Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Wer als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Hierzu kann ab Oktober beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Zur Vermeidung langer Wartezeiten sollte dies am besten auf dem Postweg geschehen.

Auch bei unveränderten Verhältnissen ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu genügt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt.

In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für 2014 jedoch ein erneuter Antrag zu stellen!

Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014 sind bei den Finanzämtern und im Internet unter: www.fin-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2014) erhältlich.

Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können:

•hohe Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit),

•außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) und Sonderausgaben (z.B. Spenden); Voraussetzung: die Aufwendungen müssen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen

•Kinderbetreuungskosten

•Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten

•Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

•haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

•Verluste aus anderen Einkunftsarten

•Geringverdiener (Übertragung Grundfreibetrag)

 

Durch die Berücksichtigung des Freibetrags zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab. Beispiel: Der monatliche Bruttoarbeitslohn beträgt 1.800 EUR. Der vom Finanzamt gewährte Freibetrag beläuft sich auf 210 EUR monatlich. Der Arbeitgeber versteuert dann nicht 1.800 EUR, sondern 1.590 EUR (1.800 EUR abzüglich 210 EUR).

(OFD Koblenz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alles wunderbar, vielen Dank! "

28.03.2024
"Sehr schnelle und umfassende Beratung. Auch die Nachfrage wurde sofort und umfangreich beantwortet. "

27.03.2024
"Sehr schnelle, fachlich kompetente und gut verständliche Beratung."

26.03.2024
"Schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage. Sehr zu empfehlen. Ich werde gerne ich auch iin Zukunft bei anderen Problemstellungen mit Herrn Dr. Lorenz zusammen arbeiten."

24.03.2024
"Mein Anliegen wurde einwandfrei und schnell bearbeitet. Auch Rückfragen wurden anstandslos und zügig beantwortet."

23.03.2024
"Ich habe klare und umfassende Antworten auf meine Fragen erhalten"

22.03.2024
"Schnelle und ausführliche Abwicklung. Rückfragen wurden schnell und verständlich beantwortet. Jederzeit wieder!"

21.03.2024
"Ich wurde von Herrn Müller sehr gut Beraten. Zudem erhielt ich noch weitere Tipps, die mir meine vorherigen Steuerberater nicht mitgeteilt haben. Ich kann Herr Müller mit voller Überzeugung und Zufriedenheit weiterempfehlen. "

20.03.2024
"Sehr, sehr gute, verständliche, kompetente und professionelle Antwort meines Anliegens erhalten. Sehr gut und für den Laien verständliche, ausführliche Formulierung. Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen!"

20.03.2024
"Sehr freundlicher Kontakt, schnelle und ausführliche Beratung . Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Sehr schnelle Beratung und freundlicher Kontakt. Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Schneller Rat und auf den Punkt gebracht, danke."

18.03.2024
"schnell und unkompliziert, ich danke Ihnen vielmals!"

17.03.2024
"Wir sind von der Beratung von Herrn Zeren hellauf begeistert! Er hat sich viel Zeit genommen für unser Anliegen und uns extrem in der Sache weitergeholfen - vielen Dank nochmal! Wir hoffen auf eine baldige erneute Zusammenarbeit!"

14.03.2024
"Mein Anliegen wurde schnell und verständlich erklärt. "

13.03.2024
"herzlichen Dank für die sehr schnelle und präzise Auskunft! Gerne wieder!"

13.03.2024
"Vielen Dank für die verständliche und kurzfristige Beratung in Sachen Einkommensteuer. Ich hatte das Gefühl, dass mein Anliegen bei Ihnen in guten Händen war."

11.03.2024
"Sehr gute ausfuehrliche uns schnell Beantwortung der Frage. Werde den Service wieder benutzen"

10.03.2024
"Schnelle und detaillierte Erläuterung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Lösung meines steuerlichen Problems. Auch Nachfragen wurden ausführlich behandelt. Das war sehr hilfreich. Vielen Dank."

09.03.2024
"sehr schnell und hilfreich (mit auch für den Laien verständlichen Erläuterungen)"

08.03.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5426 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770