und eine klare Weiterempfehlung."

10.07.2026
"Sehr kompetente Beratung und sehr gut verständliche Aufbereitung."

09.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77