Lohnerhöhungen können zu Kürzung der Riester-Zulagen führen
Das effektive Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr nominal um 2,2 Prozent gestiegen. Allein die tariflichen
Monatsverdienste stiegen im Jahresdurchschnitt 2010 um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon profitierte jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland. Ursache dafür sei neben der Konjunkturerholung und den wieder geleisteten Einmalzahlungen vor allem der Rückgang der Kurzarbeit, so das Bundesamt. "Viele Menschen freuen sich über das
zusätzliche Geld, vergessen dabei aber oftmals, dass die Lohnerhöhung Auswirkungen auf die Riester-Rente hat", so Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung müssen nämlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. Erfolgt aufgrund der Lohnerhöhung im Folgejahr keine Anpassung der Riester-Sparraten, werden die staatlichen Zulagen entsprechend gekürzt.
Die Überprüfung der Beiträge sollte erfolgen, sobald die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vorliegt. Auf ihr steht das für die Berechnung maßgebliche Einkommen des letzten Jahres. Die Bescheinigung wird vom Arbeitgeber in den nächsten Wochen verschickt.
Eine frühzeitige Anpassung der Sparraten hat den Vorteil, dass der eventuell fehlende Betrag bequem auf die restlichen Zahlungen verteilt werden kann und sich somit der Mehraufwand in Grenzen hält. Ist man sich unsicher, ob die Sparraten ausreichen, kann man sich an seinen Riester-Anbieter wenden. Idealerweise sollte der Anleger dabei die Meldebescheinigung zur Hand haben.
Quelle: Union Investment
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.